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Pflege · Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel beantragen: Verbrauchsprodukte, Pflegebett und Hausnotruf

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen kosten jeden Monat Geld. Die Pflegekasse zahlt dafür bis 42 € im Monat, dazu Hilfen wie ein Pflegebett oder einen Hausnotruf. Du musst sie nur beantragen.

Kurz gesagt: Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1, wenn zu Hause gepflegt wird (§ 40 SGB XI). Für Produkte zum Verbrauch zahlt die Kasse bis 42 € im Monat. Technische Hilfen wie ein Pflegebett gibt sie vorrangig leihweise ab; ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % anfallen, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Der Antrag ist formlos. Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf; nennt sie dir keinen Grund für eine Verzögerung, gilt er danach als genehmigt.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Was zahlt die Pflegekasse? 42 € im Monat und mehr. Pflegehilfsmittel 2026: Handschuhe und Desinfektion zum Verbrauch ab Pflegegrad 1, bis 42 € im Monat; Pflegebett und Hausnotruf vorrangig leihweise, Zuzahlung 10 %, höchstens 25 €; Umbau der Wohnung, etwa bodengleiche Dusche, bis 4.180 €; Rollator und Rollstuhl: andere Kasse, mit Rezept. Schritte: Bedarf klären, Antrag stellen, Frist im Blick.
Die Pflegekasse muss über Pflegehilfsmittel in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf; ohne Nachricht gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Grafik: reklamo.ai

Was sind Pflegehilfsmittel, und was zahlt die Krankenkasse?

Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Es gibt zwei Arten:

ArtBeispieleWas die Pflegekasse zahlt
zum VerbrauchEinmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz, Schutzschürzenbis 42 € im Monat
technischPflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf, Waschsystemevorrangig leihweise; Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel

Was wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig ist, zahlt vorrangig die Krankenkasse, etwa Rollator, Rollstuhl oder Inkontinenzhilfen. Dafür brauchst du in der Regel ein Rezept; wie der Antrag dort geht, steht unter Kostenübernahme der Krankenkasse. Kann ein Hilfsmittel beiden Zwecken dienen, entscheidet die Kasse, bei der du den Antrag stellst (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Landet der Antrag bei der falschen Stelle, muss sie ihn weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I).

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Antrag für 42 € im Monat

Am einfachsten läuft es über einen Anbieter: eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder einen Versandhändler mit Vertrag mit den Pflegekassen. Er schickt den Antrag an deine Kasse und rechnet danach jeden Monat direkt ab, bis 42 €.

Nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform sollen die 42 € ab 2027 als eigene Leistung wegfallen. Ab Pflegegrad 2 sollen die Produkte dann aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden, für Pflegegrad 1 ist dieses Budget nicht vorgesehen. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät ab 5. November 2026.

Pflegebett, Hausnotruf und andere technische Pflegehilfsmittel beantragen

Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse (Muster 2). Technische Pflegehilfsmittel gibt sie vorrangig leihweise ab, Anpassung, Reparatur und Ersatz gehören dazu. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % anfallen, höchstens 25 € je Hilfsmittel; um eine Härte zu vermeiden, kann die Kasse dich befreien. Lehnst du die Leihe ohne zwingenden Grund ab, zahlst du alles selbst (§ 40 Abs. 3 SGB XI).

Kauf nichts, bevor die Kasse zugesagt hat. Sonst kann es sein, dass du die Kosten selbst trägst.

Pflegehilfsmittel Antrag auf Kostenübernahme: Muster als Word und PDF

Muster 1 ist für die Produkte zum Verbrauch, Muster 2 für ein technisches Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Hausnotruf. Muster 3 brauchst du, wenn die Kasse die Frist verstreichen lässt. Zu jedem Muster gibt es eine Word-Datei und ein PDF.

Schick den Antrag an die Pflegekasse, wenn du selbst kaufen und dir die Kosten erstatten lassen willst oder noch keinen Anbieter hast. Bestellst du über einen Anbieter mit Vertrag, stellt er den Antrag meist für dich. Nenn die Produkte, die ihr jeden Monat braucht.

Muster 1 · Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat)

Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat.

Die Pflege findet zu Hause statt. Sie übernimmt [Name der Pflegeperson oder des Pflegedienstes].

Benötigt werden jeden Monat: [Produkte: was ihr regelmäßig braucht, z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch].

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Für Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf und andere technische Hilfen. Leg eine Empfehlung der Pflegefachperson bei, wenn du eine hast; sie darf höchstens zwei Wochen alt sein. Beim Hausnotruf füg den Kostenvoranschlag des Anbieters bei. Kauf nichts, bevor die Kasse zugesagt hat.

Muster 2 · Antrag auf ein technisches Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf

Betreff: Antrag auf Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Versorgung mit folgendem Pflegehilfsmittel: [Hilfsmittel, z. B. Pflegebett mit Aufrichter und Seitengittern / Hausnotrufsystem].

Es ist nötig, weil [Begründung: wobei es im Alltag hilft, z. B. sie den größten Teil des Tages liegt und beim Lagern und Waschen im Bett Hilfe braucht].

Das Hilfsmittel erleichtert die Pflege zu Hause und [Nutzen, z. B. ermöglicht eine selbständigere Lebensführung / lindert Beschwerden].

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Wie lange darf die Pflegekasse für den Antrag brauchen?

Drei Wochen ab Eingang. Holt sie die Einschätzung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes ein, fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Für Hilfsmittel, die eine Pflegefachperson empfohlen hat, bleibt es bei drei Wochen.

Schafft die Kasse die Frist nicht, muss sie dir das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Darauf berufst du dich mit Muster 3.

Lehnt die Pflegekasse ab, kannst du innerhalb eines Monats widersprechen. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigt Widerspruch schreiben. Geht es um ein Hilfsmittel der Krankenkasse: Widerspruch bei der Krankenkasse.

Nutze das Schreiben, wenn seit Eingang deines Antrags drei Wochen um sind, mit Begutachtung fünf, und die Kasse weder entschieden noch dir einen Grund für die Verzögerung geschrieben hat. Schick es per Fax mit Sendebericht oder gib es gegen Eingangsstempel ab.

Muster 3 · Frist abgelaufen: Pflegehilfsmittel gilt als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI)

Betreff: Antrag vom [Datum des Antrags] auf [Pflegehilfsmittel] für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]: Genehmigung nach § 40 Abs. 7 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum des Antrags] habe ich für [Name der pflegebedürftigen Person] die Versorgung mit [Pflegehilfsmittel] beantragt. Der Antrag ist am [Datum des Eingangs] bei Ihnen eingegangen.

Die Frist nach § 40 Abs. 7 SGB XI ist am [Datum des Fristablaufs] abgelaufen. …

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Häufige Fragen

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Über einen Anbieter oder mit einem formlosen Antrag. Eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder ein Versandhändler mit Vertrag mit den Pflegekassen stellt den Antrag für dich und rechnet monatlich ab. Willst du selbst kaufen, schick Muster 1 an die Pflegekasse.
Kann ich Pflegehilfsmittel in der Apotheke bekommen?
Ja, wenn die Apotheke einen Vertrag mit deiner Pflegekasse hat. Frag dort, ob sie den Antrag für dich stellt.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Nein. Für Pflegehilfsmittel reicht der Antrag bei der Pflegekasse. Hat eine Pflegefachperson das Hilfsmittel empfohlen, vermutet die Kasse, dass es nötig ist (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Für Hilfsmittel der Krankenkasse wie einen Rollator brauchst du dagegen in der Regel ein Rezept.
Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Die 42 € im Monat für Produkte zum Verbrauch und technische Hilfen gibt es in jedem Pflegegrad, wenn zu Hause gepflegt wird. Noch kein Pflegegrad: Pflegegrad beantragen.
Muss ich beim Pflegebett etwas zuzahlen?
Höchstens 25 € je Hilfsmittel. Ab 18 Jahren sieht das Gesetz 10 % der Kosten vor (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Um eine Härte zu vermeiden, kann die Pflegekasse dich ganz oder teilweise befreien. Bekommst du das Bett nur geliehen, frag nach, ob überhaupt eine Zuzahlung anfällt: Nach den Richtlinien der Pflegekassen entfällt sie bei Leihe. Zahlt die Krankenkasse das Bett, gelten ihre Regeln zur Zuzahlung.
Zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel auch im Pflegeheim?
Nein. Die Leistung ist für die Pflege zu Hause. Im Heim stellt die Einrichtung, was für die Pflege nötig ist; manche Hilfsmittel zahlt dort die Krankenkasse.
Brauche ich das Formular der AOK, Barmer oder TK als PDF?
Nein. Ein formloser Brief wie Muster 1 oder 2 ist ein wirksamer Antrag, bei der AOK genauso wie bei Barmer oder TK. Schickt dir die Kasse ihren Vordruck, füllst du ihn aus.

Grundlagen

§§ 18b, 40 SGB XI · § 16 SGB I · Regierungsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht verabschiedet · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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