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Pflege · Entlastung

Entlastungsbetrag beantragen: 131 € im Monat mit Formular oder Brief abrufen

Eine Haushaltshilfe kommt einmal die Woche, oder eine Betreuungskraft geht mit deinem Vater spazieren. Diese Kosten erstattet die Pflegekasse bis 131 € im Monat. Das Geld kommt nicht von selbst: Du reichst die Rechnungen ein.

Kurz gesagt: Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gibt es in jedem Pflegegrad, wenn zu Hause gepflegt wird (§ 45b SGB XI). Einen Antrag vorab brauchst du nicht: Du reichst die Rechnungen ein, mit dem Formular deiner Kasse oder mit einem Brief. Was du in einem Jahr nicht nutzt, kannst du bis 30. Juni des Folgejahres verbrauchen; ob das für Reste aus 2026 nach der geplanten Reform noch gilt, ist offen. Bezahlt werden nur bestimmte Hilfen, etwa anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Entlastungsbetrag, Antrag nötig? Nein, Rechnungen reichen. Wofür es die 131 € gibt: anerkannte Alltagshilfe für Betreuung und Haushalt je nach Bundesland, ja; Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege auch für die Eigenanteile, ja; Pflegedienst ab Pflegegrad 2 nicht für Waschen und Anziehen, teilweise; private Putzhilfe ohne Anerkennung, nein. Schritte: Anbieter prüfen, Rechnungen sammeln, Erstattung beantragen.
Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat musst du nicht vorab beantragen; die Pflegekasse erstattet ihn gegen Belege (§ 45b SGB XI). Grafik: reklamo.ai

Wofür gibt es den Entlastungsbetrag?

Für Hilfe, die pflegende Angehörige entlastet oder die pflegebedürftige Person im Alltag selbständiger macht (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Die Kasse erstattet Kosten für vier Arten von Leistungen:

Was anerkannt ist, regelt dein Bundesland. Frag den Anbieter vor dem ersten Termin, ob er anerkannt ist. Für eine privat bezahlte Putzhilfe ohne Anerkennung gibt es nichts. Fällt ab Pflegegrad 2 die Pflegeperson aus, kommt die Verhinderungspflege dazu.

Entlastungsbetrag Antrag: Formular der Kasse oder formlos

Vorab beantragen musst du nichts. Der Anspruch entsteht von selbst, sobald die Voraussetzungen vorliegen (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Abgerufen wird das Geld als Erstattung: Du bezahlst die Rechnung und reichst sie bei der Pflegekasse ein.

Entlastungsbetrag ansparen: bis 30. Juni des Folgejahres

Was du in einem Monat nicht nutzt, bleibt im selben Jahr stehen. Was am Jahresende übrig ist, kannst du in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen, also bis 30. Juni nutzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Beispiel: Paul Muster hat Pflegegrad 2 und hat 2026 nur 400 € abgerufen. Von 1.572 € bleiben 1.172 €. Die kann er bis 30. Juni 2027 nutzen, zusätzlich zu den 131 € jedes neuen Monats. Ob das nach der geplanten Reform so bleibt, ist offen.

Mehr Geld für Alltagshilfe: bis 40 % der Sachleistung umwandeln

Ab Pflegegrad 2 kannst du bis zu 40 % deines Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, soweit kein Pflegedienst ihn verbraucht (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das kommt zum Entlastungsbetrag dazu.

PflegegradSachleistung im Monatdavon höchstens 40 %
2796 €318,40 €
31.497 €598,80 €
41.859 €743,60 €
52.299 €919,60 €

Stand 2026 (§ 36 SGB XI). Einen Antrag vorab brauchst du nicht, die Erstattung beantragst du mit den Belegen (Muster 2). Bekommst du Pflegegeld, sinkt es dann anteilig, wie bei der Kombination mit einem Pflegedienst. Rechne vorher nach, ob sich das für dich lohnt.

Entlastungsbetrag: Antrag auf Erstattung als Muster, Word und PDF

Muster 1 ist der Antrag auf Erstattung mit den Rechnungen. Muster 2 brauchst du für die Umwandlung nach § 45a SGB XI. Mit Muster 3 fragst du nach, wie viel Guthaben noch da ist. Zu jedem Muster gibt es eine Word-Datei und ein PDF.

Schick den Antrag mit allen Rechnungen an die Pflegekasse, gern gesammelt für mehrere Monate. Auf jeder Rechnung muss stehen, welche Leistung erbracht wurde, von wem und wann. Hat deine Kasse ein eigenes Formular, kannst du auch das nehmen. Behalte Kopien der Rechnungen.

Muster 1 · Antrag auf Erstattung aus dem Entlastungsbetrag

Betreff: Antrag auf Erstattung aus dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Erstattung der beiliegenden Rechnungen aus dem Entlastungsbetrag.

Die Pflege findet zu Hause statt. Die Kosten sind entstanden für [Leistung, z. B. ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag: Hilfe im Haushalt durch Name des Anbieters / Tagespflege / Kurzzeitpflege, Unterkunft und Verpflegung].

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Für Pflegegrad 2 bis 5, wenn der Betrag für Pflegesachleistungen nicht ganz von einem Pflegedienst verbraucht wird. Bis zu 40 % davon zahlt die Kasse für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bekommst du Pflegegeld, sinkt es dann anteilig; rechne vorher nach. Schick den Antrag mit der Rechnung des Monats an die Pflegekasse.

Muster 2 · Erstattung aus dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI

Betreff: Erstattung nach § 45a Abs. 4 SGB XI für [Monat und Jahr], [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name der pflegebedürftigen Person], Pflegegrad [2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich die Erstattung von Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 4 SGB XI für [Monat und Jahr].

Erbracht hat die Leistungen [Name und Anschrift des Anbieters]. Das Angebot ist nach Landesrecht anerkannt. Die Kosten betragen [Betrag des Monats] €, die Rechnung liegt bei.

[Optional: In diesem Monat wurden keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen.]

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Schick die Anfrage, wenn du nicht weißt, wie viel noch übrig ist, etwa vor einer Kurzzeitpflege oder vor dem 30. Juni. Die Kasse muss dich über deine Ansprüche beraten (§ 14 SGB I).

Muster 3 · Anfrage zum Guthaben beim Entlastungsbetrag

Betreff: Anfrage zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name der pflegebedürftigen Person], Pflegegrad [1 / 2 / 3 / 4 / 5], bitte ich um eine Aufstellung zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

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Pflegereform 2027: Was mit dem Entlastungsbetrag passieren soll

Nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 soll ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen, mit bis zu 175 € im Monat, vor allem für anerkannte Alltagshilfen. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ab 2027 ganz wegfallen. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät ab 5. November 2026.

Was dann mit Guthaben aus 2026 geschieht, ist offen. Nutze angespartes Geld deshalb möglichst bald, und reich Rechnungen zeitnah ein.

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, nicht vorab. Der Anspruch besteht von selbst, sobald ein Pflegegrad vorliegt und zu Hause gepflegt wird (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Das Geld bekommst du, wenn du die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichst.
Gibt es ein Formular für den Entlastungsbetrag?
Ja, manche Pflegekassen haben einen Vordruck. Pflicht ist er nicht: Ein Brief mit den Rechnungen wie Muster 1 genügt.
Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Putzhilfe bezahlen?
Ja, wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt ist oder von einem Pflegedienst kommt. Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung zählt nicht.
Bis wann muss ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Bis 30. Juni des Folgejahres. Was 2026 übrig bleibt, kannst du bis 30. Juni 2027 verbrauchen (§ 45b Abs. 1 SGB XI), danach verfällt es. Ob das nach der geplanten Reform so bleibt, ist offen.
Bekommt man den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja, 131 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 darfst du ihn auch für einen Pflegedienst beim Waschen und Anziehen nutzen. Nach dem Reformentwurf soll er bei Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen; beschlossen ist das noch nicht.
Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?
Nein, er ist für die Pflege zu Hause (§ 45b SGB XI). Für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege kannst du ihn aber einsetzen, auch wenn sie in einer Einrichtung stattfinden. Bei Pflegegrad 1 im Heim zahlt die Pflegekasse stattdessen einen Zuschuss von 131 € im Monat.
Noch kein Pflegegrad: Bekomme ich trotzdem den Entlastungsbetrag?
Nein. Zuerst brauchst du mindestens Pflegegrad 1. Wie der Antrag geht, steht unter Pflegegrad beantragen; Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.

Grundlagen

§§ 7b, 36, 45a, 45b SGB XI · § 14 SGB I · Regierungsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht verabschiedet · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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