Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher: Antrag nach § 802b ZPO mit Muster
Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt oder stand schon vor der Tür. Die Forderung stimmt, nur das Geld für alles auf einmal fehlt. Genau für diese Lage sieht das Gesetz eine Zahlungsvereinbarung vor, die der Gerichtsvollzieher selbst festsetzen darf. Sie hält Pfändung und Vermögensauskunft auf, solange du die Raten zahlst.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende
Ratenzahlung nach § 802b ZPO: So läuft es Schritt für Schritt
Das Gesetz verlangt vom Gerichtsvollzieher, in jedem Stadium der Vollstreckung auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (§ 802b Abs. 1 ZPO). Die Zahlungsvereinbarung ist das wichtigste Werkzeug dafür. Sie kommt so zustande:
- 1. Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher. Im amtlichen Vollstreckungsauftrag kreuzt er an, ob eine Zahlungsvereinbarung erlaubt ist, oft mit einer Höchstdauer oder einer Mindestrate. Hat er sie ausgeschlossen, darf der Gerichtsvollzieher keine Raten festsetzen. Dann hilft nur Muster 2, die Bitte direkt an den Gläubiger.
- 2. Du stellst den Antrag. Formlos, am besten schriftlich mit dem Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers (Muster 1). Du musst glaubhaft machen, dass du die Raten leisten kannst: Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Leistungsbescheid, dazu eine kurze Aufstellung deiner festen Kosten.
- 3. Der Gerichtsvollzieher setzt den Zahlungsplan fest. Höhe, Termin und Dauer der Raten. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Mit der Festsetzung ist die Vollstreckung aufgeschoben (§ 802b Abs. 2 Satz 2 ZPO).
- 4. Der Gläubiger wird informiert. Widerspricht er unverzüglich, wird der Plan unwirksam, sobald du davon benachrichtigt bist, und die Vollstreckung läuft weiter (§ 802b Abs. 3 ZPO).
- 5. Du zahlst pünktlich. Überschreitest du eine Rate ganz oder teilweise um mehr als zwei Wochen, endet der Aufschub von selbst. Dann drohen Pfändung und die Ladung zur Vermögensauskunft ohne neuen Anlauf.
Die Zahlungsvereinbarung ist kein Erlass. Zinsen und die Kosten der Vollstreckung laufen weiter und gehen zu deinen Lasten (§ 788 ZPO). Dazu gehören die Gebühren des Gerichtsvollziehers nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Frag beim Antrag nach, wie hoch der Gesamtbetrag mit allen Kosten ist, damit die letzte Rate nicht überrascht.
Was der Gerichtsvollzieher darf und was nicht
| Darf er? | Ja oder nein | Grundlage |
|---|---|---|
| Raten oder eine Zahlungsfrist gewähren | Ja, wenn der Gläubiger es nicht ausgeschlossen hat | § 802b Abs. 2 ZPO |
| Einen Plan über mehr als zwölf Monate festsetzen | Soll er nicht; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Gläubigers | § 802b Abs. 2 Satz 3 ZPO |
| Zinsen oder Kosten erlassen | Nein, das kann nur der Gläubiger | § 788 ZPO |
| Dich zur Vermögensauskunft laden, während der Plan läuft | Nein, die Vollstreckung ist aufgeschoben | § 802b Abs. 2 Satz 2 ZPO |
| Bewegliche Sachen pfänden, wenn du die Raten nicht zahlst | Ja, der Aufschub endet nach zwei Wochen Rückstand | § 802b Abs. 3, § 808 ZPO |
| Deine Wohnung ohne deine Zustimmung durchsuchen | Nur mit richterlicher Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug | § 758a ZPO |
| Dein Konto oder deinen Lohn pfänden | Nein, das macht das Vollstreckungsgericht per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss | § 829 ZPO |
Der Gerichtsvollzieher ist kein Gegner. Er arbeitet im Auftrag des Gläubigers, muss aber die Regeln der ZPO einhalten und dir die gütliche Erledigung anbieten. Wer ihm ehrlich die Zahlen zeigt, bekommt den Plan meist ohne Streit.
Welche Rate ist realistisch?
Die häufigste Panne: Eine Rate zusagen, die im ersten schlechten Monat nicht mehr geht. Zwei Wochen Rückstand, und der Aufschub ist weg. Rechne deshalb vorher mit kaltem Kopf.
- Start bei der Pfändungsfreigrenze. Ohne Unterhaltspflichten sind seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € netto unpfändbar (§ 850c ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026). Liegt dein Einkommen darunter, ist bei einer Lohnpfändung nichts zu holen. Das weiß auch der Gläubiger. Eine freiwillige Rate von 50 bis 100 € ist dann oft mehr, als er sonst bekäme.
- Haushaltsrechnung aufstellen. Nettoeinkommen abzüglich Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Fahrtkosten, Lebensmittel, laufende Verträge und andere Raten. Was übrig bleibt, ist der Spielraum. Nimm davon höchstens zwei Drittel als Rate, der Rest ist Puffer.
- Zwölf Monate als Maßstab. Teile die Gesamtforderung mit Kosten durch zwölf. Passt die Rate in deinen Spielraum, hast du den Standardfall. Passt sie nicht, biete an, was geht, und erkläre, warum. Der Gerichtsvollzieher kann einen längeren Plan nur mit Zustimmung des Gläubigers festsetzen; dafür ist Muster 2 gedacht.
- Termin nach dem Geldeingang legen. Kommt Lohn oder Rente am Monatsende, leg die Rate auf den 5. des Folgemonats. Ein Dauerauftrag verhindert, dass du einen Termin vergisst.
Rechenbeispiel: 2.400 € in zwölf Raten
Ein Vollstreckungsbescheid über 2.100 €, dazu 300 € Zinsen und Kosten, zusammen 2.400 €. Der Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch für den 12. November 2026 an. Du verdienst 1.950 € netto, zahlst 780 € Warmmiete und hast nach allen festen Kosten rund 320 € Spielraum.
- 2.400 € geteilt durch 12 ergibt 200 € im Monat. Das liegt unter zwei Dritteln deines Spielraums, der Plan ist tragfähig.
- Du schickst Muster 1 am 3. November mit Lohnabrechnungen und der Kostenaufstellung, erste Rate am 5. Dezember 2026, letzte Rate am 5. November 2027.
- Der Gerichtsvollzieher setzt den Plan fest und teilt ihn dem Gläubiger mit. Widerspricht der nicht, bist du bis November 2027 vor Pfändung und Vermögensauskunft sicher.
- Im Mai 2027 fällt der Lohn wegen Krankheit auf Krankengeld. Du meldest das vor dem 5. Mai mit Muster 3 oder Muster 5, statt die Rate stillschweigend ausfallen zu lassen. Entscheidend ist die Zwei-Wochen-Grenze: Die Mai-Rate muss spätestens am 19. Mai vollständig da sein, sonst endet der Aufschub (§ 802b Abs. 3 Satz 2 ZPO).
Pfändbar wären bei 1.950 € netto ohne Unterhaltspflichten nur rund 250 € im Monat. Der Gläubiger bekommt mit deinem Plan also nicht weniger als mit einer Lohnpfändung, dafür ohne Aufwand. Das ist das Argument, falls er zögert.
Antrag auf Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher: 5 Muster kostenlos als Word und PDF
Alle Muster richten sich an den Gerichtsvollzieher oder den Gläubiger, immer mit dem Aktenzeichen aus dem Schreiben des Gerichtsvollziehers (DR-Nummer) und dem Namen des Gläubigers. Leg Nachweise bei. Schick den Brief an die Geschäftsstelle des Gerichtsvollziehers oder gib ihn ihm beim Besuch in die Hand. Unter jedem Muster findest du die Word- und die PDF-Datei.
Ein Antrag auf Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher braucht keine besondere Form. Er muss den Betrag der Rate, den Zahltag und den Nachweis enthalten, dass du die Rate leisten kannst (§ 802b Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Zahlungsplan soll die Forderung innerhalb von zwölf Monaten tilgen und schiebt die Vollstreckung auf, solange du zahlst.
Muster 1 · Antrag auf Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 802b ZPO)
Betreff: Zwangsvollstreckung [Gläubiger] gegen [dein Name], Ihr Aktenzeichen [DR … / …]: Antrag auf Zahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO
[Sehr geehrte Frau Obergerichtsvollzieherin … / Sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher …],
in der oben genannten Vollstreckungssache beantrage ich, mir die Tilgung der Forderung in Raten zu gestatten und die Vollstreckung aufzuschieben (§ 802b Abs. 2 ZPO).
Ich biete monatliche Raten von [Betrag] € an, jeweils zum [Tag, z. B. 5.] eines Monats, erstmals am [Datum]. Die Forderung einschließlich Zinsen und Kosten ist damit innerhalb von [Anzahl, höchstens 12] Monaten getilgt. [Wahlweise: Die erste Rate habe ich heute auf Ihr Dienstkonto überwiesen.]
Zur Glaubhaftmachung lege ich bei: [Lohnabrechnungen der letzten drei Monate / Rentenbescheid / Bescheid des Jobcenters] sowie eine Aufstellung meiner monatlichen Ausgaben. Mein Nettoeinkommen beträgt [Betrag] €, meine festen Kosten für Miete, Energie und Versicherungen [Betrag] €. [Wahlweise: Ich bin für … Personen unterhaltspflichtig.]
Bitte teilen Sie mir den Gesamtbetrag einschließlich aller Vollstreckungskosten und den festgesetzten Zahlungsplan schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]
Hat der Gläubiger im Vollstreckungsauftrag Raten ausgeschlossen oder nur eine kurze Dauer erlaubt, entscheidet er selbst. Der Gerichtsvollzieher ist daran gebunden. Eine Zustimmung des Gläubigers ist auch nötig, wenn du länger als zwölf Monate brauchst. Schreib ihn oder seine Kanzlei direkt an und nenne den Vorteil: regelmäßige Zahlung statt einer Pfändung, bei der wenig zu holen ist.
Muster 2 · Bitte an den Gläubiger, der Zahlungsvereinbarung nicht zu widersprechen
Betreff: [Ihr Aktenzeichen / Titel vom …]: Zustimmung zur Zahlungsvereinbarung beim Gerichtsvollzieher
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben [Gerichtsvollzieher/in Name, Aktenzeichen] mit der Vollstreckung Ihrer Forderung über [Betrag] € beauftragt. Ich kann die Forderung nicht auf einmal zahlen, aber in Raten.
Ich habe beim Gerichtsvollzieher eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO beantragt: [Betrag] € monatlich zum [Tag], erstmals am [Datum], [wahlweise: über … Monate, also länger als zwölf Monate, weil …]. Ich bitte Sie, dieser Vereinbarung nicht zu widersprechen [bzw. ihr zuzustimmen].
Mein Nettoeinkommen liegt bei [Betrag] €. [Wahlweise: Pfändbares Einkommen habe ich danach nicht / nur in Höhe von etwa … € im Monat.] Mit der Ratenzahlung erhalten Sie Ihre Forderung verlässlich und ohne weitere Vollstreckungskosten.
Bitte bestätigen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich und informieren Sie den Gerichtsvollzieher.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere die Ankündigung des Gerichtsvollziehers oder den Vollstreckungsbescheid. Reklamo liest Aktenzeichen, Gläubiger und Betrag aus, rechnet mit deinen Zahlen eine tragfähige Rate und setzt den Antrag nach den Punkten dieser Seite auf. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenRate verspätet, Einkommen gesunken: Den Plan retten
Der Aufschub endet, wenn eine Rate um mehr als zwei Wochen ganz oder teilweise überschritten wird (§ 802b Abs. 3 Satz 2 ZPO). Eine Verzögerung von wenigen Tagen ist also noch kein Beinbruch, sie sollte aber nicht stillschweigend passieren. Melde dich, bevor der Termin verstreicht, nenne das neue Datum und überweise, sobald das Geld da ist. Kannst du die Rate dauerhaft nicht mehr aufbringen, bitte um Anpassung des Plans, am besten mit dem neuen Nachweis.
Eine Rate, die später als zwei Wochen nach dem Termin eingeht, verändert den Plan nicht rückwirkend. Der Aufschub ist dann beendet, und der Gerichtsvollzieher darf vollstrecken. Du kannst aber jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn der Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nicht ausgeschlossen hat. Ob er ihn annimmt, liegt nach einem geplatzten Plan stärker in seiner Hand.
Muster 3 · Mitteilung, dass eine Rate sich verzögert
Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Zahlungsplan vom [Datum]: Rate für [Monat] verzögert sich
[Anrede],
nach dem von Ihnen festgesetzten Zahlungsplan ist am [Datum] eine Rate von [Betrag] € fällig. Diese Rate kann ich erst am [Datum, innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin] überweisen, weil [Grund, z. B. mein Lohn für Oktober wegen eines Arbeitgeberwechsels erst am 10. November gezahlt wird]. Einen Nachweis füge ich bei.
Die Verzögerung bleibt innerhalb der Frist von zwei Wochen nach § 802b Abs. 3 Satz 2 ZPO. Alle weiteren Raten zahle ich wieder zum vereinbarten Termin. Ich bitte Sie, den Zahlungsplan unverändert fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 4 · Antrag auf Anpassung der Rate nach Einkommensänderung
Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Zahlungsplan vom [Datum]: Antrag auf Anpassung der Raten
[Anrede],
nach dem Zahlungsplan zahle ich monatlich [Betrag] €. Seit dem [Datum] hat sich mein Einkommen geändert: [z. B. Ich beziehe Krankengeld von … € statt … € Lohn / Meine Arbeitszeit wurde auf … Stunden reduziert / Ich bin arbeitslos und erhalte … €]. Den Bescheid lege ich bei.
Ich beantrage, die Rate ab dem [Monat] auf [Betrag] € herabzusetzen [und die Laufzeit entsprechend zu verlängern]. Die bisherigen Raten habe ich vollständig und pünktlich gezahlt. [Wahlweise: Den Gläubiger habe ich mit gleicher Post um Zustimmung zur längeren Laufzeit gebeten.]
Bitte teilen Sie mir den angepassten Zahlungsplan schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Vermögensauskunft vermeiden: Was die Ratenzahlung bringt
Zahlst du nach der Ladung nicht innerhalb von zwei Wochen, musst du die Vermögensauskunft abgeben (§ 802c, § 802f ZPO). Du listest dann unter Eid Konten, Einkommen, Fahrzeuge, Forderungen und Vermögen auf. Das Verzeichnis liegt zwei Jahre beim zentralen Vollstreckungsgericht, und jeder Gläubiger mit Titel kann es einsehen (§ 802d, § 802k ZPO). Reicht das Vermögen nach der Auskunft offensichtlich nicht aus oder gibst du sie nicht ab, folgt der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, den Auskunfteien wie die Schufa übernehmen (§ 882c ZPO).
Ein laufender Zahlungsplan verhindert das: Die Vollstreckung ist aufgeschoben, also findet auch keine Abnahme der Vermögensauskunft statt. Stell den Antrag deshalb sofort nach der Ladung, nicht erst am Termin. Kommt die Ladung, wenn du schon Raten zahlst, erinnere den Gerichtsvollzieher an den Plan.
Muster 5 · Bitte um Aufschub der Vermögensauskunft wegen Ratenzahlung
Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft am [Datum]: Antrag auf Zahlungsvereinbarung und Aufschub
[Anrede],
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mich zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Die Forderung von [Gläubiger] über [Betrag] € bestreite ich nicht, ich kann sie aber nur in Raten zahlen.
Ich beantrage deshalb eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b Abs. 2 ZPO: [Betrag] € monatlich zum [Tag], erstmals am [Datum], Tilgung innerhalb von [Anzahl] Monaten. [Wahlweise: Die erste Rate habe ich bereits überwiesen, Beleg anbei.] Nachweise zu Einkommen und Ausgaben liegen bei.
Da mit der Festsetzung des Zahlungsplans die Vollstreckung aufgeschoben ist, bitte ich Sie, den Termin zur Vermögensauskunft aufzuheben und mir den Zahlungsplan schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Alternativen zur Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher
- Direkt mit dem Gläubiger einigen. Raten, Stundung oder ein Vergleich mit Teilerlass sind vor und während der Vollstreckung möglich, ohne die Zwölf-Monats-Grenze. Muster dafür stehen unter Ratenzahlung und Stundung. Lass dir zusagen, dass der Vollstreckungsauftrag ruht.
- Forderung prüfen, bevor du zahlst. Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar, die Zinsen daraus verjähren aber nach drei Jahren. Bei Inkassoforderungen lohnt der Blick auf Kosten und Zinsen: Widerspruch gegen Inkasso.
- P-Konto einrichten. Ist das Konto gepfändet, wandelt die Bank es auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto um (§ 850k ZPO). Der Grundfreibetrag von 1.590 € bleibt dir, mit Bescheinigung mehr.
- Schuldnerberatung. Bei mehreren Gläubigern verhandelt eine anerkannte Stelle mit allen zugleich und bescheinigt bei Scheitern den Einigungsversuch für die Verbraucherinsolvenz (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Kommunale und gemeinnützige Beratungsstellen arbeiten kostenlos.
- Behörden und Kassen. Für Beitragsschulden gibt es eigene Wege: Beitragsschulden bei der Krankenkasse, Rückforderungen des Jobcenters. Bei Mietschulden hilft die Seite Nachzahlung nicht bezahlbar.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Brief des Gerichtsvollziehers lesen, Aktenzeichen, Gläubiger und Gesamtbetrag notieren. Prüfen, ob die Forderung stimmt und ob alte Zinsen verjährt sind.
- Morgen: Haushaltsrechnung machen und eine Rate festlegen, die auch im schlechten Monat geht. Lohnabrechnungen oder Bescheide kopieren.
- In dieser Woche: Muster 1 an den Gerichtsvollzieher schicken, bei ausgeschlossenen Raten Muster 2 an den Gläubiger. Erste Rate gleich überweisen, das überzeugt.
- Danach: Dauerauftrag einrichten, Bestätigung des Zahlungsplans abheften, Änderungen sofort melden (Muster 3 und 4).
- Wenn alles bezahlt ist: Quittung verlangen; zahlst du an den Gerichtsvollzieher, händigt er dir den Titel aus (§ 757 ZPO).
Was du nicht tun solltest
- Die Tür nicht öffnen und hoffen. Der Gerichtsvollzieher kommt wieder, notfalls mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss, und die Vermögensauskunft wird nicht dadurch hinfällig, dass du nicht da bist.
- Eine Rate versprechen, die nicht geht. Nach zwei Wochen Rückstand ist der Aufschub weg, und ein zweiter Plan hängt vom Wohlwollen des Gläubigers ab.
- Raten anbieten, ohne die Forderung zu prüfen. Mit der Bitte um Raten erkennst du die Schuld an (§ 212 BGB). Bei Zweifeln zuerst bestreiten.
- Bar zahlen ohne Quittung. Der Gerichtsvollzieher quittiert jede Zahlung. Verlang die Quittung sofort.
- Einen teuren Kredit aufnehmen, um den Gerichtsvollzieher loszuwerden. Die Rate nach § 802b ZPO kostet keine Zinsen an eine Bank.
Häufige Fragen
Muss der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung annehmen?
Wie schreibe ich den Antrag auf Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher?
Wie lange darf die Ratenzahlung nach § 802b ZPO dauern?
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht pünktlich zahle?
Kann der Gläubiger die Ratenzahlung verhindern?
Verhindert die Ratenzahlung die Vermögensauskunft und den Schufa-Eintrag?
Fallen während der Ratenzahlung weiter Zinsen und Kosten an?
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt und ich nicht zahlen kann?
Grundlagen
§ 802b ZPO (gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung) · §§ 802c, 802d, 802f, 802k ZPO (Vermögensauskunft) · § 882c ZPO (Schuldnerverzeichnis) · §§ 757, 758a, 788, 808, 829, 850c, 850k ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (gültig ab 01.07.2026) · §§ 195, 197, 212 BGB · § 305 InsO · Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) · Stand: Oktober 2026

