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Familie · Kita

Kitaplatz einklagen: Rechtsanspruch, Antrag beim Jugendamt und Eilantrag

Dein Kind wird ein Jahr alt, du willst wieder arbeiten, aber auf die Kita-Anmeldungen kommen nur Absagen. Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Du forderst ihn beim Jugendamt schriftlich ein und kannst ihn notfalls beim Verwaltungsgericht durchsetzen.

Kurz gesagt: Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind Anspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege, ab drei Jahren auf einen Kitaplatz (§ 24 SGB VIII). Zuständig ist das Jugendamt, nicht die einzelne Kita. Melde den Bedarf früh und schriftlich an, mit Beginn, Stunden und Frist. Kommt bis zur Frist kein zumutbares Angebot, hilft ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht; Gerichtskosten fallen nicht an (§ 188 VwGO).

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Kein Kitaplatz in Sicht? Ab 1 Jahr gilt der Anspruch. Rechtsanspruch nach Alter (§ 24 SGB VIII): unter 1 Jahr nur, wenn ihr arbeitet oder es nötig ist. 1 bis 3 Jahre Kita oder Kindertagespflege, Anspruch. 3 Jahre bis zur Schule Platz in einer Kita, Anspruch. Wunsch-Kita: kein Anspruch auf eine bestimmte Kita. Drei Schritte: Antrag mit Frist, Eilantrag stellen, Kosten fordern.
Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in Kita oder Kindertagespflege, durchsetzen kannst du ihn im Eilverfahren (§ 24 SGB VIII, § 123 VwGO). Grafik: reklamo.ai

Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz: Was dein Kind verlangen kann

Den Anspruch hat dein Kind. Er richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Stadt oder den Landkreis mit seinem Jugendamt. Eine einzelne Kita darf dein Kind ablehnen, das Jugendamt muss trotzdem einen Platz nachweisen.

AlterAnspruchGrundlage
unter 1 JahrFörderung, wenn ihr arbeitet, Arbeit sucht, in Ausbildung seid oder das Kind sie für seine Entwicklung braucht§ 24 Abs. 1 SGB VIII
1 bis 3 JahrePlatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater§ 24 Abs. 2 SGB VIII
3 Jahre bis zur SchulePlatz in einer Kita§ 24 Abs. 3 SGB VIII
1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/27Ganztagsförderung, acht Stunden am Tag, Unterricht eingerechnet§ 24 Abs. 4 SGB VIII

Wie viele Stunden am Tag, richtet sich nach eurem Bedarf, also nach Arbeitszeit und Weg. Der angebotene Platz muss zumutbar sein, auch was die Entfernung angeht; wo die Grenze liegt, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Einen Anspruch auf eine bestimmte Kita gibt es nicht, deine Wünsche soll das Jugendamt aber berücksichtigen (§ 5 SGB VIII).

Kitaplatz beim Jugendamt beantragen: Beginn, Stunden, Frist

Schreib dem Jugendamt, ab wann und wie viele Stunden am Tag du einen Platz brauchst. Das Landesrecht darf vorschreiben, dass du den Bedarf eine bestimmte Zeit vorher anmeldest (§ 24 Abs. 6 SGB VIII). Welche Frist in deinem Land gilt, steht im Kita-Gesetz des Landes oder auf der Seite deines Jugendamts. Melde lieber zu früh als zu spät, auch schon während der Elternzeit.

Schick den Antrag an das Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises, nicht an eine Kita. Leg Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei. Schick ihn per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel ab und behalte eine Kopie. Die Antwortfrist sollte einige Wochen vor dem gewünschten Beginn liegen. Für ein Kind unter drei Jahren wähl „in einer Kita oder in Kindertagespflege“, nur eine Kita kannst du erst ab drei Jahren verlangen.

Muster 1 · Antrag auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII mit Frist

Betreff: Antrag auf Nachweis eines Betreuungsplatzes nach § 24 SGB VIII für [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [unser / mein] Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], beantrage ich einen Betreuungsplatz [in einer Kita oder in Kindertagespflege / in einer Kita] ab dem [Datum des gewünschten Beginns] (§ 24 SGB VIII).

Wir brauchen eine Betreuung von [Stunden pro Tag] Stunden täglich, [Betreuungszeiten: an welchen Tagen und wann, z. B. Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr].

Ich arbeite ab dem [Datum des Arbeitsbeginns] [Arbeitszeit: Stunden pro Woche, z. B. 30 Stunden in der Woche] bei [Name des Arbeitgebers]. Der Arbeitsweg dauert [Dauer des Arbeitswegs, z. B. 35 Minuten mit dem Bus]. Eine Bestätigung des Arbeitgebers liegt bei.

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Kein Platz bis zum Termin: Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Hat das Jugendamt bis zu deiner Frist keinen zumutbaren Platz angeboten, kannst du beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen (§ 123 VwGO). Einen Widerspruch brauchst du dafür nicht vorher. Antragsteller ist dein Kind, vertreten durch euch als Eltern, Antragsgegner die Stadt oder der Landkreis.

Schick den Antrag an das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Stadt oder der Landkreis liegt. Leg deinen Antrag ans Jugendamt mit Eingangsnachweis, dessen Antwort, Absagen der Kitas, die Bestätigung des Arbeitgebers und eine eidesstattliche Versicherung bei. Habt ihr das Sorgerecht gemeinsam, unterschreibt ihr beide. Per Fax mit Sendebericht oder zur Niederschrift beim Gericht. Für ein Kind unter drei Jahren beantragst du Kita oder Kindertagespflege, nur eine Kita erst ab drei Jahren.

Muster 2 · Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht (Kitaplatz)

Betreff: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO: Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII für [Name des Kindes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antragsteller: [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], gesetzlich vertreten durch [Namen der Eltern], [Anschrift der Familie]
Antragsgegner: [Stadt oder Landkreis], vertreten durch [Oberbürgermeister oder Landrat], Jugendamt, [Anschrift des Jugendamts]

[Wir beantragen / Ich beantrage], den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller ab dem [Datum des gewünschten Beginns] einen Betreuungsplatz [in einer Kita oder in Kindertagespflege / in einer Kita] im Umfang von [Stunden pro Tag] Stunden täglich in zumutbarer Entfernung von der Wohnung nachzuweisen.

Begründung: Der Antragsteller ist [Alter des Kindes] alt und hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII). Den Bedarf haben wir am [Datum des Antrags beim Jugendamt] schriftlich beim Jugendamt angemeldet und um Nachweis eines Platzes bis zum [Datum der Frist im Antrag] gebeten. Einen zumutbaren Platz hat der Antragsgegner bis heute nicht nachgewiesen.

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Selbst bezahlt oder Verdienst verloren: Kostenerstattung und Schadensersatz

Hast du selbst eine Betreuung besorgt, weil das Jugendamt keinen Platz hatte, muss es dir die erforderlichen Kosten ersetzen (BVerwG, Urteil vom 12.09.2013, 5 C 35.12). Voraussetzung: Du hast den Bedarf rechtzeitig angemeldet, der Anspruch bestand, und du konntest nicht warten. Ersetzt wird aber nur, was bei einem rechtzeitig nachgewiesenen Platz nicht angefallen wäre. Einen Elternbeitrag, den du dort auch gezahlt hättest, trägst du selbst. Hast du einen zumutbaren Platz abgelehnt, auch in der Kindertagespflege, gibt es keinen Ersatz (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017, 5 C 19.16).

Hast du wegen des fehlenden Platzes Verdienst verloren, kommt Schadensersatz in Frage. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Pflicht, einen Platz bereitzustellen, auch das Erwerbseinkommen der Eltern schützt (BGH, Urteil vom 20.10.2016, III ZR 278/15). Der Anspruch setzt ein Verschulden voraus. Fehlt der Platz, spricht aber der Anschein dafür, und allgemeine Geldnot entlastet die Kommune nicht. Durchgesetzt wird er vor dem Landgericht, dort nur mit Anwalt (§ 839 BGB, Art. 34 GG). Nutzt du den Eilantrag nicht, obwohl er den Schaden abgewendet hätte, kann der Anspruch entfallen (§ 839 Abs. 3 BGB). Wer wenig verdient, kann Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen: Anwalt anschreiben.

Mit Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld zahlst du keinen Elternbeitrag für die Kita, die Befreiung beantragst du beim Jugendamt (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Lehnt die Familienkasse oder die Wohngeldstelle ab: Widerspruch Kinderzuschlag, Widerspruch Wohngeld.

Schick den Antrag an das Jugendamt, das keinen Platz nachgewiesen hat. Leg deinen ersten Antrag mit Eingangsnachweis, die Rechnungen der privaten Betreuung und Lohnabrechnungen bei. Lehnt das Jugendamt ab, lass dich beraten: Für die Kosten ist das Verwaltungsgericht zuständig, für den Verdienstausfall das Landgericht.

Muster 3 · Antrag auf Erstattung der Betreuungskosten und Ersatz des Verdienstausfalls

Betreff: Antrag auf Kostenerstattung und Schadensersatz wegen des nicht nachgewiesenen Betreuungsplatzes für [Name des Kindes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum des Antrags beim Jugendamt] habe ich für [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], einen Betreuungsplatz ab dem [Datum des gewünschten Beginns] im Umfang von [Stunden pro Tag] Stunden täglich beantragt (§ 24 SGB VIII). Einen zumutbaren Platz haben Sie mir nicht rechtzeitig nachgewiesen.

[Optional: Einen Platz haben Sie erst am [Datum des ersten Platzangebots] angeboten.]

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Was du jetzt tun solltest

Häufige Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf einen Kitaplatz?
Ab dem ersten Geburtstag deines Kindes, auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Ab drei Jahren besteht der Anspruch auf einen Kitaplatz bis zum Schuleintritt.
Wie lange vorher muss ich den Kitaplatz beim Jugendamt anmelden?
Das regelt jedes Land selbst (§ 24 Abs. 6 SGB VIII). Die Frist steht im Kita-Gesetz deines Landes und meist auf der Seite deines Jugendamts. Melde den Bedarf so früh wie möglich und schriftlich an.
Muss ich jeden angebotenen Platz annehmen?
Nein, nur einen zumutbaren, also mit passendem Umfang und einem Weg, den du neben der Arbeit schaffen kannst. Für Kinder unter drei Jahren darf das Jugendamt auch einen Platz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater anbieten.
Was kostet es, einen Kitaplatz einzuklagen?
Gerichtskosten fallen nicht an (§ 188 VwGO), und vor dem Verwaltungsgericht brauchst du keinen Anwalt. Nimmst du trotzdem einen, kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe helfen.
Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt, wenn kein Platz da ist?
Möglich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern Schadensersatz für entgangenen Verdienst verlangen können, wenn das Jugendamt seine Pflicht schuldhaft verletzt (BGH, Urteil vom 20.10.2016, III ZR 278/15). Durchsetzen musst du das vor dem Landgericht, mit Anwalt.
Zahlt das Jugendamt eine private Kita, wenn es keinen Platz hat?
Unter Umständen ja: die Kosten, die bei einem rechtzeitig nachgewiesenen Platz nicht angefallen wären. Du musst den Bedarf rechtzeitig angemeldet haben, und die Betreuung darf keinen Aufschub geduldet haben (BVerwG, Urteil vom 12.09.2013, 5 C 35.12). Hast du einen zumutbaren Platz abgelehnt, auch bei einer Tagesmutter, gibt es nichts (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017, 5 C 19.16). Heb alle Rechnungen auf.
Gilt der Anspruch auch für Grundschulkinder?
Ja, seit dem 1. August 2026 für Kinder der ersten Klasse: Ganztagsförderung acht Stunden am Tag, Unterricht eingerechnet (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Jedes Schuljahr kommt eine Klassenstufe dazu, bis zur vierten Klasse.
Wer bekommt den Kitaplatz kostenlos?
Wer Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, zahlt keinen Elternbeitrag (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Die Befreiung beantragst du beim Jugendamt. Daneben gibt es in einigen Ländern beitragsfreie Kita-Jahre.

Grundlagen

§§ 5, 24, 36a, 90 SGB VIII · §§ 67, 123, 166, 188 VwGO · § 839 BGB, Art. 34 GG · § 110 JustG NRW · Art. 12 BayAGVwGO · BGH, Urteil vom 20.10.2016, III ZR 278/15 · BVerwG, Urteil vom 12.09.2013, 5 C 35.12 · BVerwG, Urteil vom 26.10.2017, 5 C 19.16 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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