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Konzert abgesagt oder verschoben: Rückerstattung der Konzertkarten fordern

Die Mail kam drei Tage vor dem Termin: Das Konzert fällt aus, die Tickets „behalten ihre Gültigkeit für einen Nachholtermin, der noch bekannt gegeben wird“. Oder der neue Termin liegt mitten in deinem Urlaub. Und das Geld?

Kurz gesagt: Fällt die Veranstaltung ersatzlos aus, bekommst du den Ticketpreis zurück (§§ 326, 346 BGB), auch ohne Grund und Rücktrittsrecht in den Bedingungen. Zahlen muss der Veranstalter; Ticketportale wie Eventim wickeln die Erstattung aber oft für ihn ab. Bei einer Verschiebung gilt das Ticket meist weiter; ist dir der neue Termin nicht zuzumuten, kannst du zurücktreten. Einen Gutschein musst du nicht nehmen. Fordere schriftlich mit Datum. Ein Widerrufsrecht hast du bei Karten vom Veranstalter oder einer Vorverkaufsstelle nicht.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Konzertkarten Rückerstattung, Geld zurück bei Absage, unzumutbarem neuem Termin oder Ausfall des Hauptacts, kein Widerruf beim Erstkauf
Bei einer Verschiebung gilt das Ticket meist weiter; tritt vor dem neuen Termin zurück, wenn er dir nicht zuzumuten ist. Grafik: reklamo.ai

An wen schreibst du: Veranstalter oder Ticketanbieter?

Schau auf dein Ticket oder die Bestellbestätigung. Dort steht der Veranstalter, mit dem du den Vertrag über den Konzertbesuch hast. Eventim, Ticketmaster und ähnliche Portale treten als Vermittler oder als Kommissionär auf, also im eigenen Namen für den Veranstalter, und verdienen an Vorverkaufs- und Servicegebühren. Hat das Portal die Karte im eigenen Namen verkauft, hat es seine Pflicht mit dem Ticket erfüllt; für eine spätere Absage muss es dir selbst nichts zahlen (BGH, Urteile vom 13.7.2022, VIII ZR 317/21 und VIII ZR 329/21). Dein Anspruch richtet sich dann gegen den Veranstalter. In der Praxis wickeln die Portale die Erstattung für ihn aber oft ab, manchmal automatisch.

Konzert abgesagt: Was dir zusteht

Findet die Veranstaltung nicht statt, muss der Veranstalter nicht leisten, und du musst nicht zahlen. Schon Gezahltes bekommst du zurück (§ 326 Abs. 1 und 4, § 346 BGB). Das gilt unabhängig davon, warum abgesagt wurde, ob wegen Krankheit des Künstlers, schlechter Verkaufszahlen oder eines Unwetters. Schadensersatz, etwa für ein Hotel oder die Bahnfahrt, gibt es nur, wenn der Veranstalter die Absage zu vertreten hat; bei Krankheit oder Unwetter meist nicht.

Klauseln wie „Der Ticketpreis wird nur bei ersatzloser Absage und nur abzüglich der Gebühren erstattet“ musst du nicht hinnehmen, soweit sie dich unangemessen benachteiligen. Auch eine kurze Frist, binnen der du die Erstattung über dein Kundenkonto anmelden musst, ist unwirksam; es bleibt bei der Verjährung von drei Jahren (LG Traunstein, Urteil vom 20.6.2022, 2 HK O 1757/21). Was mit den Gebühren ist, steht weiter unten.

Rückerstattung der Konzertkarten fordern: Musterbriefe als Word und PDF

Nenne Veranstaltung, Datum, Bestellnummer, Zahl der Tickets und den Gesamtpreis laut Bestellung. Setz ein festes Datum und schick den Brief so, dass du den Zugang belegen kannst; an Portale reicht meist das Kontaktformular oder eine E-Mail mit Eingangsbestätigung (Zugang nachweisen). Beide Muster schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.

Muster 1 · Konzert abgesagt: Rückerstattung fordern

Betreff: Absage der Veranstaltung [Name, Ort] am [Datum], Bestellnummer [Nummer]: Rückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] habe ich [Anzahl] Tickets für die Veranstaltung [Name] am [Datum] in [Ort] gekauft und dafür insgesamt [Betrag] € bezahlt, einschließlich [Vorverkaufs-, Service- und Versandgebühren von … €]. Die Veranstaltung wurde am [Datum] abgesagt.

Da die Veranstaltung nicht stattfindet, verlange ich die Rückzahlung des Gesamtbetrags von [Betrag] € (§ 326 Abs. 4, § 346 BGB). Einen Gutschein nehme ich nicht an.

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Muster 2 · Konzert verschoben: neuer Termin passt nicht, Geld zurück

Betreff: Verlegung der Veranstaltung [Name] vom [ursprüngliches Datum] auf den [neues Datum], Bestellnummer [Nummer]: Rücktritt und Erstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Veranstaltung [Name] am [ursprüngliches Datum] habe ich [Anzahl] Tickets zum Gesamtpreis von [Betrag] € gekauft. Sie haben die Veranstaltung auf den [neues Datum] verlegt.

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Verschoben, Ort gewechselt, Hauptact fehlt

Bei einer Verschiebung bleibt der Vertrag nach den Bedingungen der Portale erst einmal bestehen, das Ticket gilt für den neuen Termin. Zurücktreten kannst du, wenn dir der neue Termin nicht zuzumuten ist, etwa weil er weit später liegt, du nachweislich verhindert bist oder es dir gerade auf das ursprüngliche Datum ankam. Die Verbraucherzentralen sehen das großzügiger: Wer am neuen Termin verhindert ist, kann die Karte zurückgeben, wenn ein fester Termin vereinbart war.

Die Gerichte sind sich nicht einig. Das Landgericht Hamburg hat einen Festivalbesuch als absolutes Fixgeschäft gesehen, eine Verschiebung macht die Leistung danach unmöglich (Urteil vom 6.10.2022, 312 O 138/21). Das Landgericht München I hielt es dagegen für vertretbar, dass Tickets für den Nachholtermin gültig bleiben (Urteil vom 9.6.2021, 37 O 5667/20). Klar ist: Wird ohne neuen Termin „verschoben“, ist das in Wahrheit eine Absage.

Vorverkaufsgebühr, Servicegebühr, Versand: Was du zurückbekommst

Den Ticketpreis bekommst du bei einer Absage immer zurück. Um die Gebühren wird gestritten. Die Portale sagen, ihre Vermittlung sei erbracht. Gerichte haben aber Klauseln gekippt, nach denen die Vorverkaufsgebühr bei einer Absage pauschal verloren ist, jedenfalls wenn das Portal die Karte im eigenen Namen verkauft hat oder die Gebühr beim Kauf nicht gesondert ausgewiesen war (LG München I, Urteil vom 9.6.2021, 37 O 5667/20, bestätigt vom OLG München; LG Traunstein, Urteil vom 20.6.2022, 2 HK O 1757/21). Die Verbraucherzentralen halten bei einer Absage auch Vorverkaufsgebühr und Versandkosten für erstattungsfähig. Fordere deshalb zunächst alles; Muster 3 hilft, wenn nur der Grundpreis zurückkam.

Eine Ticketversicherung brauchst du für eine Absage nicht, denn dann musst du dein Geld ohnehin zurückbekommen. Sie zahlt je nach Bedingungen, wenn du selbst verhindert bist, etwa wegen schwerer Krankheit, bei einer bloßen Verschiebung meist nicht.

Muster 3 · Nur Grundpreis erstattet: Gebühren nachfordern

Betreff: Erstattung zur abgesagten Veranstaltung [Name] am [Datum], Bestellnummer [Nummer]: fehlende Gebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die abgesagte Veranstaltung haben Sie mir am [Datum] [Betrag] € erstattet. Gezahlt hatte ich [Gesamtbetrag] €. Es fehlen [Differenz] € für [Vorverkaufsgebühr, Servicegebühr, Systemgebühr].

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Gutschein statt Geld?

Einen Gutschein musst du nicht annehmen. Die Sonderregel aus der Corona-Zeit galt nur für Karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft waren, und für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie ausfielen. Wer einen solchen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst hatte, konnte danach den Wert ausgezahlt verlangen (Art. 240 § 5 EGBGB). Heute ist ein Gutschein nur ein Angebot. Nimmst du ihn an, gilt er; lehnst du ab, bekommst du Geld.

Zweitmarkt, Insolvenz, Kreditkarte

Hotel und Anreise schon gebucht

Hotel, Bahn oder Flug ersetzt dir der Veranstalter nur, wenn er die Absage zu vertreten hat. Bei Krankheit des Künstlers oder einem Unwetter ist das in der Regel nicht so; sagt er ab, weil zu wenige Karten verkauft wurden, kann es anders sein. Frag beim Hotel, ob du kostenlos stornieren kannst. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt meist nur bei Gründen in deiner Person, etwa Krankheit, nicht weil das Konzert ausfällt.

Hast du Ticket, Hotel und Anreise als Paket bei einem Reiseveranstalter gebucht, gelten die Regeln für Pauschalreisen (Reisemängel und Rücktritt). Ein gebuchter Flug bleibt gültig; die Airline erstattet wegen einer Konzertabsage nichts. Anders, wenn der Flug selbst ausfällt (Flug annulliert).

Was du jetzt tun solltest

Was du nicht tun solltest

Häufige Fragen

Gibt es einen Musterbrief für die Rückerstattung von Konzertkarten?
Ja, auf dieser Seite: Muster 1 bei einer Absage, Muster 2 bei einer Verschiebung, die dir nicht passt, Muster 3, wenn nur der Grundpreis erstattet wurde. Alle gibt es als Word-Datei und als PDF.
Konzert abgesagt: Bekomme ich mein Geld automatisch zurück?
Oft ja, viele Portale erstatten von selbst auf das Zahlungsmittel. Darauf verlassen kannst du dich nicht. Lies die Absage-Mail genau, ob du etwas tun musst, und fordere schriftlich, wenn nach zwei bis drei Wochen nichts kommt.
Konzert verschoben: Kann ich das Geld zurückverlangen?
Nur, wenn dir der neue Termin nicht zuzumuten ist, etwa weil du nachweislich verhindert bist, der Termin sehr viel später liegt oder der Ort wechselt. Sonst gilt das Ticket weiter. Tritt vor dem neuen Termin zurück (Muster 2).
Bekomme ich die Vorverkaufsgebühr zurück?
Darüber wird gestritten. Gerichte haben Klauseln gekippt, nach denen die Vorverkaufsgebühr bei einer Absage pauschal verloren ist, vor allem wenn sie beim Kauf nicht gesondert ausgewiesen war. Die Portale halten ihre Gebühren für verdient. Fordere zunächst alles zurück (Muster 3).
An wen schreibe ich bei Eventim-Tickets?
Vertragspartner für den Konzertbesuch ist der Veranstalter, der auf dem Ticket steht; zahlen muss er. Eventim verkauft als Vermittler oder im eigenen Namen für ihn, wickelt die Erstattung aber meist ab. Schreib deshalb an beide, mit Bestellnummer.
Muss ich einen Gutschein annehmen?
Nein. Die Gutscheinregel aus der Corona-Zeit gilt nicht mehr. Ein Gutschein ist heute ein Angebot, das du ablehnen kannst.
Kann ich Konzertkarten widerrufen?
Beim Kauf vom Veranstalter oder einer Vorverkaufsstelle nein. Bei Tickets für einen festen Termin gibt es dann kein Widerrufsrecht, auch nicht beim Kauf im Internet (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Anders kann es auf dem Zweitmarkt sein: Dort darf eine Börse den Widerruf nicht pauschal ausschließen (KG Berlin, Urteil vom 6.3.2025, 23 UKl 5/24). Sonst gibt es Geld nur bei Absage, unzumutbarer Verschiebung oder wenn der Anbieter freiwillig zurücknimmt.

Grundlagen

§§ 275, 326 Abs. 1 und 4, 346 BGB (Absage, Rückzahlung) · § 323 BGB (Rücktritt) · § 307 BGB (unangemessene Klauseln) · § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (kein Widerruf bei Freizeit-Terminen) · Art. 240 § 5 EGBGB (Gutscheinlösung, ausgelaufen) · §§ 195, 199 BGB (Verjährung) · BGH, Urteile vom 13.7.2022, VIII ZR 317/21 und VIII ZR 329/21 (Vorverkaufsstelle) · LG München I, Urteil vom 9.6.2021, 37 O 5667/20, und OLG München, Urteil vom 8.12.2022, 29 U 4380/21 (Vorverkaufsgebühr) · LG Traunstein, Urteil vom 20.6.2022, 2 HK O 1757/21 · LG Hamburg, Urteil vom 6.10.2022, 312 O 138/21 (Verschiebung) · KG Berlin, Urteil vom 6.3.2025, 23 UKl 5/24 (Zweitmarkt) · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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