Berufsgenossenschaft: Widerspruch gegen den Bescheid und Verschlimmerungsantrag
Die Berufsgenossenschaft erkennt deinen Unfall oder deine Berufskrankheit nicht an, schätzt die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu niedrig oder kürzt die Rente. Gegen den Bescheid kannst du widersprechen. Sind die Folgen später schlimmer geworden, beantragst du eine Neufeststellung.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft: Frist und Form
Der Widerspruch muss einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sein, die ihn erlassen hat (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, hast du ein Jahr (§ 66 SGG).
- Wogegen: Ablehnung als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit, zu niedrige MdE, keine oder zu geringe Rente, Kürzung oder Entziehung der Rente.
- Wie: als unterschriebener Brief mit Aktenzeichen, per Fax mit Sendebericht oder persönlich zur Niederschrift. Ein Satz genügt für die Frist, die Begründung darf folgen (Muster 1 und 3).
Will die Berufsgenossenschaft eine laufende Rente kürzen oder entziehen, muss sie dich vorher anhören (§ 24 SGB X). Dein Widerspruch gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung, bis zur Entscheidung bleibt es also bei der bisherigen Rente (§ 86a Abs. 1 SGG). Das gilt nicht, wenn die Berufsgenossenschaft die sofortige Vollziehung eigens anordnet (§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG). Für eine spätere Klage gegen die Kürzung gilt die aufschiebende Wirkung nicht mehr (§ 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG); dann hilft ein Eilantrag beim Sozialgericht.
MdE und Verletztenrente: ab 20 Prozent
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sagt, wie stark die Unfallfolgen deine Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens einschränken, nicht nur in deinem Beruf (§ 56 Abs. 2 SGB VII). Eine Verletztenrente gibt es, wenn die MdE mindestens 20 Prozent beträgt und über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus andauert (§ 56 Abs. 1 SGB VII).
- Mehrere Versicherungsfälle: Hattest du mehrere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten mit je mindestens 10 Prozent, zählen sie zusammen. Erreichen sie 20 Prozent, gibt es für jeden Fall eine Rente, oft Stützrente genannt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VII).
- Höhe: Die Vollrente bei Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei geringerer MdE den entsprechenden Teil (§ 56 Abs. 3 SGB VII). Bei 30 Prozent sind es 30 Prozent der Vollrente.
- Vorläufige Entschädigung: In den ersten drei Jahren nach dem Versicherungsfall soll die Berufsgenossenschaft die Rente vorläufig festsetzen, solange die MdE noch nicht feststeht. Bei der ersten Rente auf unbestimmte Zeit darf sie die MdE dann anders bewerten, auch wenn sich nichts geändert hat (§ 62 SGB VII). Prüf diesen Bescheid besonders genau.
Die MdE ist nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung. Stellt ein Rentenbescheid die MdE fest, gilt das zugleich als Feststellung des GdB; eine eigene Feststellung beim Versorgungsamt gibt es dann nur, wenn du ein Interesse daran glaubhaft machst, etwa wegen weiterer Erkrankungen (§ 152 Abs. 2 SGB IX). Dafür gibt es den Widerspruch gegen den GdB und den Verschlimmerungsantrag für den GdB.
Akteneinsicht und Gutachter: Was dir zusteht
Ob die MdE stimmt, steht meist im Gutachten und in den Stellungnahmen der beratenden Ärzte. Diese Unterlagen darfst du einsehen und dir als Kopie geben lassen (§ 25 SGB X). Fordere sie gleich mit dem Widerspruch an.
- Gutachterauswahl: Vor einem Gutachtenauftrag soll die Berufsgenossenschaft dir mehrere Gutachter zur Auswahl nennen und dir sagen, wozu das Gutachten dient (§ 200 Abs. 2 SGB VII). Hat sie dir keine Auswahl gelassen, schreib das in die Begründung.
- Deine Daten: Sie muss dich außerdem auf dein Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 SGB X hinweisen. Es betrifft die Weitergabe von Gesundheitsdaten aus früheren Begutachtungen.
- Eigene Befunde: Bitte deine Ärztinnen und Ärzte um Berichte, die die Einschränkungen konkret beschreiben, etwa Bewegungsmaße, Kraft, Gehstrecke oder Belastbarkeit.
Widerspruch Berufsgenossenschaft: Vorlage als Word und PDF
Muster 1 wahrt die Frist und fordert die Akte an. Muster 3 ist die Begründung, wenn du die Unterlagen kennst. Unterschreib selbst; schreibst du für einen Angehörigen, leg eine Vollmacht bei. Wie ein Widerspruch allgemein aufgebaut ist, steht unter Widerspruch einlegen.
An die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus dem Briefkopf, mit Aktenzeichen. Der Widerspruch muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe dort sein. Schick ihn per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel ab und behalte eine Kopie. Die Begründung reichst du nach, wenn du die Akte kennst (Muster 3).
Muster 1 · Widerspruch gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft, Begründung folgt
Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] lege ich Widerspruch ein. [Entscheidung im Bescheid: was die Berufsgenossenschaft entschieden hat, z. B. Sie haben die MdE nach meinem Arbeitsunfall vom 12.03.2026 mit 10 Prozent bewertet und eine Rente abgelehnt.]
Die Begründung reiche ich nach, sobald ich die Unterlagen kenne. …
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Schick die Begründung, wenn du die Akte und das Gutachten gelesen hast. Beschreib die Einschränkungen konkret und mit Zahlen, und leg Berichte deiner Ärzte bei, die sich dazu äußern. Nenn das Gutachten mit Namen und Datum.
Muster 3 · Begründung des Widerspruchs: MdE zu niedrig bewertet
Betreff: Begründung meines Widerspruchs vom [Datum des Widerspruchs], Aktenzeichen [Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft]
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gutachten von [Name und Fachgebiet des Gutachters] vom [Datum des Gutachtens] bewertet die Minderung der Erwerbsfähigkeit mit [MdE laut Gutachten] Prozent. Das wird den Folgen nicht gerecht.
[Einschränkungen: was du nicht mehr oder nur mit Schmerzen kannst, z. B. Ich kann den rechten Arm nur bis Schulterhöhe heben, beim Heben über 5 kg habe ich Schmerzen.]
[Fehlende Befunde: was das Gutachten nicht berücksichtigt, z. B. den MRT-Befund vom 14.05.2026 und den Bericht der Unfallklinik vom 20.06.2026.]
[Optional: Mehrere Gutachter zur Auswahl haben Sie mir vor dem Auftrag nicht benannt (§ 200 Abs. 2 SGB VII).]
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Verschlimmerungsantrag bei der BG: MdE neu feststellen lassen
Ist der Bescheid schon bestandskräftig und sind die Folgen seitdem schlimmer geworden, beantragst du eine Neufeststellung. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, muss die Berufsgenossenschaft neu entscheiden, zu deinen Gunsten ab dem Zeitpunkt der Änderung (§ 48 Abs. 1 SGB X). Bei der MdE ist eine Änderung nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 Prozentpunkte beträgt; bei einer Rente auf unbestimmte Zeit muss sie länger als drei Monate andauern (§ 73 Abs. 3 SGB VII). Die höhere Rente gibt es ab dem Monat nach der Änderung (§ 73 Abs. 1 SGB VII).
- Formular: Ein Formular ist nicht vorgesehen, ein formloser Antrag genügt; Leistungen der Unfallversicherung werden ohnehin von Amts wegen erbracht (§ 19 SGB IV). Ein Brief wie Muster 2 reicht. Schickt dir die Berufsgenossenschaft danach einen eigenen Fragebogen, füllst du ihn aus.
- Belege: neue Befunde, Klinik- und Arztberichte, Operationsberichte, Bilder.
- Auch ohne Rente: Lag die MdE bisher unter 20 Prozent, kann die Verschlimmerung den Weg zur Rente öffnen.
Die Berufsgenossenschaft bewertet die Folgen dabei neu. Hat sich etwas gebessert, kann sie die Rente für die Zukunft auch senken (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Geht es nicht um eine neue Verschlimmerung, sondern um einen alten Fehler, ist der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X der richtige Weg.
An die Berufsgenossenschaft, die den letzten Bescheid erlassen hat. Leg aktuelle Befunde in Kopie bei, die Originale behältst du. Ein Formular brauchst du nicht; schickt die Berufsgenossenschaft einen Fragebogen, füllst du ihn zusätzlich aus. Versand per Fax mit Sendebericht oder Einwurf-Einschreiben.
Muster 2 · Verschlimmerungsantrag: Neufeststellung der MdE bei der Berufsgenossenschaft
Betreff: Antrag auf Neufeststellung wegen Verschlimmerung, Aktenzeichen [Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum des letzten Bescheids] haben Sie die Folgen meines [Arbeitsunfalls vom … / meiner Berufskrankheit Nr. …] mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von [bisherige MdE] Prozent bewertet.
Seitdem haben sich die Folgen wesentlich und dauerhaft verschlimmert: [Verschlimmerung: was sich seitdem geändert hat, z. B. seit Juni 2026 Arthrose im rechten Knie, Gehstrecke unter 500 Meter, Operation am 03.09.2026].
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Widerspruch abgelehnt: Klage beim Sozialgericht
Hilft die Berufsgenossenschaft dem Widerspruch nicht ab, entscheidet eine Widerspruchsstelle, die ihre Vertreterversammlung bestimmt hat (§ 85 SGG). Bleibt es beim Nein, klagst du binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim Sozialgericht (§ 87 SGG). Für Versicherte ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Auf deinen Antrag muss das Gericht einen Arzt deiner Wahl als Gutachter hören; die Kosten musst du unter Umständen vorschießen und tragen (§ 109 SGG).
Entscheidet die Berufsgenossenschaft über einen Antrag sechs Monate lang nicht oder über den Widerspruch drei Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG). Ist die Widerspruchsfrist verpasst, bleibt der Überprüfungsantrag, mit Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend (§ 44 SGB X).
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft Zeit?
Ab welcher MdE zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente?
Gibt es für den Verschlimmerungsantrag bei der BG ein Formular?
Ab wann gilt eine Verschlimmerung als wesentlich?
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ist die MdE dasselbe wie der Grad der Behinderung?
Kostet der Widerspruch etwas?
Grundlagen
§§ 56, 62, 73, 200 SGB VII · §§ 24, 25, 37, 44, 48, 64, 76 SGB X · § 19 SGB IV · §§ 66, 84, 85, 86a, 87, 88, 109, 183 SGG · § 152 Abs. 2 SGB IX · Stand: Oktober 2026
