Versicherung kündigen: von der Hausrat bis zur Lebensversicherung
Die Hausrat wird schon wieder teurer, oder die alte Lebensversicherung soll endlich weg. Eine Sachversicherung kündigst du mit einem kurzen Brief, wenn du die Frist triffst. Bei Lebensversicherung und Riester kann eine voreilige Kündigung dagegen viel Geld kosten.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Sach- und Haftpflichtverträge verlängern sich in der Regel jedes Jahr um ein weiteres Jahr, länger darf die automatische Verlängerung nicht sein (§ 11 Abs. 1 VVG). Kündigen kannst du zum Ende des Versicherungsjahres, bei einer festen Laufzeit frühestens zu deren Ende. Die Frist steht im Versicherungsschein und muss mindestens einen und höchstens drei Monate betragen, für dich und den Versicherer gleich (§ 11 Abs. 3 VVG). Läuft dein Versicherungsjahr bis 31. März und beträgt die Frist drei Monate, muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember beim Versicherer sein. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel.
- Lange Laufzeit: Hast du dich für mehr als drei Jahre gebunden, kannst du trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit drei Monaten Frist (§ 11 Abs. 4 VVG).
- Kfz: Ist dein Versicherungsjahr das Kalenderjahr und die Frist ein Monat, muss die Kündigung bis 30. November da sein. Wer das verpasst, bleibt ein Jahr, außer er hat ein Sonderkündigungsrecht. Verkaufst du das Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über (§ 95 VVG); melde den Verkauf sofort deinem Versicherer.
- Private Krankenversicherung: Hier gelten Sonderregeln, weil du versichert bleiben musst. Wechselst du zu einem anderen privaten Versicherer, wird die Kündigung nur wirksam, wenn du binnen zwei Monaten nach der Kündigung nachweist, dass du dort ohne Unterbrechung versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG). Oft ist ein Tarifwechsel die bessere Lösung.
Bei Verträgen, die ab Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen die Bedingungen keine strengere Form als Textform verlangen, eine E-Mail reicht dann (§ 309 Nr. 13 BGB). Ein unterschriebener Brief ist trotzdem nie falsch, vor allem bei alten Verträgen. Weil es auf den Eingang ankommt, brauchst du einen Beleg; wie du ihn bekommst, steht unter Zugang nachweisen.
Sonderkündigung: nach Beitragserhöhung oder Schaden
Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel, ohne mehr zu leisten, kannst du binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirkt (§ 40 VVG). Der Versicherer muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen, und sie muss dir spätestens einen Monat vor dem neuen Beitrag zugehen. Dasselbe gilt, wenn er den Schutz kürzt, ohne den Beitrag zu senken. Beispiel: Das Schreiben kommt am 18. November 2026, die Erhöhung gilt ab 1. Januar 2027. Dann muss deine Kündigung bis 18. Dezember beim Versicherer sein, der Vertrag endet zum 1. Januar.
Nach einem Schaden: In der Sachversicherung, also etwa Hausrat, Wohngebäude oder Kasko, dürfen beide Seiten nach einem Versicherungsfall kündigen, bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Du kannst sofort kündigen oder zu einem späteren Termin, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (§ 92 VVG). In der Haftpflicht läuft der Monat ab der Anerkennung oder ab einer unberechtigten Ablehnung durch den Versicherer (§ 111 VVG). Streitest du noch über die Leistung, kündige nicht vorschnell, sondern kläre erst den Schaden, siehe Versicherung zahlt nicht.
Steigt dagegen der Preis für Strom, Internet oder Streaming, gelten andere Regeln, siehe Preiserhöhung widersprechen.
Lebensversicherung kündigen: Was vom Rückkaufswert übrig bleibt
Eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit laufenden Beiträgen kannst du jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 VVG). Ausgenommen sind Basisrenten und Verträge, deren Verwertung ausgeschlossen wurde, um sie vor Pfändung zu schützen. Du bekommst den Rückkaufswert; für Verträge ab 2008 gilt dafür § 169 VVG:
- Grundlage ist das Deckungskapital. Abschluss- und Vertriebskosten darf der Versicherer dabei höchstens so ansetzen, als hätte er sie auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt.
- Abzüge sind nur erlaubt, wenn sie vereinbart, beziffert und angemessen sind. Einen Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten darf der Versicherer nicht machen.
- Dazu kommen die zugeteilten Überschussanteile, ein in den Bedingungen vorgesehener Schlussüberschuss und die Hälfte der Bewertungsreserven, soweit das Aufsichtsrecht sie nicht zurückhält (§ 153 Abs. 3 VVG).
In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert meist unter dem, was du eingezahlt hast. Willst du nur keine Beiträge mehr zahlen, beantrage die Beitragsfreistellung. Der Vertrag läuft dann mit geringerer Leistung weiter. Das geht jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird; sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus (§ 165 VVG). Frag außerdem nach einem Policendarlehen. Bietet dir ein Aufkäufer Geld für den Vertrag, lass dir vorher vom Versicherer den Rückkaufswert nennen und vergleiche.
Lebensversicherung und BGH-Urteil: Widerspruch bei alten Verträgen
Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung im sogenannten Policenmodell abgeschlossen hat, bekam die Verbraucherinformationen erst mit der Police und konnte dann widersprechen (§ 5a VVG alte Fassung). War die Belehrung darüber fehlerhaft oder fehlte sie, ist ein Widerspruch nach dem Bundesgerichtshof auch Jahre später möglich, sogar nach einer Kündigung (Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11). Dann wird der Vertrag rückabgewickelt. Du bekommst die Beiträge und die daraus gezogenen Nutzungen, abzüglich des Werts des Versicherungsschutzes und bereits gezahlter Beträge.
Ob deine Belehrung fehlerhaft war, entscheidet sich am Wortlaut und Layout deiner Unterlagen, und dazu gibt es eine Flut von Einzelurteilen. Ein Musterbrief ersetzt diese Prüfung nicht. Leg Antrag, Police und Belehrung der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Versicherungsrecht vor, bevor du widersprichst oder kündigst.
Riester kündigen? Ruhen lassen oder wechseln kostet keine Zulagen
Lässt du dir einen Riester-Vertrag nach einer Kündigung auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung, und du musst Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG). Zwei Wege vermeiden das:
- Ruhen lassen: Du zahlst keine Beiträge mehr, das Kapital bleibt mit den Zulagen im Vertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG). Frag, welche Kosten im Ruhen weiterlaufen.
- Anbieter wechseln: Du kündigst mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und lässt das Kapital auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen (Buchst. b). Das ist förderunschädlich (§ 93 Abs. 2 EStG). Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 € berechnen; beim neuen können wieder Abschlusskosten anfallen.
Seit Ende Mai 2026 gilt in Teilen das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026; die neuen geförderten Produkte wie das Altersvorsorgedepot soll es ab 1. Januar 2027 geben. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ohne automatische Kündigung oder Umwandlung, und ein freiwilliger Wechsel ins neue Depot soll möglich sein. Wer wechseln will, vergleicht besser die Kosten der neuen Angebote, statt jetzt zu kündigen. Wird deine Riester-Rente später sehr klein, darf sie zu Beginn der Auszahlung abgefunden werden, ohne dass Zulagen zurückmüssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
Bei einem Riester-Bausparvertrag kannst du die Jahresentgelte zurückfordern. Der BGH hat sie am 28.07.2026 gekippt (XI ZR 83/25), das Muster steht unter Bankgebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentralen beraten zu Riester, ihre Musterbriefe zu Geldanlage und Versicherung stehen gesammelt auf verbraucherzentrale.de. Zur Reform bietet die Verbraucherzentrale NRW kostenlose Online-Vorträge an („Riesterreform und Altersvorsorgedepot: Was bedeutet das für mich?“). Muster 4 hier stammt nicht von der Verbraucherzentrale.
Musterbriefe: Versicherung kündigen, Lebensversicherung, Riester, Todesfall
Nenn immer Versicherungsnummer und Kündigungstermin, und verlange eine Bestätigung. Zum Ausdrucken gibt es jedes Muster als PDF, zum Bearbeiten als Word-Datei.
Muster 1 · Kündigung einer Versicherung zum Ablauf
Betreff: Kündigung meiner [Art der Versicherung, z. B. Hausratversicherung], Versicherungsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, also zum [Datum, z. B. 31.03.2027], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich. Das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende. Im Voraus gezahlte Beiträge für die Zeit danach erstatten Sie bitte auf mein Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schaden
Betreff: Außerordentliche Kündigung, Versicherungsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Variante Beitragserhöhung: mit Schreiben vom …, bei mir eingegangen am …, haben Sie mir mitgeteilt, dass der Beitrag ab dem … von … € auf … € steigt. Ich kündige den Vertrag nach § 40 VVG zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird, also zum …]
[Variante Schaden: Die Verhandlungen über die Entschädigung für meinen Schaden vom …, Schadennummer …, wurden am … abgeschlossen. Ich kündige den Vertrag nach § 92 VVG mit sofortiger Wirkung / zum … In der Haftpflicht: Sie haben meinen Freistellungsanspruch zum Schaden vom …, Schadennummer …, am … anerkannt. Ich kündige den Vertrag nach § 111 VVG mit sofortiger Wirkung / zum …]
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich und erstatten Sie zu viel gezahlte Beiträge auf mein Konto [IBAN]. Das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 3 · Lebensversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen
Betreff: Lebensversicherung Nr. [Nummer]: [Kündigung / Beitragsfreistellung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Variante Kündigung: hiermit kündige ich meine Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, also zum … (§ 168 VVG), und bitte um Auszahlung des Rückkaufswerts auf mein Konto, IBAN …] [Variante Beitragsfreistellung: hiermit beantrage ich, meine Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode beitragsfrei zu stellen (§ 165 VVG). Bitte nennen Sie mir die beitragsfreie Leistung im Erlebens- und im Todesfall.]
Bitte schlüsseln Sie Ihre Abrechnung auf: Deckungskapital nach § 169 Abs. 3 VVG, einen etwaigen Abzug mit Betrag und Begründung, zugeteilte Überschussanteile, Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 153 Abs. 3 VVG). Nennen Sie mir außerdem die Summe der von mir gezahlten Beiträge und den Steuerabzug, falls einer anfällt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens bis zum [Datum, 14 Tage]. Das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum genannten Termin.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 4 · Riester ruhen lassen oder Anbieter wechseln
Betreff: Altersvorsorgevertrag (Riester) Nr. [Nummer]: [Ruhenlassen / Übertragung zu einem anderen Anbieter]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Variante Ruhen: ich beantrage, meinen Vertrag ab dem … ruhen zu lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG). Bitte ziehen Sie ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr ein.]
[Variante Wechsel: ich kündige meinen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres, also zum …, und bitte, das gebildete Kapital auf meinen zertifizierten Altersvorsorgevertrag Nr. … bei der … zu übertragen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Eine Auszahlung an mich wünsche ich ausdrücklich nicht.]
Bitte bestätigen Sie mir das bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich und nennen Sie mir den aktuellen Stand: eingezahlte Beiträge, Zulagen, Vertragsguthaben und die Kosten, die [im Ruhen weiterlaufen / für die Übertragung anfallen].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 5 · Todesfall melden und Leistung beantragen
Betreff: Todesfall [Name der versicherten Person, geboren am …], Versicherungsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] ist [Name] verstorben. Hiermit melde ich Ihnen den Versicherungsfall (§ 30 VVG).
Ich bin [im Vertrag als bezugsberechtigt benannt / Erbin bzw. Erbe] und beantrage die Auszahlung der Versicherungsleistung auf mein Konto [IBAN]. Beigefügt sind [Sterbeurkunde, Versicherungsschein, Kopie meines Ausweises; als Erbe: Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament]. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob Sie weitere Unterlagen benötigen.
Die verstorbene Person hatte bei Ihnen weitere Verträge [z. B. Hausrat, Haftpflicht]. Bitte teilen Sie mir mit, ob und wann sie enden, und erstatten Sie zu viel gezahlte Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere Versicherungsschein oder Beitragsrechnung, oder beschreib kurz, was du kündigen willst. Reklamo prüft Frist und Sonderkündigungsrecht und schreibt die Kündigung mit deinen Daten und dem frühesten zulässigen Termin. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenTodesfall: Versicherung melden, Leistung beantragen
Den Tod musst du dem Versicherer unverzüglich melden; das gilt auch für den Bezugsberechtigten (§ 30 VVG). Wer die Leistung bekommt, steht im Vertrag. Ein benannter Bezugsberechtigter erwirbt den Anspruch mit dem Tod (§ 159 VVG), das Geld fällt dann nicht in den Nachlass. Sind „die Erben“ eingesetzt, bekommen sie die Leistung im Verhältnis ihrer Erbteile. Schlägst du das Erbe aus, etwa wegen Schulden, behältst du trotzdem dein Bezugsrecht (§ 160 Abs. 2 VVG).
Der Versicherer darf Auskünfte und Belege verlangen, soweit dir das zumutbar ist (§ 31 VVG); üblich sind Sterbeurkunde, Police und Ausweis, als Erbe ein Erbnachweis. Ob die Auszahlung beim Pflichtteil eine Rolle spielt, steht unter Pflichtteil einfordern.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Versicherungsschein heraussuchen und nachsehen, wann das Versicherungsjahr endet und welche Kündigungsfrist gilt. Bei einer Beitragserhöhung das Eingangsdatum des Schreibens notieren.
- Diese Woche: kündigen, mit Nachweis über den Zugang. Neuen Schutz vorher abschließen, damit keine Lücke entsteht.
- Lebensversicherung und Riester: erst mit Muster 3 oder 4 die Zahlen erfragen, dann entscheiden.
- Wenn keine Bestätigung kommt: nach zwei Wochen nachfassen.
Was du nicht tun solltest
- Die Lastschrift einfach zurückgeben, statt zu kündigen: Der Vertrag läuft weiter, und bei Zahlungsverzug kann der Versicherer leistungsfrei werden.
- Haftpflicht oder Wohngebäude kündigen, ohne Anschluss: Ein Tag Lücke kann teurer sein als jeder Beitrag.
- Riester kündigen und auszahlen lassen, nur weil die Rendite enttäuscht: Erst Ruhen und Wechsel durchrechnen.
- Einem Widerspruch nach Musterbrief vertrauen, ohne die eigenen Unterlagen prüfen zu lassen.
Häufige Fragen
Gibt es ein BGH-Urteil zur Lebensversicherung, mit dem ich Geld zurückbekomme?
Hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief für die Riester-Rente?
Kann ich Gebühren meines Riester-Vertrags zurückfordern?
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung?
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Lebensversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen: Was ist besser?
Wie beantrage ich die Auszahlung meiner Lebensversicherung?
Was muss ich der Versicherung im Todesfall schicken?
Grundlagen
§§ 11, 30, 31, 40, 92, 95, 111, 153, 159, 160, 165, 168, 169, 205 VVG · § 5a VVG a. F. · § 309 Nr. 13 BGB · § 93 EStG · § 1 Abs. 1 AltZertG · BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11 · BGH, Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25 · Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. I Nr. 156) · Bundesregierung, Reform der privaten Altersvorsorge (Stand 01.06.2026) · Stand: Oktober 2026

