Wohnung kündigen: Frist berechnen, Formfallen vermeiden
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Kündigungsfrist als Mieter: die Grundregel
Für Mieter gilt einheitlich: drei Monate, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB) – die verlängerten Fristen treffen nur den Vermieter. Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.
Der Rechner zählt Montag bis Samstag als Werktage. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, ist die Lage umstritten – im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Kündigungsfrist für langjährige Mieter: bleibt bei drei Monaten
Die Staffel 3/6/9 Monate (nach 5 bzw. 8 Jahren) gilt nur für die Vermieterkündigung. Als Mieter kündigst du nach 20 Jahren genauso mit drei Monaten wie nach zwei. Klauseln, die deine Frist formularvertraglich verlängern, sind in aller Regel unwirksam – prüfbar per Mietvertrag-Röntgen.
Kündigung zum 15.? Nur wenn der Vertrag es erlaubt
Gesetzlich endet das Mietverhältnis immer zum Monatsende. Eine Kündigung „zum 15.“ wirkt nur, wenn der Mietvertrag diesen Termin ausdrücklich vorsieht – sonst gilt automatisch das nächste zulässige Monatsende. Falsch berechnete Termine machen die Kündigung nicht unwirksam, sie verschiebt sich nur.
So kündigst du formwirksam – der Kern des Schreibens
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Anschrift] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich und schlagen Sie einen Übergabetermin vor.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift aller Mieter]
Drei Formfallen: Schriftform mit Unterschrift ist Pflicht (§ 568 BGB) – E-Mail oder WhatsApp genügen nicht. Alle Hauptmieter müssen unterschreiben. Und der Zugang muss beweisbar sein: Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen. Danach: Bestätigung anfordern, Übergabetermin abstimmen, Umzugspaket laden.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Gilt für langjährige Mieter eine längere Frist?
Kann ich per E-Mail kündigen?
Komme ich früher aus dem Vertrag, wenn ich einen Nachmieter stelle?
Was ist mit Mindestlaufzeit oder Kündigungsausschluss?
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