Schulden bei der Krankenkasse: Erlass, Raten oder Neuberechnung beantragen
Die Kasse schickt eine Aufstellung: Beitragsrückstand, Säumniszuschläge, dazu der Hinweis, dass deine Leistungen ruhen. Betroffen sind vor allem Leute, die ihre Beiträge selbst überweisen, etwa Selbstständige und Rückkehrer aus dem Ausland. Dazu kommen alle, die eine Zeit lang nicht versichert waren oder den Einkommensfragebogen haben liegen lassen.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Wie die Schulden bei der Krankenkasse entstehen
Wer angestellt ist, merkt von seinen Beiträgen wenig, der Arbeitgeber führt sie ab. Freiwillig Versicherte überweisen selbst, fällig jeweils am 15. für den Vormonat. Rückstände entstehen vor allem auf vier Wegen:
- Höchstbeitrag, weil Nachweise fehlen: Schickst du den Einkommensfragebogen nicht zurück oder reichst den Steuerbescheid nicht ein, rechnet die Kasse mit der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 5.812,50 € im Monat (§ 240 Abs. 1 SGB V). Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag macht das rund 980 bis 1.020 € im Monat allein für die Krankenversicherung, je nachdem, ob du Anspruch auf Krankengeld hast. Pflege kommt dazu.
- Nachforderung bei Selbstständigen: Die Beiträge gelten zunächst vorläufig, auf Basis des letzten Steuerbescheids. Kommt der Bescheid für das Jahr, rechnet die Kasse endgültig ab und fordert nach, wenn du mehr verdient hast (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Späte Anmeldung: Wer nach einer Zeit im Ausland oder ohne Absicherung unter die Auffang-Versicherungspflicht fällt (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), schuldet Beiträge ab deren Beginn, auch wenn er sich erst Monate später meldet.
- Säumniszuschläge: Für jeden angefangenen Monat kommt 1 % des Rückstands dazu, der dafür auf volle 50 € abgerundet wird (§ 24 SGB IV). Bei 3.000 € Rückstand sind das 30 € im Monat, 360 € im Jahr.
Auch ohne Einkommen zahlst du als freiwilliges Mitglied mindestens Beiträge aus 1.318,33 € im Monat (2026).
Erlass, Stundung, Niederschlagung: Was die Kasse darf
| Weg | Voraussetzung | Was du davon hast |
|---|---|---|
| Stundung, auch in Raten | Sofort zu zahlen wäre eine erhebliche Härte, und die Forderung ist durch den Aufschub nicht gefährdet (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) | Zeit. Die Kasse soll Zinsen und in der Regel eine Sicherheit verlangen. |
| Niederschlagung | Die Einziehung bliebe erfolglos oder kostete mehr, als sie bringt (Nr. 2) | Die Kasse treibt vorerst nicht ein. Die Schuld bleibt bestehen. |
| Erlass | Die Einziehung wäre nach Lage des Einzelfalls unbillig (Nr. 3) | Die Schuld fällt ganz oder teilweise weg; auch schon gezahlte Beiträge können erstattet werden. |
| Ermäßigung nach § 256a SGB V | Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erst spät angezeigt | Die Nachzahlung soll angemessen sinken, die Säumniszuschläge darauf sind vollständig zu erlassen. |
„Unbillig“ heißt mehr als knapp bei Kasse. Sachlich unbillig ist die Einziehung, wenn sie in deinem Fall dem Zweck des Gesetzes zuwiderläuft. Persönlich unbillig ist sie, wenn sie deine wirtschaftliche Existenz gefährden würde und du die Lage nicht selbst verschuldet hast. Die Kasse entscheidet nach Ermessen. Ein Gericht prüft später nur, ob sie dieses Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Rechne also nicht fest mit einem Erlass. Bessere Karten hast du, wenn du die laufenden Beiträge pünktlich zahlst und deine Lage mit Belegen offenlegst.
Bei den Säumniszuschlägen stehen die Chancen besser. Hat die Kasse Beiträge rückwirkend festgesetzt und du wusstest ohne eigenes Verschulden nichts davon, entfallen sie (§ 24 Abs. 2 SGB IV). Setzt die Kasse nach deinen Nachweisen neu fest, fallen sie nur noch auf den neuen Betrag an (§ 240 Abs. 1 SGB V). Konntest du wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen, kann die Kasse sie zur Hälfte erlassen. Als Druckmittel laufen sie dann ins Leere, die andere Hälfte gilt als Ausgleich für Zinsen und Verwaltungsaufwand. Ganz entfallen sie deshalb auch in der Insolvenz nicht (LSG Hamburg, Urteil vom 26.02.2026, L 1 KR 75/25).
Schuldenerlass bei der Krankenkasse: 4 Musterbriefe als Word und PDF
Muster 1 ist der Antrag auf Erlass der Beitragsschulden, Muster 2 betrifft nur die Säumniszuschläge, Muster 3 die Raten, Muster 4 den Höchstbeitrag. Soll die Kasse eine Härte prüfen, leg eine Aufstellung deiner Einnahmen, festen Ausgaben, anderen Schulden und deines Vermögens mit Belegen bei. Ohne sie kann die Kasse die Härte nicht prüfen. Schick alles so, dass du den Eingang beweisen kannst (Zugang nachweisen). Alle vier lassen sich als Word-Datei bearbeiten oder als PDF ausdrucken.
Muster 1 · Antrag auf Erlass der Beitragsschulden
Betreff: Antrag auf Erlass von Beitragsrückständen, Versichertennummer [Nummer, z. B. A123456789], [Aktenzeichen oder Beitragskonto]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Ihrer Aufstellung vom [Datum] schulde ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von [Betrag] € für [Zeitraum, z. B. 03/2024 bis 08/2026] und Säumniszuschläge von [Betrag] €.
Ich beantrage, diese Rückstände nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV zu erlassen, hilfsweise zum Teil. Ihre Einziehung wäre in meinem Fall unbillig: [Begründung, z. B. Ich beziehe seit 2025 eine Erwerbsminderungsrente von 1.140 € netto, habe kein Vermögen und könnte bei Zahlungen auf den Rückstand meine Miete nicht mehr tragen. Entstanden ist der Rückstand, weil …]
[Falls zutreffend: Ich war nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig und habe dies erst am … angezeigt. Ich beantrage deshalb auch, die Nachzahlung nach § 256a Abs. 1 SGB V angemessen zu ermäßigen und die Säumniszuschläge darauf vollständig zu erlassen.]
Eine Aufstellung meiner Einnahmen, Ausgaben und meines Vermögens mit Belegen liegt bei. Die laufenden Beiträge zahle ich ab [Monat] pünktlich. Bis zu Ihrer Entscheidung bitte ich Sie, nicht zu vollstrecken.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge
Betreff: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen, Versichertennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verlangen von mir Säumniszuschläge von [Betrag] € für die Zeit von [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]. Ich beantrage, sie zu erlassen.
[Grund wählen: Die Beiträge haben Sie mit Bescheid vom … rückwirkend festgesetzt. Von dieser Zahlungspflicht wusste ich ohne eigenes Verschulden nichts, weil … Säumniszuschläge fallen darauf nach § 24 Abs. 2 SGB IV nicht an. / Sie haben meine Beiträge nach Vorlage meiner Nachweise neu festgesetzt. Säumniszuschläge sind nach § 240 Abs. 1 SGB V nur auf den neu festgesetzten Betrag zu erheben; bitte berechnen Sie sie neu. / Ich war in dieser Zeit zahlungsunfähig, Belege liegen bei. Als Druckmittel verfehlen die Säumniszuschläge damit ihren Zweck. Ich beantrage den Erlass nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV, mindestens zur Hälfte.]
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 3 · Antrag auf Stundung und Ratenzahlung
Betreff: Antrag auf Stundung und Ratenzahlung, Versichertennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Rückstand von [Betrag] € laut Ihrem Schreiben vom [Datum] kann ich nicht auf einmal zahlen, weil [kurzer Grund, z. B. mein Einkommen als Selbstständige seit dem Frühjahr eingebrochen ist]. Ich beantrage, ihn nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV zu stunden und mir monatliche Raten von [Betrag, den du sicher zahlen kannst] € zu gewähren, beginnend am [Datum]. Die laufenden Beiträge zahle ich daneben pünktlich.
Bitte bestätigen Sie mir die Ratenvereinbarung schriftlich. Mit ihr habe ich nach § 16 Abs. 3a SGB V wieder Anspruch auf Leistungen. Teilen Sie mir bitte auch mit, ob Sie Stundungszinsen verlangen. [Wegen meiner geringen Einnahmen bitte ich, auf Zinsen und Sicherheiten zu verzichten.]
Solange Sie über meinen Antrag entscheiden, vollstrecken Sie bitte nicht.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 4 · Neufestsetzung statt Höchstbeitrag, hilfsweise Überprüfungsantrag
Betreff: Antrag auf Neufestsetzung meiner Beiträge, Bescheid vom [Datum], Versichertennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie meine Beiträge für [Zeitraum] nach der Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt, weil Ihnen keine Einkommensnachweise vorlagen. Die Nachweise liegen bei: [z. B. Einkommensteuerbescheid 2025 vom …, Rentenbescheid vom …]. Meine Einnahmen lagen bei [Betrag] € im Monat.
Ich beantrage, die Beiträge für diese Zeit nach § 240 Abs. 1 SGB V [bei Selbstständigen mit Steuerbescheid: § 240 Abs. 4a SGB V] neu festzusetzen und Säumniszuschläge nur noch auf den neu festgesetzten Betrag zu erheben. [Nur wenn seit dem Bescheid mehr als zwölf Monate vergangen sind und keine Aufforderung zum Nachweis mit Hinweis auf die Folgen kam: Hilfsweise beantrage ich die Überprüfung nach § 44 SGB X. Eine Aufforderung, meine Einnahmen nachzuweisen, mit Hinweis auf die Folgen habe ich nicht erhalten; die Festsetzung war deshalb rechtswidrig. Andernfalls legen Sie mir bitte die Aufforderung und den Nachweis ihres Zugangs vor.]
Zu viel gezahlte Beiträge erstatten Sie bitte auf mein Konto IBAN [IBAN]. Bis zur Entscheidung bitte ich Sie, nicht zu vollstrecken.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere Beitragsbescheid oder Mahnung der Kasse. Reklamo prüft, ob die Kasse den Höchstbeitrag angesetzt hat und die Säumniszuschläge stimmen, und schreibt den passenden Antrag mit deinen Daten. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenHöchstbeitrag wegen fehlender Nachweise: So korrigierst du ihn
Hier geht es schnell um viel Geld. Zwischen Höchst- und Mindestbeitrag liegen 2026 allein in der Krankenversicherung rund 760 bis 790 € im Monat, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
- Binnen zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Höchstbeitrags-Bescheids kannst du die Neufestsetzung beantragen. Schick die Nachweise am besten gleich mit. Dann muss die Kasse die Beiträge für die Zeiträume neu festsetzen, für die du deine Einnahmen belegst (§ 240 Abs. 1 SGB V).
- Selbstständige: Den Steuerbescheid musst du binnen drei Jahren nach Ende des Jahres vorlegen, sonst setzt die Kasse endgültig den Höchstbeitrag fest. Danach bleiben dir zwölf Monate ab Bekanntgabe dieses Bescheids, um mit dem Steuerbescheid die Neufestsetzung zu beantragen. Gibt es noch keinen Steuerbescheid, wartet die Kasse zwölf Monate, wenn du das nachweist, etwa mit einer Bestätigung des Finanzamts (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Kaum Einnahmen: Spricht genug dafür, dass deine Einnahmen die Mindestbemessung nicht übersteigen, muss die Kasse auch dann neu festsetzen.
- Zwölf Monate vorbei? Dann kommt es darauf an, ob die Kasse dich vorher nach deinem Einkommen gefragt und klar auf die Folgen hingewiesen hat. Im Streit muss sie das beweisen. Fehlt das, war der Höchstbeitrag rechtswidrig, und du kannst es mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X versuchen. Hat sie korrekt gefragt, stehen deine Chancen schlecht.
Gegen einen neuen Beitragsbescheid kannst du binnen eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG, Muster unter Widerspruch Krankenkasse). Zahlen musst du trotzdem, denn bei Beiträgen hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 SGG). Beantrage deshalb gleich, die Vollziehung auszusetzen; bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit soll die Kasse das tun (§ 86a Abs. 3 SGG).
Leistungen ruhen: Was die Kasse trotzdem bezahlt
Schuldest du so viel wie zwei Monatsbeiträge und zahlst trotz Mahnung nicht, ruht dein Anspruch auf Leistungen (§ 16 Abs. 3a SGB V). Versichert bleibst du. Die Kasse zahlt aber weiter für Früherkennungsuntersuchungen, für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie für die nötigen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Das Ruhen endet, wenn alle Rückstände gezahlt sind, oder ab einer wirksamen Ratenvereinbarung, solange du die Raten zahlst. Bist du hilfebedürftig nach SGB II oder SGB XII, tritt es gar nicht erst ein oder endet. Leg der Kasse dann den Bescheid von Jobcenter oder Sozialamt vor.
Was passiert, wenn du nicht reagierst
Die Kasse braucht kein Gericht. Aus ihrem Bescheid kann sie selbst vollstrecken lassen, bis zur Kontopfändung (§ 66 SGB X), und die Säumniszuschläge laufen weiter. Auf die Verjährung zu warten, bringt wenig. Beitragsansprüche verjähren zwar vier Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres (§ 25 SGB IV). Ist ein Beitragsbescheid aber unanfechtbar, gelten 30 Jahre (§ 52 SGB X).
Hast du auch andere Schulden, geh zu einer Schuldnerberatung von Kommune, Wohlfahrtsverband oder Verbraucherzentrale. Dort klärt man mit dir auch, ob eine Privatinsolvenz in Frage kommt. Raten mit privaten Gläubigern handelst du mit dem Muster unter Ratenzahlung und Stundung aus. Für Post vom Inkassobüro, etwa wegen einer privaten Zusatzversicherung, gibt es den Inkasso-Widerspruch.
Privat versichert: Notlagentarif statt Erlass
In der privaten Krankenversicherung gibt es kein Erlassverfahren nach § 76 SGB IV. Bist du mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, mahnt der Versicherer und berechnet 1 % Säumniszuschlag pro Monat. Zahlst du auch nach einer zweiten Mahnung nicht, ruht der Vertrag, und du bist im Notlagentarif versichert, der im Kern nur noch eine Notversorgung bietet. Zurück in deinen Tarif kommst du erst, wenn alle Rückstände bezahlt sind (§ 193 Abs. 6 bis 9 VVG). Bist du hilfebedürftig, ruht der Vertrag nicht. Wie du den Beitrag dauerhaft senkst, steht unter PKV-Tarifwechsel.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Die Aufstellung der Kasse durchgehen. Für welche Monate, auf welcher Beitragsgrundlage, wie viel davon Säumniszuschläge? Läuft gegen einen Bescheid noch die Monatsfrist, notier das Ende.
- Diese Woche: Nachweise sammeln, also Steuerbescheide, Rentenbescheid, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld. Dazu eine Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben. Dann Muster 4 oder Muster 1 und 2 schicken.
- Parallel: Laufende Beiträge zahlen und Raten anbieten, die du sicher schaffst (Muster 3). Steht die Ratenvereinbarung, endet das Ruhen.
- Lehnt die Kasse ab: Auch die Ablehnung eines Erlasses ist ein Bescheid, gegen den du binnen eines Monats Widerspruch einlegen kannst.
Was du nicht tun solltest
- Post der Kasse liegen lassen: Fristen laufen, Zuschläge auch, und am Ende steht die Kontopfändung. Bleibt der Einkommensfragebogen wieder liegen, setzt die Kasse im nächsten Jahr erneut den Höchstbeitrag fest.
- Nur alte Schulden abstottern: Wenn dabei die laufenden Beiträge liegen bleiben, wächst der Rückstand von hinten nach.
- Raten zusagen, die du nicht halten kannst: Platzt die Vereinbarung, ruhen deine Leistungen wieder.
- Mit Dispo oder Ratenkredit ablösen: Gerät der Kredit ins Stocken, droht ein Eintrag bei der Schufa (Schufa-Eintrag löschen).
Häufige Fragen
Erlässt die Krankenkasse Schulden wirklich?
Kann die Krankenkasse Säumniszuschläge erlassen?
Was passiert, wenn ich meine Krankenkassenbeiträge nicht zahle?
Darf ich mit Beitragsschulden zum Arzt?
Wie lange kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern?
Muss ich bei einer Ratenzahlung Zinsen zahlen?
Hilft eine Schuldnerberatung bei Schulden bei der Krankenkasse?
Gibt es den Musterbrief für den Schuldenerlass als PDF oder Word?
Grundlagen
§§ 24, 25, 76 Abs. 2 SGB IV · §§ 5 Abs. 1 Nr. 13, 16 Abs. 3a, 240 Abs. 1 und 4a, 256a SGB V · §§ 44, 52, 66 SGB X · §§ 84, 86a SGG · § 193 Abs. 6 bis 9 VVG · LSG Hamburg, Urteil vom 26.02.2026, L 1 KR 75/25 · Beitragsbemessungsgrenze und Mindestbemessung 2026 · Stand: Oktober 2026

