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Medizin · Patientenakte

Patientenakte eines Verstorbenen anfordern: Einsicht für Erben und Angehörige

Ein Mensch, der dir nahestand, ist gestorben, und du willst verstehen, was in der Klinik oder in der Praxis passiert ist. Oder du musst als Erbe prüfen, ob bei der Behandlung etwas schiefgelaufen ist. Dafür gibt dir das Gesetz ein eigenes Recht auf die Akte. Für deine eigene Akte nimm Patientenakte anfordern.

Kurz gesagt: Nach dem Tod eines Patienten dürfen seine Erben die Behandlungsakte einsehen und Kopien verlangen, soweit es um Vermögen geht, etwa um Schadensersatz. Nächste Angehörige dürfen das, soweit es um immaterielle Interessen geht, etwa um die Todesursache (§ 630g Abs. 3 BGB). Ausgeschlossen ist es, wenn der Verstorbene das ausdrücklich oder mutmaßlich nicht wollte. Die Kopierkosten zahlst du.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Wer die Akte eines Verstorbenen bekommt

Die Schweigepflicht des Arztes endet nicht mit dem Tod (§ 203 Abs. 5 StGB). Das Gesetz gibt aber zwei Gruppen ein eigenes Recht auf Einsicht und Kopien (§ 630g Abs. 3 BGB):

Anders als bei deiner eigenen Akte schreibst du kurz dazu, wozu du die Unterlagen brauchst. Ein Satz genügt.

Welche Nachweise du beilegst

Nenn Name, Geburtsdatum und Todestag des Verstorbenen und, wenn du ihn kennst, den Zeitraum der Behandlung. Bei Kliniken hilft die Fallnummer aus dem Entlassbrief.

Was die Kopie kostet und wie schnell sie kommt

Erben müssen die entstandenen Kosten erstatten, und für Angehörige gilt nach dem Wortlaut dasselbe (§ 630g Abs. 3 BGB). Die erste kostenlose Kopie, die Patienten für ihre eigene Akte bekommen, gibt es hier also nicht. Bitte darum, dass die Praxis dir vorher Bescheid gibt, wenn es teuer wird.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für Daten Verstorbener nicht (Erwägungsgrund 27 DSGVO). Die Monatsfrist aus der DSGVO hilft dir deshalb nicht. Setz eine angemessene Frist, etwa vier Wochen.

Patientenakte eines Verstorbenen anfordern: 3 Musterbriefe

Muster 1 ist für Erben, Muster 2 für nahe Angehörige, Muster 3 für die Antwort auf eine Ablehnung. Unter jedem Muster trägst du deine E-Mail-Adresse ein, dann kommt der ganze Brief als PDF.

Muster 1 · Als Erbe: Einsicht und Kopie der Akte

Für Erben, die Ansprüche prüfen oder die Testierfähigkeit klären wollen.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 1 · Als Erbe: Einsicht und Kopie der Akte

Betreff: Einsicht in die Behandlungsakte von [Name, geboren am …], verstorben am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

[mein Vater / meine Mutter / mein Ehemann] [Name] war [Dauer, z. B. von Januar bis März 2026] [in Ihrem Haus / in Ihrer Praxis] in Behandlung. Ich bin [Alleinerbe / Miterbin].

Als Erbe brauche ich die Unterlagen zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen, nämlich [um mögliche Schadensersatzansprüche wegen der Behandlung zu prüfen / um die Testierfähigkeit im [Monat und Jahr] zu klären]. Nach § 630g Abs. 3 BGB bitte ich um Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und um eine Kopie, einschließlich [Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Pflegedokumentation, Bilder].

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Muster 2 · Als naher Angehöriger: Einsicht wegen der Todesursache

Für Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder Eltern, die verstehen wollen, was passiert ist.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 2 · Als naher Angehöriger: Einsicht wegen der Todesursache

Betreff: Einsicht in die Behandlungsakte von [Name, geboren am …], verstorben am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

[meine Ehefrau / mein Sohn] [Name] war [Dauer, z. B. von Januar bis März 2026] [in Ihrem Haus / in Ihrer Praxis] in Behandlung. Ich bin [ihr Ehemann / seine Mutter] und gehöre damit zu den nächsten Angehörigen.

Ich möchte verstehen, woran [sie] gestorben ist[, und klären, ob eine erbliche Erkrankung vorlag, die für unsere Familie wichtig ist]. Nach § 630g Abs. 3 BGB bitte ich daher um Einsicht in die Behandlungsakte und um eine Kopie [der Unterlagen zu den letzten Wochen / der vollständigen Akte].

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Hinweis

Ein Satz dazu, warum der Verstorbene einverstanden gewesen wäre, hilft der Praxis bei der Entscheidung.

Muster 3 · Antwort auf eine Ablehnung

Wenn die Praxis ohne Grund ablehnt, sich nur auf die Schweigepflicht beruft oder nicht antwortet.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 3 · Antwort auf eine Ablehnung

Betreff: Ihre Ablehnung vom [Datum]: Einsicht in die Behandlungsakte von [Name], verstorben am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] habe ich als [Erbe / naher Angehöriger] von [Name] um Einsicht in die Behandlungsakte gebeten (§ 630g Abs. 3 BGB). [Sie haben abgelehnt, ohne einen Grund zu nennen. / Sie berufen sich auf die Schweigepflicht. / Eine Antwort habe ich nicht erhalten.]

Das Gesetz gibt Erben und nächsten Angehörigen ein eigenes Recht auf Einsicht. …

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Der Wille des Verstorbenen

Die Einsicht ist ausgeschlossen, soweit der Verstorbene sie ausdrücklich nicht wollte oder sie seinem mutmaßlichen Willen widerspricht (§ 630g Abs. 3 BGB). Das prüft der Arzt, und eine Ablehnung muss er begründen. Schreib deshalb kurz dazu, warum der Verstorbene einverstanden gewesen wäre, etwa weil er dich zu Terminen mitgenommen hat.

Arzt lehnt ab oder antwortet nicht

Erst kommt eine Antwort mit kurzer Frist (Muster 3). Beruft sich die Praxis nur pauschal auf die Schweigepflicht, verweise auf dein Recht aus § 630g Abs. 3 BGB. Bleibt es still, kannst du dich bei der Ärztekammer beschweren. Weil die DSGVO für Daten Verstorbener nicht gilt, ist die Datenschutzaufsicht hier nicht die richtige Stelle. Wie der Brief an die Kammer aussieht, steht unter Beschwerde bei der Ärztekammer.

Den Anspruch kannst du auch einklagen. Lass dich vorher beraten, am besten von einer Fachanwältin für Medizinrecht (Anwalt anschreiben).

Verdacht auf Behandlungsfehler

Ansprüche des Verstorbenen auf Schadensersatz gehen mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Sie verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Erben vom Schaden und vom Verursacher erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Fordere die Akte deshalb früh an.

Aufbewahren muss die Praxis die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB). Ist die Praxis geschlossen, frag bei der Nachfolgepraxis oder der Ärztekammer nach, wo die Akten liegen. Geht es ums Erbe selbst, hilft Pflichtteil einfordern.

Häufige Fragen

Darf ich die Patientenakte meiner verstorbenen Mutter einsehen?
Ja, als Erbe, soweit es um Vermögen geht, und als naher Angehöriger, soweit es um immaterielle Interessen geht, etwa die Todesursache (§ 630g Abs. 3 BGB). Ausgeschlossen ist es nur, wenn deine Mutter das ausdrücklich oder mutmaßlich nicht wollte.
Brauche ich einen Erbschein?
Als Erbe musst du zeigen, dass du erbst, zum Beispiel mit Erbschein oder eröffnetem Testament. Als naher Angehöriger reicht ein Nachweis der Verwandtschaft, etwa die Heirats- oder Geburtsurkunde.
Was kostet die Kopie der Patientenakte eines Verstorbenen?
Erben müssen die entstandenen Kosten erstatten, für Angehörige gilt nach dem Wortlaut dasselbe. Die erste kostenlose Kopie gibt es nur für die eigene Akte. Bitte die Praxis, dir hohe Kosten vorher mitzuteilen.
Wie lange wird die Patientenakte aufbewahrt?
Zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, wenn keine längere Frist gilt (§ 630f Abs. 3 BGB). Ist die Praxis geschlossen, frag bei der Ärztekammer nach, wo die Akten liegen.
Was kann ich tun, wenn der Arzt die Einsicht verweigert?
Bitte um die Gründe und setz eine Frist von 14 Tagen (Muster 3). Danach kannst du dich bei der Ärztekammer beschweren oder klagen. Lass dich vorher beraten.
Hilft die Datenschutzaufsicht bei der Akte eines Verstorbenen?
Nein. Die DSGVO gilt für Daten Verstorbener nicht (Erwägungsgrund 27 DSGVO). Zuständig für Beschwerden über Ärzte ist die Ärztekammer.

Grundlagen

§ 630f, § 630g, § 1922, §§ 195, 199 BGB · § 203 StGB · Erwägungsgrund 27 DSGVO · Stand: Oktober 2026

Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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