Start › Musterbriefe › PKV-Tarifwechsel
PKV · Tarifwechsel

Tarifwechsel in der PKV nach § 204 VVG: Musterbriefe für Anfrage und Antrag

Dein Versicherer schreibt, der Beitrag steige ab Januar, und irgendwo in der Anlage steht ein Absatz zum Tarifwechsel. Für Anfang 2027 erwartet der PKV-Verband Erhöhungen für einen Großteil der Privatversicherten. Den Versicherer zu wechseln kostet dich einen Teil deiner Alterungsrückstellung oder alles. Der andere Weg führt durch die Tarifliste deines eigenen Versicherers.

Antwort in 20 Sekunden: Nach § 204 VVG kannst du verlangen, in jeden Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz zu wechseln, und deine Alterungsrückstellung wird voll angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung darf er nur für Leistungen verlangen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Den Risikozuschlag dafür wendest du ab, indem du auf genau diese Mehrleistung verzichtest. Bei jeder Beitragserhöhung muss er dich auf das Wechselrecht hinweisen, ab 60 mit bis zu zehn günstigeren Tarifen samt Beitrag (§ 6 VVG-InfoV). Frag schriftlich nach allen Tarifen (Muster 1), dann beantrage den Wechsel (Muster 2).

Direkt zum Muster

Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG, Gesundheitsprüfung und Zuschlag nur bei Mehrleistung, den Wechsel ablehnen darf der Versicherer nicht
Bei jeder Beitragserhöhung muss dich der Versicherer auf das Wechselrecht hinweisen, ab 60 mit bis zu zehn günstigeren Tarifen samt Beitrag. Grafik: reklamo.ai

Was dir § 204 VVG garantiert

Wechselst du zu einem anderen Versicherer, nimmst du die Alterungsrückstellung nur zum Teil mit, bei Verträgen von vor 2009 gar nicht. Wie du kündigst, wenn es trotzdem sein soll, steht unter Versicherung kündigen.

Was der Versicherer dir von sich aus sagen muss

Mit jeder Beitragserhöhung muss er dich auf das Recht zum Tarifwechsel hinweisen und den Text von § 204 VVG beifügen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Bist du 60 oder älter, muss er außerdem

Die Erhöhung selbst wirkt erst zum Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung, und nur, wenn der Versicherer darin die Gründe dafür nennt (§ 203 Abs. 5 VVG). Kommt der Brief im November, gilt der neue Beitrag also frühestens ab Januar. Bist du jünger als 60 oder willst du mehr als zehn Tarife sehen, frag mit Muster 1 nach.

§ 204 VVG Musterbrief: Anfrage, Antrag, Risikozuschlag als Word und PDF

Erst fragen, dann wechseln. Muster 1 holt dir alle Tarife mit Beitrag, Muster 2 ist der Antrag, Muster 3 hilft, wenn der Versicherer Zuschläge verlangt. Alle drei gibt es als Word-Datei zum Ausfüllen und als PDF. Schick die Briefe so, dass du den Eingang belegen kannst, etwa per Fax oder über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung.

Muster 1 · Anfrage nach allen Wechseltarifen nach § 204 VVG

Betreff: Anfrage nach Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz (§ 204 VVG), Versicherungsnummer [Nummer, z. B. KV 4711-0815]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bei Ihnen seit [Jahr] im Tarif [Tarifname mit Selbstbehalt, z. B. Komfort 300] versichert. [Ihr Schreiben vom … zur Beitragsanpassung zum … habe ich erhalten.]

Ich prüfe einen Wechsel nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Bitte nennen Sie mir für [mich / folgende versicherte Personen: Name, Geburtsdatum] alle Tarife Ihres Hauses mit gleichartigem Versicherungsschutz, jeweils mit

1. dem Monatsbeitrag nach einem Wechsel unter Anrechnung meiner Alterungsrückstellung,
2. dem Selbstbehalt und den wesentlichen Unterschieden zu meinem jetzigen Tarif bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen,
3. allen Mehrleistungen, für die Sie eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen würden.

[Ab 60: Bitte nennen Sie mir außerdem Voraussetzungen und Beitrag von Standardtarif und Basistarif.]

Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum, vier Wochen]. Dieses Schreiben ist noch kein Antrag auf Tarifwechsel.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Muster 2 · Antrag auf Tarifwechsel

Betreff: Antrag auf Tarifwechsel nach § 204 VVG, Versicherungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die versicherte Person [Name, Geburtsdatum] beantrage ich nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG den Wechsel aus dem Tarif [bisheriger Tarif] in den Tarif [neuer Tarif mit Selbstbehalt] zum [Datum, z. B. 01.01.2027], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte rechnen Sie meine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung vollständig an.

[Wählen: Soweit der neue Tarif Mehrleistungen enthält, vereinbare ich dafür einen Leistungsausschluss, um Risikozuschlag und Wartezeit abzuwenden. / Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Mehrleistungen Sie sehen und welchen Zuschlag Sie dafür verlangen würden; danach entscheide ich, ob ich einen Leistungsausschluss vereinbare.]

Für Leistungen, die ich schon heute versichert habe, ist eine neue Gesundheitsprüfung nicht zulässig.

Bitte bestätigen Sie mir den Wechsel mit neuem Versicherungsschein und neuem Beitrag bis zum [Datum, vier Wochen].

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Muster 3 · Risikozuschlag zurückweisen oder Leistungsausschluss erklären

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] zu meinem Tarifwechsel, Versicherungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Wechsel in den Tarif [Tarif] verlangen Sie [einen Risikozuschlag von … € im Monat / eine Wartezeit / eine Gesundheitsprüfung].

[Variante Zuschlag zu weit: Nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG dürfen Sie Zuschlag, Wartezeit oder Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen verlangen, also für Leistungen, die der neue Tarif über meinen bisherigen hinaus bietet. Für alles andere bleibt es bei meiner bisherigen Risikoeinstufung. Bitte nennen Sie mir die Mehrleistungen einzeln und wie Sie den Zuschlag dafür berechnet haben.]

[Variante Leistungsausschluss: Ich wende Risikozuschlag und Wartezeit ab, indem ich für folgende Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vereinbare: z. B. Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Bitte stellen Sie den Tarif auf dieser Grundlage zum … um.]

Bitte antworten Sie bis zum [Datum, zwei Wochen]. Einigen wir uns nicht, bitte ich den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung um Schlichtung.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Beitragsmitteilung rein, Anfrage raus

Fotografiere das Schreiben zur Beitragsanpassung samt Anlagen. Reklamo prüft, ob die Gründe der Erhöhung und der Hinweis auf das Wechselrecht drinstehen, und schreibt deine Anfrage oder deinen Antrag mit deinen Daten. Die Vorschau ist kostenlos.

Brief scannen

Wechseltarife vergleichen: Was du aufgibst

Günstiger wird es auf zwei Wegen. Entweder du verlässt einen alten Tarif, der für Neukunden geschlossen ist, und wechselst in einen neueren mit ähnlichen Leistungen. Oder du gibst Leistungen auf oder nimmst mehr Selbstbehalt. Leg die Antwort deines Versicherers neben deine Tarifbedingungen und prüf vor allem:

Was du abwählst, bekommst du später nur mit Gesundheitsprüfung zurück, denn dann ist es eine Mehrleistung. Die Verbraucherzentrale warnt, dass weggefallene Leistungen in der Regel endgültig verloren sind. Steht ein Zahnersatz an oder läuft eine Therapie, wähl genau diese Leistung nicht ab.

Mehr Selbstbehalt: ehrlich rechnen

Ein höherer Selbstbehalt ist eine Minderleistung, eine Gesundheitsprüfung gibt es dafür nicht. Angenommen, du sparst 70 € im Monat, also 840 € im Jahr, und dein Selbstbehalt steigt von 300 auf 1.200 €. Brauchst du kaum Behandlungen, bleiben dir die 840 €. Kommen im Jahr Rechnungen über 1.200 € zusammen, zahlst du 900 € mehr selbst und machst 60 € Verlust. Bist du angestellt, kann mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss sinken, weil er auf die Hälfte deines Beitrags begrenzt ist (§ 257 Abs. 2 SGB V). Den Selbstbehalt trägst du allein.

Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif

TarifFür wenWas du bekommst
StandardtarifNur Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 begannen; die weiteren Voraussetzungen muss dir der Versicherer ab 60 nennenLeistungen weitgehend wie in der gesetzlichen Kasse, teils darunter; erstattet werden nur niedrige ärztliche Gebührensätze
BasistarifVerträge ab 2009, sonst ab 55 Jahren, mit Rente oder Ruhegehalt oder bei Hilfebedürftigkeit (§ 204 Abs. 1 VVG)Leistungen der gesetzlichen Kasse; Beitrag höchstens wie der GKV-Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017 € ohne Pflege (§ 152 VAG), halbiert bei Hilfebedürftigkeit
NotlagentarifKein Wahltarif: Dort landest du bei BeitragsschuldenNur eine Notversorgung; zurück erst, wenn alle Rückstände bezahlt sind (Schulden bei der Krankenversicherung)

Die Verbraucherzentrale rät, Standard- und Basistarif nur zu erwägen, wenn es keine sinnvolle Alternative gibt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis im Basistarif nennt sie eher schlecht. Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du ab 55 in der Regel nicht mehr, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Tarifwechsel-Berater: Was sie kosten dürfen

Beratung zum Tarifwechsel ist nach dem Bundesgerichtshof eine Rechtsdienstleistung (Urteil vom 02.10.2019, I ZR 19/19). Unabhängige Versicherungsberater arbeiten gegen Honorar. Eine Vergütung in Höhe der halben Jahresersparnis hat der BGH in diesem Fall als unzulässiges Erfolgshonorar gewertet. Lass dir vorher schriftlich geben, was die Beratung fest kostet und mit welcher Erlaubnis jemand berät.

Bei Angeboten aus dem Netz rät die Verbraucherzentrale zu größter Skepsis. Beschwerden betrafen Vermittler, die Leistungen streichen ließen und dafür ein Honorar kassierten. Einige Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Tarifwechsel-Beratung mit einer Software an, die alle Tarife deines Versicherers erfasst. Den Wechsel selbst beantragen kannst du ohne jeden Berater.

Beitragserhöhung prüfen: Wann sie nicht wirkt

Erhöhen darf der Versicherer nur, wenn sich eine Rechnungsgrundlage, also die Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten, nicht nur vorübergehend verändert hat und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt (§ 203 Abs. 2 VVG). In der Mitteilung muss er sagen, welche dieser Grundlagen sich über den Schwellenwert hinaus verändert hat; wie stark, muss er nicht angeben (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19). Fehlt diese Angabe, wirkt die Erhöhung erst ab dem zweiten Monat, nachdem er die Gründe korrekt nachgeliefert hat.

Ob die Erhöhung auch inhaltlich berechtigt war, muss im Streit der Versicherer beweisen (BGH, Urteil vom 22.04.2026, IV ZR 70/25). Zu viel gezahlte Beiträge kannst du zurückfordern, die Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verbraucherzentralen haben einen kostenlosen Musterbrief, mit dem du die Gründe anforderst. Einer rechtmäßigen Erhöhung kannst du nicht einfach widersprechen wie einer Preiserhöhung beim Streamingdienst (Preiserhöhung widersprechen).

Wenn der Versicherer mauert

Lehnt der Versicherer den Wechsel ab, verlangt er Zuschläge für den ganzen Tarif oder antwortet er nicht, kannst du dich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden oder bei der BaFin beschweren. Für dich ist das Verfahren kostenlos, es dauert im Schnitt etwa vier Monate, und an das Ergebnis ist keine Seite gebunden. Die Beschwerde geht online oder per Post, mit deiner bisherigen Korrespondenz. Geht der Streit um eine Leistung statt um den Tarif, hilft das Muster unter Versicherung zahlt nicht. Für Ärger mit einer gesetzlichen Kasse gelten andere Regeln, nachzulesen unter Widerspruch Krankenkasse.

Was du jetzt tun solltest

Was du nicht tun solltest

Häufige Fragen

Gibt es einen Musterbrief für den Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Ja, drei: die Anfrage nach allen Wechseltarifen, den Antrag und die Antwort auf einen Risikozuschlag. Jeder steht als Word-Datei und als PDF bereit; einsetzen musst du nur deine Daten und die Tarifnamen.
Darf die PKV beim Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung verlangen?
Nur für Mehrleistungen, also für das, was der neue Tarif über den alten hinaus bietet. Für alle Leistungen, die du schon versichert hast, bleibt es bei deiner bisherigen Einstufung. Verzichtest du auf die Mehrleistung, entfallen Zuschlag und Wartezeit.
Kann der Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?
Den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Schutz nicht, das ist dein gesetzliches Recht nach § 204 VVG. Er darf nur für Mehrleistungen Bedingungen stellen. Weigert er sich trotzdem, helfen Ombudsmann und BaFin.
Wie lange hat der Versicherer für die Antwort Zeit?
Eine gesetzliche Frist für die Antwort auf eine Tarifanfrage gibt es nicht. Setz im Brief eine Frist von etwa vier Wochen und hak danach schriftlich nach. Bleibt es still, ist das ein Fall für den Ombudsmann.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein, nicht beim Wechsel innerhalb deines Versicherers. Sie wird nach § 204 VVG voll angerechnet und senkt deinen Beitrag im neuen Tarif. Verloren geht sie ganz oder teilweise erst, wenn du zu einem anderen Versicherer wechselst.
Was kostet ein Tarifwechsel-Berater?
Feste Preise gibt es nicht. Versicherungsberater rechnen ein Honorar ab, ein Erfolgshonorar nach der halben Jahresersparnis hat der BGH 2019 für unzulässig gehalten. Lass dir den Preis vorher schriftlich nennen und vergleiche mit der kostenpflichtigen Beratung der Verbraucherzentrale.
Kann ich später zurück in meinen alten Tarif?
Das geht nur mit Gesundheitsprüfung, soweit der alte Tarif mehr leistet als dein neuer, denn diese Leistungen sind dann Mehrleistungen. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif.
Ist der Basistarif eine Lösung bei zu hohen Beiträgen?
Selten die erste. Er kostet 2026 bis zu rund 1.017 € im Monat ohne Pflege und leistet nur so viel wie die gesetzliche Kasse. Sinnvoll ist er vor allem bei Hilfebedürftigkeit, weil sich der Beitrag dann halbiert. Prüf vorher die normalen Tarife deines Versicherers.

Grundlagen

§§ 203 Abs. 2 und 5, 204, 205 Abs. 6 VVG · § 6 Abs. 2 VVG-InfoV · § 152 VAG · §§ 6 Abs. 3a, 257 Abs. 2 SGB V · § 195 BGB · BGH, Urteile vom 13.04.2016, IV ZR 393/15; 02.10.2019, I ZR 19/19; 16.12.2020, IV ZR 294/19; 22.04.2026, IV ZR 70/25 · Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Bekannt aus: Verbraucherschutz.tv
Brief scannenAlle Muster