Pflegehilfsmittel beantragen: Verbrauchsprodukte, Pflegebett und Hausnotruf
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen kosten jeden Monat Geld. Die Pflegekasse zahlt dafür bis 42 € im Monat, dazu Hilfen wie ein Pflegebett oder einen Hausnotruf. Du musst sie nur beantragen.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Was sind Pflegehilfsmittel, und was zahlt die Krankenkasse?
Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Es gibt zwei Arten:
| Art | Beispiele | Was die Pflegekasse zahlt |
|---|---|---|
| zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz, Schutzschürzen | bis 42 € im Monat |
| technisch | Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf, Waschsysteme | vorrangig leihweise; Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel |
Was wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig ist, zahlt vorrangig die Krankenkasse, etwa Rollator, Rollstuhl oder Inkontinenzhilfen. Dafür brauchst du in der Regel ein Rezept; wie der Antrag dort geht, steht unter Kostenübernahme der Krankenkasse. Kann ein Hilfsmittel beiden Zwecken dienen, entscheidet die Kasse, bei der du den Antrag stellst (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Landet der Antrag bei der falschen Stelle, muss sie ihn weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Antrag für 42 € im Monat
Am einfachsten läuft es über einen Anbieter: eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder einen Versandhändler mit Vertrag mit den Pflegekassen. Er schickt den Antrag an deine Kasse und rechnet danach jeden Monat direkt ab, bis 42 €.
- Selbst kaufen: Die Kasse kann die Kosten auch erstatten, bis 42 € im Monat gegen Quittung (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Frag vorher, ob sie zustimmt und welche Produkte sie anerkennt (Muster 1).
- Anbieter wählen: Unter den Anbietern mit Vertrag kannst du wählen. Lies vor der Unterschrift, wie lange du gebunden bist und ob dir etwas über 42 € hinaus berechnet wird.
- Reicht das Geld nicht, zahlst du den Rest selbst. Mehr als 42 € im Monat gibt es für diese Produkte nicht.
Nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform sollen die 42 € ab 2027 als eigene Leistung wegfallen. Ab Pflegegrad 2 sollen die Produkte dann aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden, für Pflegegrad 1 ist dieses Budget nicht vorgesehen. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät ab 5. November 2026.
Pflegebett, Hausnotruf und andere technische Pflegehilfsmittel beantragen
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse (Muster 2). Technische Pflegehilfsmittel gibt sie vorrangig leihweise ab, Anpassung, Reparatur und Ersatz gehören dazu. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % anfallen, höchstens 25 € je Hilfsmittel; um eine Härte zu vermeiden, kann die Kasse dich befreien. Lehnst du die Leihe ohne zwingenden Grund ab, zahlst du alles selbst (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
- Empfehlung statt Rezept: Empfiehlt eine Pflegefachperson ein Hilfsmittel, etwa vom Pflegedienst oder beim Beratungsbesuch, brauchst du für die in den Richtlinien dafür genannten Hilfsmittel kein Rezept. Die Kasse vermutet dann, dass es nötig ist. Die Empfehlung darf beim Antrag höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
- Empfehlung im Gutachten: Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Hilfsmittel und stimmst du zu, gilt das schon als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Mehr dazu unter Pflegegrad beantragen.
- Hausnotruf: Er zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt die Grundleistung bis zu einem festen Betrag im Monat, wenn jemand oft allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe holen kann. Extras wie die Hinterlegung eines Schlüssels zahlst du selbst. Frag den Anbieter, ob er einen Vertrag mit deiner Kasse hat, und leg seinen Kostenvoranschlag bei.
- Umbau der Wohnung: Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt es bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Stell den Antrag, bevor der Umbau beginnt.
Kauf nichts, bevor die Kasse zugesagt hat. Sonst kann es sein, dass du die Kosten selbst trägst.
Pflegehilfsmittel Antrag auf Kostenübernahme: Muster als Word und PDF
Muster 1 ist für die Produkte zum Verbrauch, Muster 2 für ein technisches Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Hausnotruf. Muster 3 brauchst du, wenn die Kasse die Frist verstreichen lässt. Zu jedem Muster gibt es eine Word-Datei und ein PDF.
Schick den Antrag an die Pflegekasse, wenn du selbst kaufen und dir die Kosten erstatten lassen willst oder noch keinen Anbieter hast. Bestellst du über einen Anbieter mit Vertrag, stellt er den Antrag meist für dich. Nenn die Produkte, die ihr jeden Monat braucht.
Muster 1 · Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat)
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat.
Die Pflege findet zu Hause statt. Sie übernimmt [Name der Pflegeperson oder des Pflegedienstes].
Benötigt werden jeden Monat: [Produkte: was ihr regelmäßig braucht, z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch].
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Für Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf und andere technische Hilfen. Leg eine Empfehlung der Pflegefachperson bei, wenn du eine hast; sie darf höchstens zwei Wochen alt sein. Beim Hausnotruf füg den Kostenvoranschlag des Anbieters bei. Kauf nichts, bevor die Kasse zugesagt hat.
Muster 2 · Antrag auf ein technisches Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf
Betreff: Antrag auf Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Versorgung mit folgendem Pflegehilfsmittel: [Hilfsmittel, z. B. Pflegebett mit Aufrichter und Seitengittern / Hausnotrufsystem].
Es ist nötig, weil [Begründung: wobei es im Alltag hilft, z. B. sie den größten Teil des Tages liegt und beim Lagern und Waschen im Bett Hilfe braucht].
Das Hilfsmittel erleichtert die Pflege zu Hause und [Nutzen, z. B. ermöglicht eine selbständigere Lebensführung / lindert Beschwerden].
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Wie lange darf die Pflegekasse für den Antrag brauchen?
Drei Wochen ab Eingang. Holt sie die Einschätzung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes ein, fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Für Hilfsmittel, die eine Pflegefachperson empfohlen hat, bleibt es bei drei Wochen.
Schafft die Kasse die Frist nicht, muss sie dir das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Darauf berufst du dich mit Muster 3.
Lehnt die Pflegekasse ab, kannst du innerhalb eines Monats widersprechen. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigt Widerspruch schreiben. Geht es um ein Hilfsmittel der Krankenkasse: Widerspruch bei der Krankenkasse.
Nutze das Schreiben, wenn seit Eingang deines Antrags drei Wochen um sind, mit Begutachtung fünf, und die Kasse weder entschieden noch dir einen Grund für die Verzögerung geschrieben hat. Schick es per Fax mit Sendebericht oder gib es gegen Eingangsstempel ab.
Muster 3 · Frist abgelaufen: Pflegehilfsmittel gilt als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI)
Betreff: Antrag vom [Datum des Antrags] auf [Pflegehilfsmittel] für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]: Genehmigung nach § 40 Abs. 7 SGB XI
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Antrags] habe ich für [Name der pflegebedürftigen Person] die Versorgung mit [Pflegehilfsmittel] beantragt. Der Antrag ist am [Datum des Eingangs] bei Ihnen eingegangen.
Die Frist nach § 40 Abs. 7 SGB XI ist am [Datum des Fristablaufs] abgelaufen. …
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Häufige Fragen
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Kann ich Pflegehilfsmittel in der Apotheke bekommen?
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?
Muss ich beim Pflegebett etwas zuzahlen?
Zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel auch im Pflegeheim?
Brauche ich das Formular der AOK, Barmer oder TK als PDF?
Grundlagen
§§ 18b, 40 SGB XI · § 16 SGB I · Regierungsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht verabschiedet · Stand: Oktober 2026
