Tarifwechsel in der PKV nach § 204 VVG: Musterbriefe für Anfrage und Antrag
Dein Versicherer schreibt, der Beitrag steige ab Januar, und irgendwo in der Anlage steht ein Absatz zum Tarifwechsel. Für Anfang 2027 erwartet der PKV-Verband Erhöhungen für einen Großteil der Privatversicherten. Den Versicherer zu wechseln kostet dich einen Teil deiner Alterungsrückstellung oder alles. Der andere Weg führt durch die Tarifliste deines eigenen Versicherers.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Was dir § 204 VVG garantiert
- Wechsel beim eigenen Versicherer in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Gleichartig sind Tarife mit denselben Leistungsbereichen, etwa ambulant, stationär und Zahn. Der neue Tarif darf weniger leisten und weniger kosten.
- Alterungsrückstellung und erworbene Rechte werden voll angerechnet. Der Vertrag läuft weiter, es entsteht kein neuer, und deine ursprüngliche Risikoeinstufung darf der Versicherer nicht nachträglich zu deinem Nachteil ändern (BGH, Urteil vom 13.04.2016, IV ZR 393/15).
- Mehrleistungen: Leistet der neue Tarif mehr als der alte, darf der Versicherer nur dafür einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag samt Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit wendest du ab, indem du für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbarst (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
- Ablehnen darf er nicht, jedenfalls nicht den Wechsel in einen gleichartigen Tarif. Auf dein Recht kannst du auch nicht wirksam verzichten.
- Unisex ist eine Einbahnstraße: Aus einem Unisex-Tarif kommst du nicht zurück in einen Bisex-Tarif. Nach der Verbraucherzentrale verlierst du mit dem Wechsel auch den Anspruch auf den Standardtarif.
Wechselst du zu einem anderen Versicherer, nimmst du die Alterungsrückstellung nur zum Teil mit, bei Verträgen von vor 2009 gar nicht. Wie du kündigst, wenn es trotzdem sein soll, steht unter Versicherung kündigen.
Was der Versicherer dir von sich aus sagen muss
Mit jeder Beitragserhöhung muss er dich auf das Recht zum Tarifwechsel hinweisen und den Text von § 204 VVG beifügen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Bist du 60 oder älter, muss er außerdem
- Tarife mit gleichartigem Schutz nennen, in denen du weniger zahlen würdest, höchstens zehn, darunter jedenfalls die mit dem meisten Neuzugang im letzten Geschäftsjahr,
- für jeden dieser Tarife den Beitrag nach dem Wechsel angeben,
- auf Standardtarif und Basistarif hinweisen, mit Voraussetzungen und Beitrag.
Die Erhöhung selbst wirkt erst zum Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung, und nur, wenn der Versicherer darin die Gründe dafür nennt (§ 203 Abs. 5 VVG). Kommt der Brief im November, gilt der neue Beitrag also frühestens ab Januar. Bist du jünger als 60 oder willst du mehr als zehn Tarife sehen, frag mit Muster 1 nach.
§ 204 VVG Musterbrief: Anfrage, Antrag, Risikozuschlag als Word und PDF
Erst fragen, dann wechseln. Muster 1 holt dir alle Tarife mit Beitrag, Muster 2 ist der Antrag, Muster 3 hilft, wenn der Versicherer Zuschläge verlangt. Alle drei gibt es als Word-Datei zum Ausfüllen und als PDF. Schick die Briefe so, dass du den Eingang belegen kannst, etwa per Fax oder über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung.
Muster 1 · Anfrage nach allen Wechseltarifen nach § 204 VVG
Betreff: Anfrage nach Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz (§ 204 VVG), Versicherungsnummer [Nummer, z. B. KV 4711-0815]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei Ihnen seit [Jahr] im Tarif [Tarifname mit Selbstbehalt, z. B. Komfort 300] versichert. [Ihr Schreiben vom … zur Beitragsanpassung zum … habe ich erhalten.]
Ich prüfe einen Wechsel nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Bitte nennen Sie mir für [mich / folgende versicherte Personen: Name, Geburtsdatum] alle Tarife Ihres Hauses mit gleichartigem Versicherungsschutz, jeweils mit
1. dem Monatsbeitrag nach einem Wechsel unter Anrechnung meiner Alterungsrückstellung,
2. dem Selbstbehalt und den wesentlichen Unterschieden zu meinem jetzigen Tarif bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen,
3. allen Mehrleistungen, für die Sie eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen würden.
[Ab 60: Bitte nennen Sie mir außerdem Voraussetzungen und Beitrag von Standardtarif und Basistarif.]
Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum, vier Wochen]. Dieses Schreiben ist noch kein Antrag auf Tarifwechsel.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Antrag auf Tarifwechsel
Betreff: Antrag auf Tarifwechsel nach § 204 VVG, Versicherungsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die versicherte Person [Name, Geburtsdatum] beantrage ich nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG den Wechsel aus dem Tarif [bisheriger Tarif] in den Tarif [neuer Tarif mit Selbstbehalt] zum [Datum, z. B. 01.01.2027], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte rechnen Sie meine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung vollständig an.
[Wählen: Soweit der neue Tarif Mehrleistungen enthält, vereinbare ich dafür einen Leistungsausschluss, um Risikozuschlag und Wartezeit abzuwenden. / Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Mehrleistungen Sie sehen und welchen Zuschlag Sie dafür verlangen würden; danach entscheide ich, ob ich einen Leistungsausschluss vereinbare.]
Für Leistungen, die ich schon heute versichert habe, ist eine neue Gesundheitsprüfung nicht zulässig.
Bitte bestätigen Sie mir den Wechsel mit neuem Versicherungsschein und neuem Beitrag bis zum [Datum, vier Wochen].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 3 · Risikozuschlag zurückweisen oder Leistungsausschluss erklären
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] zu meinem Tarifwechsel, Versicherungsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Wechsel in den Tarif [Tarif] verlangen Sie [einen Risikozuschlag von … € im Monat / eine Wartezeit / eine Gesundheitsprüfung].
[Variante Zuschlag zu weit: Nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG dürfen Sie Zuschlag, Wartezeit oder Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen verlangen, also für Leistungen, die der neue Tarif über meinen bisherigen hinaus bietet. Für alles andere bleibt es bei meiner bisherigen Risikoeinstufung. Bitte nennen Sie mir die Mehrleistungen einzeln und wie Sie den Zuschlag dafür berechnet haben.]
[Variante Leistungsausschluss: Ich wende Risikozuschlag und Wartezeit ab, indem ich für folgende Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vereinbare: z. B. Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Bitte stellen Sie den Tarif auf dieser Grundlage zum … um.]
Bitte antworten Sie bis zum [Datum, zwei Wochen]. Einigen wir uns nicht, bitte ich den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung um Schlichtung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere das Schreiben zur Beitragsanpassung samt Anlagen. Reklamo prüft, ob die Gründe der Erhöhung und der Hinweis auf das Wechselrecht drinstehen, und schreibt deine Anfrage oder deinen Antrag mit deinen Daten. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenWechseltarife vergleichen: Was du aufgibst
Günstiger wird es auf zwei Wegen. Entweder du verlässt einen alten Tarif, der für Neukunden geschlossen ist, und wechselst in einen neueren mit ähnlichen Leistungen. Oder du gibst Leistungen auf oder nimmst mehr Selbstbehalt. Leg die Antwort deines Versicherers neben deine Tarifbedingungen und prüf vor allem:
- Selbstbehalt im Jahr und ob er für jede versicherte Person gilt,
- Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt,
- Zahnersatz: Erstattungssatz und Höchstbeträge in den ersten Jahren,
- Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog,
- Psychotherapie, Heilpraktiker, Brillen, Beitragsrückerstattung.
Was du abwählst, bekommst du später nur mit Gesundheitsprüfung zurück, denn dann ist es eine Mehrleistung. Die Verbraucherzentrale warnt, dass weggefallene Leistungen in der Regel endgültig verloren sind. Steht ein Zahnersatz an oder läuft eine Therapie, wähl genau diese Leistung nicht ab.
Mehr Selbstbehalt: ehrlich rechnen
Ein höherer Selbstbehalt ist eine Minderleistung, eine Gesundheitsprüfung gibt es dafür nicht. Angenommen, du sparst 70 € im Monat, also 840 € im Jahr, und dein Selbstbehalt steigt von 300 auf 1.200 €. Brauchst du kaum Behandlungen, bleiben dir die 840 €. Kommen im Jahr Rechnungen über 1.200 € zusammen, zahlst du 900 € mehr selbst und machst 60 € Verlust. Bist du angestellt, kann mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss sinken, weil er auf die Hälfte deines Beitrags begrenzt ist (§ 257 Abs. 2 SGB V). Den Selbstbehalt trägst du allein.
Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif
| Tarif | Für wen | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Standardtarif | Nur Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 begannen; die weiteren Voraussetzungen muss dir der Versicherer ab 60 nennen | Leistungen weitgehend wie in der gesetzlichen Kasse, teils darunter; erstattet werden nur niedrige ärztliche Gebührensätze |
| Basistarif | Verträge ab 2009, sonst ab 55 Jahren, mit Rente oder Ruhegehalt oder bei Hilfebedürftigkeit (§ 204 Abs. 1 VVG) | Leistungen der gesetzlichen Kasse; Beitrag höchstens wie der GKV-Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017 € ohne Pflege (§ 152 VAG), halbiert bei Hilfebedürftigkeit |
| Notlagentarif | Kein Wahltarif: Dort landest du bei Beitragsschulden | Nur eine Notversorgung; zurück erst, wenn alle Rückstände bezahlt sind (Schulden bei der Krankenversicherung) |
Die Verbraucherzentrale rät, Standard- und Basistarif nur zu erwägen, wenn es keine sinnvolle Alternative gibt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis im Basistarif nennt sie eher schlecht. Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du ab 55 in der Regel nicht mehr, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Tarifwechsel-Berater: Was sie kosten dürfen
Beratung zum Tarifwechsel ist nach dem Bundesgerichtshof eine Rechtsdienstleistung (Urteil vom 02.10.2019, I ZR 19/19). Unabhängige Versicherungsberater arbeiten gegen Honorar. Eine Vergütung in Höhe der halben Jahresersparnis hat der BGH in diesem Fall als unzulässiges Erfolgshonorar gewertet. Lass dir vorher schriftlich geben, was die Beratung fest kostet und mit welcher Erlaubnis jemand berät.
Bei Angeboten aus dem Netz rät die Verbraucherzentrale zu größter Skepsis. Beschwerden betrafen Vermittler, die Leistungen streichen ließen und dafür ein Honorar kassierten. Einige Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Tarifwechsel-Beratung mit einer Software an, die alle Tarife deines Versicherers erfasst. Den Wechsel selbst beantragen kannst du ohne jeden Berater.
Beitragserhöhung prüfen: Wann sie nicht wirkt
Erhöhen darf der Versicherer nur, wenn sich eine Rechnungsgrundlage, also die Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten, nicht nur vorübergehend verändert hat und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt (§ 203 Abs. 2 VVG). In der Mitteilung muss er sagen, welche dieser Grundlagen sich über den Schwellenwert hinaus verändert hat; wie stark, muss er nicht angeben (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19). Fehlt diese Angabe, wirkt die Erhöhung erst ab dem zweiten Monat, nachdem er die Gründe korrekt nachgeliefert hat.
Ob die Erhöhung auch inhaltlich berechtigt war, muss im Streit der Versicherer beweisen (BGH, Urteil vom 22.04.2026, IV ZR 70/25). Zu viel gezahlte Beiträge kannst du zurückfordern, die Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verbraucherzentralen haben einen kostenlosen Musterbrief, mit dem du die Gründe anforderst. Einer rechtmäßigen Erhöhung kannst du nicht einfach widersprechen wie einer Preiserhöhung beim Streamingdienst (Preiserhöhung widersprechen).
Wenn der Versicherer mauert
Lehnt der Versicherer den Wechsel ab, verlangt er Zuschläge für den ganzen Tarif oder antwortet er nicht, kannst du dich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden oder bei der BaFin beschweren. Für dich ist das Verfahren kostenlos, es dauert im Schnitt etwa vier Monate, und an das Ergebnis ist keine Seite gebunden. Die Beschwerde geht online oder per Post, mit deiner bisherigen Korrespondenz. Geht der Streit um eine Leistung statt um den Tarif, hilft das Muster unter Versicherung zahlt nicht. Für Ärger mit einer gesetzlichen Kasse gelten andere Regeln, nachzulesen unter Widerspruch Krankenkasse.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Die Beitragsmitteilung ganz lesen. Stehen Gründe drin, ein Hinweis auf § 204 VVG und ab 60 die Tarifliste? Notier, ab wann der neue Beitrag gelten soll.
- Diese Woche: Muster 1 schicken, mit vier Wochen Frist. Versicherungsschein und Tarifbedingungen bereitlegen.
- Wenn die Antwort kommt: Tarife nach der Liste oben vergleichen, den Selbstbehalt durchrechnen und bei Mehrleistungen entscheiden, ob du lieber den Zuschlag zahlst oder auf die Mehrleistung verzichtest. Dann Muster 2.
- Wenn der Versicherer mauert: Muster 3, danach Ombudsmann oder BaFin.
Was du nicht tun solltest
- Den Versicherer wechseln, ohne die Folgen zu kennen: Die Alterungsrückstellung geht ganz oder teilweise verloren, und in einem neuen Vertrag wirst du nach deiner heutigen Gesundheit eingestuft. Die Kündigung wirkt außerdem nur, wenn du binnen zwei Monaten eine lückenlose neue Versicherung nachweist (§ 205 Abs. 6 VVG).
- Leistungen abwählen, die du bald brauchst: etwa Zahnersatz, wenn die Krone schon geplant ist.
- Unterschreiben, was ein Vermittler vorbereitet hat, ohne den neuen Tarif selbst gelesen zu haben.
- Ein Honorar nach Ersparnis vereinbaren, ohne zu wissen, wer berät und mit welcher Erlaubnis.
- Gesundheitsfragen für Mehrleistungen ungenau beantworten: Falsche Angaben können den Versicherer zum Rücktritt berechtigen.
Häufige Fragen
Gibt es einen Musterbrief für den Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Darf die PKV beim Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung verlangen?
Kann der Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?
Wie lange hat der Versicherer für die Antwort Zeit?
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Was kostet ein Tarifwechsel-Berater?
Kann ich später zurück in meinen alten Tarif?
Ist der Basistarif eine Lösung bei zu hohen Beiträgen?
Grundlagen
§§ 203 Abs. 2 und 5, 204, 205 Abs. 6 VVG · § 6 Abs. 2 VVG-InfoV · § 152 VAG · §§ 6 Abs. 3a, 257 Abs. 2 SGB V · § 195 BGB · BGH, Urteile vom 13.04.2016, IV ZR 393/15; 02.10.2019, I ZR 19/19; 16.12.2020, IV ZR 294/19; 22.04.2026, IV ZR 70/25 · Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung · Stand: Oktober 2026

