Widerspruch gegen eine Mahnung: Muster, Fristen, Mahngebühren
Eine Mahnung für etwas, das du nie bestellt oder längst bezahlt hast. Oder eine Rechnung, die stimmt, aber mit 15 € Mahngebühr obendrauf. Hier steht, wann du der Mahnung widersprichst, wie du das formulierst und wo die Grenze zwischen Mahnung, Inkasso und Mahnbescheid verläuft.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende
Widerspruch gegen die Mahnung: in diesen fünf Fällen lohnt er sich
Eine Mahnung ist zunächst nur die Aufforderung, eine fällige Rechnung zu zahlen. Sie beweist nichts und verpflichtet dich zu nichts, was du nicht ohnehin schuldest. Der Widerspruch ist deshalb kein Pflichtprogramm, sondern dein Werkzeug, wenn etwas nicht stimmt:
- Du hast nie bestellt. Ohne Vertrag keine Zahlungspflicht. Wer von dir Geld will, muss im Streit beweisen, dass ein Vertrag zustande kam (§ 241a BGB bei unbestellten Leistungen). Verlange den Nachweis, bevor du irgendetwas zahlst.
- Du hast schon bezahlt. Mahnungen laufen oft automatisch, während die Überweisung noch unterwegs ist. Leg den Kontoauszug bei und verlange, dass die Mahnung und jede Gebühr storniert werden.
- Die Hauptforderung stimmt, die Mahngebühr nicht. Dann zahlst du die Rechnung und widersprichst nur dem Aufschlag. Mehr dazu unter Mahngebühren.
- Die Forderung ist verjährt. Alltägliche Forderungen verjähren drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Verjährung wirkt nur, wenn du dich darauf berufst (§ 214 BGB). Genau dafür ist der Widerspruch da.
- Du kennst die Firma nicht. Dann kann eine Verwechslung, eine Abofalle oder ein Datenmissbrauch dahinterstecken. Widersprich, verlange Auskunft und zahl keinen Cent. Hilfe bei untergeschobenen Abos findest du unter Abofalle.
Stimmt die Forderung und du kannst sie gerade nicht zahlen, ist ein Widerspruch das falsche Mittel. Dann schreibst du dem Gläubiger und bittest um Raten oder Stundung. Das stoppt meist auch die nächste Mahnstufe.
Mahnung, Inkasso oder Mahnbescheid: drei Briefe, drei Regeln
Viele schreiben „Widerspruch gegen Mahnung“ und meinen den gelben Brief vom Amtsgericht. Der Unterschied entscheidet über die Frist:
| Brief | Absender | Frist für deine Reaktion | Wenn du nichts tust |
|---|---|---|---|
| Mahnung oder Zahlungserinnerung | Firma, Vermieter, Arzt, Handwerker | keine gesetzliche Frist; die gesetzte Zahlungsfrist ist eine Aufforderung | Verzug, Verzugszinsen, danach Inkasso oder Mahnbescheid |
| Inkassoschreiben | Inkassounternehmen oder Kanzlei im Auftrag des Gläubigers | keine gesetzliche Frist; zügig widersprechen, damit keine weiteren Kosten anfallen | weitere Kosten, Drohung mit Schufa, Mahnbescheid |
| Mahnbescheid | Amtsgericht (zentrales Mahngericht), gelber Umschlag mit Zustelldatum | zwei Wochen ab Zustellung, Widerspruch schriftlich auf dem Formular (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 ZPO) | Vollstreckungsbescheid, dann Pfändung möglich; Einspruch binnen zwei Wochen (§ 700 ZPO) |
Für Inkassopost gibt es eine eigene Seite mit Kostentabelle und Mustern: Widerspruch gegen Inkasso. Wie du selbst richtig mahnst, steht unter Mahnung schreiben.
Mahngebühren zu hoch? Was der Gläubiger verlangen darf
Eine Mahngebühr ist kein Preis für die Mahnung, sondern Schadensersatz wegen Verzugs (§§ 280, 286 BGB). Ersetzt bekommt der Gläubiger nur, was ihm durch deine späte Zahlung tatsächlich an Kosten entstanden ist: Porto, Papier, Druck. Die Zeit seiner Buchhaltung gehört nicht dazu, denn das eigene Forderungsmanagement ist Sache des Unternehmens. Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Pauschale von 2,50 € je Mahnung in den Bedingungen eines Energieversorgers für unwirksam erklärt; die reinen Druck- und Versandkosten lagen dort unter einem Euro (BGH, Urteil vom 25.06.2019, VIII ZR 95/18). Pauschalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zudem nur zulässig, wenn sie den typischen Schaden nicht übersteigen und dir der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht (§ 309 Nr. 5 BGB).
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Für die Mahnung, die dich überhaupt erst in Verzug setzt, gibt es keine Gebühr, denn vor dem Verzug ist noch kein Schaden entstanden (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Ausnahme ist die 30-Tage-Regel: Stand auf der Rechnung ein Hinweis darauf, kommst du als Verbraucher 30 Tage nach Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Zweitens: Beträge von 5, 10 oder 15 € je Mahnung kannst du zurückweisen und nur den belegten Aufwand ersetzen, in der Praxis also etwa einen Euro, oder gar nichts, wenn die Mahnung per E-Mail kam.
Die 40-Euro-Pauschale aus § 288 Abs. 5 BGB gilt nur zwischen Unternehmen. Als Verbraucher schuldest du sie nie.
Fristen: Mahnung ohne Frist, Mahnbescheid mit Frist
Gegen die Mahnung einer Firma gibt es keine Widerspruchsfrist. Die Frist, die der Absender dir setzt, ist seine Zahlungsfrist, nicht deine Widerspruchsfrist. Trotzdem gilt: je früher du schreibst, desto weniger Kosten laufen auf. Antworte innerhalb von ein bis zwei Wochen, nachweisbar, und bewahre eine Kopie auf.
Beim Mahnbescheid rechnest du so: Zustellung ist der Tag, der auf dem gelben Umschlag steht, etwa Donnerstag, der 12. November 2026. Die Frist von zwei Wochen endet am Donnerstag, dem 26. November 2026 (§ 222 ZPO, §§ 187, 188 BGB). Bis dahin muss der Widerspruch beim Mahngericht sein, nicht beim Gläubiger. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Verpasst du die zwei Wochen, ist noch nicht alles verloren: Solange das Gericht den Vollstreckungsbescheid nicht verfügt hat, zählt dein Widerspruch (§ 694 Abs. 1 ZPO). Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 ZPO).
Eine Begründung musst du dem Mahngericht nicht liefern. Das Formular genügt. Erst wenn der Gläubiger danach Klage erhebt, geht es um die Sache. Dafür gibt es die Übersicht Widerspruch einlegen.
Widerspruch gegen die Mahnung: 5 Muster kostenlos als PDF und Word
Jedes Muster kannst du kopieren oder als Word-Datei und PDF laden. Schick den Widerspruch per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Post und heb den Nachweis auf. Zahl nichts „unter Vorbehalt“ und unterschreib kein Schuldanerkenntnis, solange die Forderung unklar ist.
Wer eine Forderung bestreitet, muss nichts begründen, sollte es aber tun: Ein begründeter Widerspruch zwingt den Gläubiger, Vertrag und Rechnung nachzuweisen, und verhindert, dass die Forderung als unbestritten an Inkasso oder Auskunfteien geht (§ 31 Abs. 2 BDSG a. F. als Maßstab, Art. 6 DSGVO).
Muster 1 · Widerspruch gegen eine unberechtigte Mahnung mit Bitte um Nachweis
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Mahnung vom [Datum], Rechnungs- oder Kundennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] mahnen Sie einen Betrag von [Betrag] € an. Dieser Forderung widerspreche ich in vollem Umfang.
[Begründung, z. B.: Mit Ihrem Unternehmen habe ich keinen Vertrag geschlossen und nichts bestellt. / Die Lieferung habe ich nie erhalten. / Den Vertrag habe ich am … gekündigt, Kopie anbei.]
Sollten Sie an der Forderung festhalten, legen Sie mir bitte bis zum [Datum, 14 Tage] vor: den Vertrag oder die Bestellung mit Datum und Bestellweg, die Rechnung und den Nachweis, dass die Leistung erbracht wurde. Bis dahin stellen Sie bitte jede weitere Mahnung zurück.
Die Forderung ist bestritten. Einer Weitergabe meiner Daten an ein Inkassounternehmen oder an Auskunfteien widerspreche ich. Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]
Läuft eine Mahnung und deine Zahlung aneinander vorbei, reicht ein kurzer Brief mit Beleg. Mahngebühren fallen dann nicht an, weil du nicht in Verzug warst, als die Mahnung rausging, oder weil die Zahlung spätestens mit der Gutschrift jeden Verzug beendet hat.
Muster 2 · Mahnung trotz Zahlung: Widerspruch mit Zahlungsbeleg
Betreff: Ihre Mahnung vom [Datum] zur Rechnung Nr. [Nummer]: Betrag bereits bezahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie mahnen die Rechnung Nr. [Nummer] über [Betrag] € an. Diesen Betrag habe ich am [Datum der Überweisung] auf Ihr Konto [IBAN-Endziffern] überwiesen, Verwendungszweck [Text]. Den Kontoauszug lege ich in Kopie bei.
Der Mahnung und der darin berechneten Mahngebühr von [Betrag] € widerspreche ich. Bitte buchen Sie die Zahlung richtig zu, stornieren Sie die Gebühr und bestätigen Sie mir bis zum [Datum, 14 Tage], dass die Rechnung ausgeglichen ist.
Sollte die Zahlung bei Ihnen nicht auffindbar sein, nennen Sie mir bitte die Stelle, bei der ich einen Nachforschungsauftrag veranlassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Kundennummer]
Ist die Rechnung berechtigt, aber die Gebühr nicht, trennst du beides: Hauptforderung zahlen, Gebühr zurückweisen. So gerätst du nicht wegen der Hauptsache in Verzug, und über die paar Euro Gebühr wird kaum jemand klagen.
Muster 3 · Mahngebühren zurückweisen, Hauptforderung zahlen
Betreff: Ihre Mahnung vom [Datum]: Zahlung der Rechnung, Widerspruch gegen die Mahngebühr
Sehr geehrte Damen und Herren,
den offenen Rechnungsbetrag von [Betrag] € habe ich heute überwiesen.
Der zusätzlich berechneten Mahngebühr von [Betrag] € widerspreche ich. Mahnkosten sind Verzugsschaden und nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für Porto und Material ersatzfähig (§§ 280, 286 BGB). Eine darüber hinausgehende Pauschale, die Verwaltungsaufwand einschließt, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 25.06.2019, VIII ZR 95/18; § 309 Nr. 5 BGB). [Falls es die erste Mahnung war: Für die erste Mahnung, die mich erst in Verzug gesetzt hat, schulde ich ohnehin keine Gebühr.]
Bitte stornieren Sie die Gebühr oder weisen Sie mir die tatsächlichen Kosten nach. Weitere Mahnungen zu diesem Vorgang sind nicht veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Kundennummer]
Bei alten Forderungen prüfst du zuerst das Jahr, in dem die Forderung fällig wurde. Drei Jahre nach dem Jahresende ist sie in der Regel verjährt. Du musst die Verjährung ausdrücklich einwenden, und du darfst nichts anerkennen, keine Rate zahlen und keine Stundung beantragen, denn das würde die Verjährung neu starten (§ 212 BGB).
Muster 4 · Widerspruch gegen die Mahnung wegen Verjährung
Betreff: Ihre Mahnung vom [Datum], Forderung aus [Jahr]: Einrede der Verjährung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie mahnen eine Forderung über [Betrag] € aus [Vertrag oder Rechnung, Datum] an. Diese Forderung ist, soweit sie je bestanden hat, verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) begann mit Ablauf des Jahres [Jahr der Fälligkeit] (§ 199 Abs. 1 BGB) und endete am 31.12.[Jahr].
Ich erhebe die Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) und verweigere die Leistung. Mit diesem Schreiben erkenne ich die Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach an.
Bitte stellen Sie weitere Mahnungen ein und bestätigen Sie mir das bis zum [Datum, 14 Tage]. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]
Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid widersprichst du auf dem Formular, das dem Bescheid beiliegt: ankreuzen, ob du ganz oder teilweise widersprichst, unterschreiben, ans Mahngericht. Ein Begleitschreiben ist nicht nötig, hilft dir aber, den Vorgang zu dokumentieren und um eine Eingangsbestätigung zu bitten. Es ersetzt das Formular nicht.
Muster 5 · Begleitschreiben zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Betreff: Mahnbescheid vom [Datum], Geschäftsnummer [Nummer], zugestellt am [Datum]: Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Mahnbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Das ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchsformular liegt bei. Der Widerspruch richtet sich gegen [den gesamten Anspruch / den Anspruch in Höhe von … €].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs schriftlich und teilen Sie mir mit, falls Unterlagen fehlen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum]
Fotografiere die Mahnung oder beschreib kurz, was passiert ist. Reklamo prüft, ob Forderung, Gebühren und Verjährung stimmen, und schreibt den Widerspruch mit Datum, Frist und den richtigen Paragrafen. Die Vorschau ist kostenlos.
Mahnung scannenWas du jetzt tun solltest
- Heute: Mahnung aufheben, Eingangsdatum notieren, Absender und Rechnungsnummer prüfen. Bei gelbem Umschlag das Zustelldatum vom Umschlag abschreiben.
- In den nächsten Tagen: Vertrag, Bestellbestätigung, Kontoauszug, Kündigung oder Widerruf heraussuchen und entscheiden, welcher der fünf Fälle passt.
- Innerhalb von zwei Wochen: passendes Muster schicken, nachweisbar. Stimmt die Hauptforderung, zahl sie sofort und widersprich nur der Gebühr.
- Mahnbescheid: Formular ausfüllen, unterschreiben, ans Mahngericht, Frist zwei Wochen.
- Bleibt die Firma stur: Verbraucherzentrale einschalten oder, bei größeren Beträgen, einen Anwalt. Was das kostet, steht unter Anwaltsschreiben: Kosten.
Was du nicht tun solltest
- Die Mahnung wegwerfen: Aus Schweigen wird Inkasso, aus Inkasso ein Mahnbescheid.
- Aus Unsicherheit zahlen: Was du auf eine nicht bestehende oder verjährte Forderung zahlst, bekommst du kaum zurück (§ 214 Abs. 2 BGB).
- Eine kleine Rate anbieten, um Ruhe zu haben: Das gilt als Anerkenntnis und startet die Verjährung neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Am Telefon diskutieren: Alles Wichtige schriftlich, sonst fehlt dir später der Beweis.
- Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid an die Firma schicken: Er gehört an das Mahngericht, sonst läuft die Frist weiter.
Häufige Fragen
Kann ich gegen eine Mahnung Widerspruch einlegen?
Gibt es ein kostenloses Muster für den Widerspruch gegen eine Mahnung?
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
Muss ich die erste Mahnung bezahlen, wenn Mahngebühren draufstehen?
Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid?
Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid?
Muss ich den Widerspruch gegen die Mahnung begründen?
Die Mahnung kommt vom Inkasso. Gilt dasselbe?
Grundlagen
§§ 280, 286, 288 BGB (Verzug, Verzugsschaden, Pauschale nur zwischen Unternehmen) · § 309 Nr. 5 BGB (Schadenspauschalen in AGB) · § 241a BGB (unbestellte Leistungen) · §§ 187, 188, 193 BGB (Fristberechnung) · §§ 195, 199, 212, 214 BGB (Verjährung, Neubeginn, Einrede) · §§ 222, 692, 694, 700 ZPO (Mahnbescheid, Widerspruch, Vollstreckungsbescheid) · Art. 6 DSGVO · BGH, Urteil vom 25.06.2019, VIII ZR 95/18 (Mahnpauschale 2,50 € unwirksam) · Stand: Oktober 2026

