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Reise · Kreuzfahrt

Reisepreisminderung bei Routenänderung der Kreuzfahrt: Musterbrief und Rechte

Das Schiff hat einen Hafen ausgelassen, die Liegezeit war halbiert, oder schon vor der Abfahrt kam die Nachricht mit der neuen Route. Für alle drei Fälle gibt das Reiserecht klare Regeln. Für andere Mängel im Urlaub, etwa im Hotel, nimm Reisemängel und Reisepreisminderung.

Kurz gesagt: Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Fällt ein vereinbarter Hafen aus, mindert sich der Reisepreis für die betroffenen Tage, auch ohne Verschulden der Reederei (§ 651m BGB). Ein Änderungsvorbehalt in den Reisebedingungen deckt nur unerhebliche Änderungen (§ 651f Abs. 2 BGB). Ändert der Veranstalter die Route vor Reisebeginn erheblich, kannst du kostenlos zurücktreten (§ 651g BGB). Für die Forderung hast du zwei Jahre ab dem Reiseende Zeit (§ 651j BGB).

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Routenänderung auf der Kreuzfahrt: wann sie ein Reisemangel ist

Die Häfen in deiner Reisebestätigung gehören zum vereinbarten Reiseverlauf. Läuft das Schiff einen Hafen nicht an, wird die Liegezeit stark verkürzt oder kommt statt eines Hafens ein Seetag, hat die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Das ist ein Reisemangel (§ 651i BGB).

Warum das passiert ist, spielt für die Minderung keine Rolle, denn sie setzt kein Verschulden voraus (§ 651m BGB; EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-396/21). Schadensersatz und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit entfallen aber bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (§ 651n Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Der Satz „Routenänderungen vorbehalten“ in den Reisebedingungen hilft dem Veranstalter nur bei unerheblichen Änderungen, die er dir vor Reisebeginn klar und auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt hat (§ 651f Abs. 2 BGB).

Melde die Änderung an Bord beim Guest Service oder bei der Reiseleitung und lass dir das bestätigen. Bei einem Hafen, der schon vorbei ist, schadet eine spätere Meldung weniger, denn abhelfen kann der Veranstalter dann ohnehin nicht (§ 651o BGB).

Wie viel Reisepreisminderung für einen ausgelassenen Hafen

Einen festen Satz gibt es nicht. Es zählt, was der Hafen für die Reise bedeutete und ob ein Ersatzhafen angelaufen wurde. Die Tabelle des ADAC nennt für eine Routenänderung 15 bis 50 % und für einen nicht angelaufenen Hafen 15 bis 70 % des Tagesreisepreises.

So rechnest du: Reisepreis geteilt durch die Zahl der Reisetage ergibt den Tagesreisepreis. Davon nimmst du für jeden betroffenen Tag den Prozentsatz. Beispiel mit ausgedachten Werten: Zehn Tage kosten 2.000 € pro Person, also 200 € am Tag. Fällt ein Hafentag aus und setzt du 40 % an, sind das 80 € pro Person.

Landausflüge, die du bei der Reederei gebucht hast und die ausgefallen sind, bekommst du zusätzlich zurück. War die Reise durch mehrere ausgefallene Häfen erheblich beeinträchtigt, kommt eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit hinzu, außer bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (§ 651n Abs. 2 BGB).

Route vor Reisebeginn geändert: annehmen oder kostenlos zurücktreten

Ändert der Veranstalter die Route vor der Abfahrt erheblich, darf er das nicht einseitig. Er muss dir die Änderung anbieten und eine angemessene Frist setzen. Innerhalb dieser Frist nimmst du an oder trittst zurück. Antwortest du nicht, gilt die Änderung als angenommen (§ 651g Abs. 1 und 2 BGB).

Trittst du zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis und muss dir das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten (§ 651g Abs. 3, § 651h Abs. 5 BGB). Eine Entschädigung für den Rücktritt darf er nicht verlangen.

Nimmst du die neue Route an und ist sie weniger wert als die gebuchte, mindert sich der Preis trotzdem (§ 651g Abs. 3 BGB). Nach Reisebeginn darf der Veranstalter keine solche Änderung mehr anbieten (§ 651g Abs. 1 BGB). Was an Bord geändert wird, ist ein Reisemangel.

Musterbrief Reisepreisminderung bei Routenänderung: 3 Vorlagen

Muster 1 fordert die Minderung nach der Reise, Muster 2 ist der Rücktritt vor der Reise, Muster 3 lehnt Gutschein oder Bordguthaben statt Geld ab. Unter jedem Muster trägst du deine E-Mail-Adresse ein, dann kommt der ganze Brief als PDF.

Muster 1 · Minderung wegen Routenänderung

Für die Forderung nach der Reise an den Veranstalter, mit Rechnung pro Tag.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 1 · Minderung wegen Routenänderung

Betreff: Minderung wegen Routenänderung, Buchungsnummer [Nummer], [Schiff], Reise vom [Datum] bis [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihnen habe ich die Kreuzfahrt [Route, z. B. Norwegens Fjorde] gebucht, Reisepreis [Betrag] € für [Anzahl] Personen. Laut Reisebestätigung sollte das Schiff am [Datum] [Hafen] anlaufen. [Dieser Hafen wurde ausgelassen. / Statt … wurde … angelaufen. / Die Liegezeit wurde von … auf … Stunden verkürzt.] [Gemeldet habe ich das am … beim Guest Service.]

Die Häfen gehören zum vereinbarten Reiseverlauf, ihre Änderung ist ein Reisemangel (§ 651i BGB). Die Minderung nach § 651m BGB setzt kein Verschulden voraus. Ein Änderungsvorbehalt deckt nur unerhebliche Änderungen (§ 651f Abs. 2 BGB).

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Hinweis

Der Brief geht an den Veranstalter aus deiner Reisebestätigung. Das ist oft die Reederei selbst, bei einer Buchung über einen Reiseveranstalter aber dieser.

Muster 2 · Rücktritt vor der Reise wegen geänderter Route

Wenn der Veranstalter die Route vor der Abfahrt erheblich ändert und du nicht mitfahren willst. Schick ihn innerhalb der Frist aus seinem Schreiben.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 2 · Rücktritt vor der Reise wegen geänderter Route

Betreff: Rücktritt nach § 651g BGB, Buchungsnummer [Nummer], Kreuzfahrt vom [Datum] bis [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mir mitgeteilt, dass die Route der gebuchten Kreuzfahrt geändert wird: [z. B. statt Bergen und Geiranger werden Kristiansand und Stavanger angelaufen]. Für meine Antwort haben Sie mir eine Frist bis zum [Datum] gesetzt.

Diese Änderung nehme ich nicht an. …

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Muster 3 · Geld statt Gutschein oder Bordguthaben

Wenn der Veranstalter auf deine Forderung nur einen Gutschein oder ein Bordguthaben anbietet.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 3 · Geld statt Gutschein oder Bordguthaben

Betreff: Ihr Angebot vom [Datum]: Auszahlung statt Gutschein, Buchungsnummer [Nummer], Reise vom [Datum] bis [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] habe ich wegen [der Routenänderung / des ausgelassenen Hafens …] eine Minderung von [Betrag] € verlangt. Sie bieten mir stattdessen [einen Reisegutschein / ein Bordguthaben] über [Betrag] € an.

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Gutschein oder Bordguthaben statt Geld

Manchmal bietet die Reederei nach einem ausgelassenen Hafen ein Bordguthaben oder einen Gutschein für die nächste Reise an. Annehmen musst du das nicht. Die Minderung setzt den Reisepreis herab, und den zu viel gezahlten Teil muss der Veranstalter erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

Hast du ein Bordguthaben an Bord ausgegeben, nenn es in deiner Rechnung und zieh es ab. Unterschreib an Bord nichts, wonach mit dem Guthaben alles erledigt ist.

Veranstalter zahlt nicht: Fristen und Schlichtung

Deine Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte (§ 651j BGB). Kommt nach deiner Frist nichts, erinnere einmal mit neuer Frist (Mahnung schreiben).

Danach bleibt die Schlichtung oder eine Klage. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist für dich kostenlos, der Veranstalter muss aber mitmachen. Bis zum Ende der zwei Jahre muss ein Schlichtungsantrag, ein Mahnbescheid oder eine Klage eingereicht sein.

Kam der Flug zur Kreuzfahrt zu spät, gibt es dafür eigene Rechte: Flugverspätung: Entschädigung. Eine Ausgleichszahlung für denselben Vorfall wird auf die Minderung angerechnet (§ 651p Abs. 3 BGB).

Häufige Fragen

Wie viel Reisepreisminderung gibt es für einen ausgelassenen Hafen?
Das Gesetz nennt keinen festen Satz. Es kommt darauf an, was der Hafen für die Reise bedeutete. Die ADAC-Tabelle nennt für einen nicht angelaufenen Hafen 15 bis 70 % des Tagesreisepreises.
Gibt es eine Minderung, wenn ein Hafen wegen Sturm ausfällt?
Ja. Die Minderung setzt kein Verschulden voraus (§ 651m BGB). Schadensersatz und eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude gibt es bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aber nicht.
Darf der Veranstalter die Route einfach ändern?
Nur unerheblich und nur, wenn der Vertrag das vorbehält und er es dir vor Reisebeginn mitteilt (§ 651f Abs. 2 BGB). Erhebliche Änderungen vor der Reise muss er dir anbieten, du kannst dann kostenlos zurücktreten (§ 651g BGB). Während der Reise ist eine Änderung ein Reisemangel.
Muss ich einen Gutschein oder ein Bordguthaben annehmen?
Nein. Den zu viel gezahlten Teil des Reisepreises muss der Veranstalter erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). Einen Gutschein kannst du freiwillig annehmen, Muster 3 lehnt ihn ab.
Bis wann kann ich die Minderung fordern?
Zwei Jahre ab dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte (§ 651j BGB). Schreib trotzdem bald, solange Bordansagen, Fotos und Mitreisende greifbar sind.
An wen schicke ich den Musterbrief?
An den Veranstalter, also an die Firma aus deiner Reisebestätigung. Hast du im Reisebüro gebucht, geht der Brief trotzdem an den Veranstalter. Ist die Reederei selbst Veranstalter, geht er an sie.

Grundlagen

§ 651f, § 651g, § 651h, § 651i, § 651j, § 651m, § 651n, § 651o, § 651p BGB · EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-396/21 · ADAC: Ärger und Mängel auf der Kreuzfahrt · Stand: Oktober 2026

Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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