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Geld · Zwangsvollstreckung

Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher: Antrag nach § 802b ZPO mit Muster

Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt oder stand schon vor der Tür. Die Forderung stimmt, nur das Geld für alles auf einmal fehlt. Genau für diese Lage sieht das Gesetz eine Zahlungsvereinbarung vor, die der Gerichtsvollzieher selbst festsetzen darf. Sie hält Pfändung und Vermögensauskunft auf, solange du die Raten zahlst.

Antwort in 20 Sekunden: Der Gerichtsvollzieher darf dir Raten oder eine Zahlungsfrist gewähren, wenn der Gläubiger das im Vollstreckungsauftrag nicht ausgeschlossen hat und du glaubhaft machst, dass du die Raten zahlen kannst (§ 802b Abs. 2 ZPO). Die Tilgung soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Solange der Zahlungsplan läuft, ist die Vollstreckung aufgeschoben: keine Pfändung, keine Vermögensauskunft. Der Plan kippt, wenn der Gläubiger unverzüglich widerspricht oder du mit einer Rate mehr als zwei Wochen im Rückstand bist (§ 802b Abs. 3 ZPO). Einen Anspruch auf Raten hast du nicht, einen Antrag darfst du jederzeit stellen, auch mündlich beim Besuch. Besser ist er schriftlich mit Nachweisen.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Ratenzahlung nach § 802b ZPO: So läuft es Schritt für Schritt

Das Gesetz verlangt vom Gerichtsvollzieher, in jedem Stadium der Vollstreckung auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (§ 802b Abs. 1 ZPO). Die Zahlungsvereinbarung ist das wichtigste Werkzeug dafür. Sie kommt so zustande:

Die Zahlungsvereinbarung ist kein Erlass. Zinsen und die Kosten der Vollstreckung laufen weiter und gehen zu deinen Lasten (§ 788 ZPO). Dazu gehören die Gebühren des Gerichtsvollziehers nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Frag beim Antrag nach, wie hoch der Gesamtbetrag mit allen Kosten ist, damit die letzte Rate nicht überrascht.

Was der Gerichtsvollzieher darf und was nicht

Darf er?Ja oder neinGrundlage
Raten oder eine Zahlungsfrist gewährenJa, wenn der Gläubiger es nicht ausgeschlossen hat§ 802b Abs. 2 ZPO
Einen Plan über mehr als zwölf Monate festsetzenSoll er nicht; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Gläubigers§ 802b Abs. 2 Satz 3 ZPO
Zinsen oder Kosten erlassenNein, das kann nur der Gläubiger§ 788 ZPO
Dich zur Vermögensauskunft laden, während der Plan läuftNein, die Vollstreckung ist aufgeschoben§ 802b Abs. 2 Satz 2 ZPO
Bewegliche Sachen pfänden, wenn du die Raten nicht zahlstJa, der Aufschub endet nach zwei Wochen Rückstand§ 802b Abs. 3, § 808 ZPO
Deine Wohnung ohne deine Zustimmung durchsuchenNur mit richterlicher Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug§ 758a ZPO
Dein Konto oder deinen Lohn pfändenNein, das macht das Vollstreckungsgericht per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss§ 829 ZPO

Der Gerichtsvollzieher ist kein Gegner. Er arbeitet im Auftrag des Gläubigers, muss aber die Regeln der ZPO einhalten und dir die gütliche Erledigung anbieten. Wer ihm ehrlich die Zahlen zeigt, bekommt den Plan meist ohne Streit.

Welche Rate ist realistisch?

Die häufigste Panne: Eine Rate zusagen, die im ersten schlechten Monat nicht mehr geht. Zwei Wochen Rückstand, und der Aufschub ist weg. Rechne deshalb vorher mit kaltem Kopf.

Rechenbeispiel: 2.400 € in zwölf Raten

Ein Vollstreckungsbescheid über 2.100 €, dazu 300 € Zinsen und Kosten, zusammen 2.400 €. Der Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch für den 12. November 2026 an. Du verdienst 1.950 € netto, zahlst 780 € Warmmiete und hast nach allen festen Kosten rund 320 € Spielraum.

Pfändbar wären bei 1.950 € netto ohne Unterhaltspflichten nur rund 250 € im Monat. Der Gläubiger bekommt mit deinem Plan also nicht weniger als mit einer Lohnpfändung, dafür ohne Aufwand. Das ist das Argument, falls er zögert.

Antrag auf Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher: 5 Muster kostenlos als Word und PDF

Alle Muster richten sich an den Gerichtsvollzieher oder den Gläubiger, immer mit dem Aktenzeichen aus dem Schreiben des Gerichtsvollziehers (DR-Nummer) und dem Namen des Gläubigers. Leg Nachweise bei. Schick den Brief an die Geschäftsstelle des Gerichtsvollziehers oder gib ihn ihm beim Besuch in die Hand. Unter jedem Muster findest du die Word- und die PDF-Datei.

Ein Antrag auf Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher braucht keine besondere Form. Er muss den Betrag der Rate, den Zahltag und den Nachweis enthalten, dass du die Rate leisten kannst (§ 802b Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Zahlungsplan soll die Forderung innerhalb von zwölf Monaten tilgen und schiebt die Vollstreckung auf, solange du zahlst.

Muster 1 · Antrag auf Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 802b ZPO)

Betreff: Zwangsvollstreckung [Gläubiger] gegen [dein Name], Ihr Aktenzeichen [DR … / …]: Antrag auf Zahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO

[Sehr geehrte Frau Obergerichtsvollzieherin … / Sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher …],

in der oben genannten Vollstreckungssache beantrage ich, mir die Tilgung der Forderung in Raten zu gestatten und die Vollstreckung aufzuschieben (§ 802b Abs. 2 ZPO).

Ich biete monatliche Raten von [Betrag] € an, jeweils zum [Tag, z. B. 5.] eines Monats, erstmals am [Datum]. Die Forderung einschließlich Zinsen und Kosten ist damit innerhalb von [Anzahl, höchstens 12] Monaten getilgt. [Wahlweise: Die erste Rate habe ich heute auf Ihr Dienstkonto überwiesen.]

Zur Glaubhaftmachung lege ich bei: [Lohnabrechnungen der letzten drei Monate / Rentenbescheid / Bescheid des Jobcenters] sowie eine Aufstellung meiner monatlichen Ausgaben. Mein Nettoeinkommen beträgt [Betrag] €, meine festen Kosten für Miete, Energie und Versicherungen [Betrag] €. [Wahlweise: Ich bin für … Personen unterhaltspflichtig.]

Bitte teilen Sie mir den Gesamtbetrag einschließlich aller Vollstreckungskosten und den festgesetzten Zahlungsplan schriftlich mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]

Hat der Gläubiger im Vollstreckungsauftrag Raten ausgeschlossen oder nur eine kurze Dauer erlaubt, entscheidet er selbst. Der Gerichtsvollzieher ist daran gebunden. Eine Zustimmung des Gläubigers ist auch nötig, wenn du länger als zwölf Monate brauchst. Schreib ihn oder seine Kanzlei direkt an und nenne den Vorteil: regelmäßige Zahlung statt einer Pfändung, bei der wenig zu holen ist.

Muster 2 · Bitte an den Gläubiger, der Zahlungsvereinbarung nicht zu widersprechen

Betreff: [Ihr Aktenzeichen / Titel vom …]: Zustimmung zur Zahlungsvereinbarung beim Gerichtsvollzieher

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben [Gerichtsvollzieher/in Name, Aktenzeichen] mit der Vollstreckung Ihrer Forderung über [Betrag] € beauftragt. Ich kann die Forderung nicht auf einmal zahlen, aber in Raten.

Ich habe beim Gerichtsvollzieher eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO beantragt: [Betrag] € monatlich zum [Tag], erstmals am [Datum], [wahlweise: über … Monate, also länger als zwölf Monate, weil …]. Ich bitte Sie, dieser Vereinbarung nicht zu widersprechen [bzw. ihr zuzustimmen].

Mein Nettoeinkommen liegt bei [Betrag] €. [Wahlweise: Pfändbares Einkommen habe ich danach nicht / nur in Höhe von etwa … € im Monat.] Mit der Ratenzahlung erhalten Sie Ihre Forderung verlässlich und ohne weitere Vollstreckungskosten.

Bitte bestätigen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich und informieren Sie den Gerichtsvollzieher.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Dein Antrag mit dem richtigen Aktenzeichen und einer Rate, die hält

Fotografiere die Ankündigung des Gerichtsvollziehers oder den Vollstreckungsbescheid. Reklamo liest Aktenzeichen, Gläubiger und Betrag aus, rechnet mit deinen Zahlen eine tragfähige Rate und setzt den Antrag nach den Punkten dieser Seite auf. Die Vorschau ist kostenlos.

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Rate verspätet, Einkommen gesunken: Den Plan retten

Der Aufschub endet, wenn eine Rate um mehr als zwei Wochen ganz oder teilweise überschritten wird (§ 802b Abs. 3 Satz 2 ZPO). Eine Verzögerung von wenigen Tagen ist also noch kein Beinbruch, sie sollte aber nicht stillschweigend passieren. Melde dich, bevor der Termin verstreicht, nenne das neue Datum und überweise, sobald das Geld da ist. Kannst du die Rate dauerhaft nicht mehr aufbringen, bitte um Anpassung des Plans, am besten mit dem neuen Nachweis.

Eine Rate, die später als zwei Wochen nach dem Termin eingeht, verändert den Plan nicht rückwirkend. Der Aufschub ist dann beendet, und der Gerichtsvollzieher darf vollstrecken. Du kannst aber jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn der Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nicht ausgeschlossen hat. Ob er ihn annimmt, liegt nach einem geplatzten Plan stärker in seiner Hand.

Muster 3 · Mitteilung, dass eine Rate sich verzögert

Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Zahlungsplan vom [Datum]: Rate für [Monat] verzögert sich

[Anrede],

nach dem von Ihnen festgesetzten Zahlungsplan ist am [Datum] eine Rate von [Betrag] € fällig. Diese Rate kann ich erst am [Datum, innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin] überweisen, weil [Grund, z. B. mein Lohn für Oktober wegen eines Arbeitgeberwechsels erst am 10. November gezahlt wird]. Einen Nachweis füge ich bei.

Die Verzögerung bleibt innerhalb der Frist von zwei Wochen nach § 802b Abs. 3 Satz 2 ZPO. Alle weiteren Raten zahle ich wieder zum vereinbarten Termin. Ich bitte Sie, den Zahlungsplan unverändert fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Muster 4 · Antrag auf Anpassung der Rate nach Einkommensänderung

Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Zahlungsplan vom [Datum]: Antrag auf Anpassung der Raten

[Anrede],

nach dem Zahlungsplan zahle ich monatlich [Betrag] €. Seit dem [Datum] hat sich mein Einkommen geändert: [z. B. Ich beziehe Krankengeld von … € statt … € Lohn / Meine Arbeitszeit wurde auf … Stunden reduziert / Ich bin arbeitslos und erhalte … €]. Den Bescheid lege ich bei.

Ich beantrage, die Rate ab dem [Monat] auf [Betrag] € herabzusetzen [und die Laufzeit entsprechend zu verlängern]. Die bisherigen Raten habe ich vollständig und pünktlich gezahlt. [Wahlweise: Den Gläubiger habe ich mit gleicher Post um Zustimmung zur längeren Laufzeit gebeten.]

Bitte teilen Sie mir den angepassten Zahlungsplan schriftlich mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Vermögensauskunft vermeiden: Was die Ratenzahlung bringt

Zahlst du nach der Ladung nicht innerhalb von zwei Wochen, musst du die Vermögensauskunft abgeben (§ 802c, § 802f ZPO). Du listest dann unter Eid Konten, Einkommen, Fahrzeuge, Forderungen und Vermögen auf. Das Verzeichnis liegt zwei Jahre beim zentralen Vollstreckungsgericht, und jeder Gläubiger mit Titel kann es einsehen (§ 802d, § 802k ZPO). Reicht das Vermögen nach der Auskunft offensichtlich nicht aus oder gibst du sie nicht ab, folgt der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, den Auskunfteien wie die Schufa übernehmen (§ 882c ZPO).

Ein laufender Zahlungsplan verhindert das: Die Vollstreckung ist aufgeschoben, also findet auch keine Abnahme der Vermögensauskunft statt. Stell den Antrag deshalb sofort nach der Ladung, nicht erst am Termin. Kommt die Ladung, wenn du schon Raten zahlst, erinnere den Gerichtsvollzieher an den Plan.

Muster 5 · Bitte um Aufschub der Vermögensauskunft wegen Ratenzahlung

Betreff: Ihr Aktenzeichen [DR …], Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft am [Datum]: Antrag auf Zahlungsvereinbarung und Aufschub

[Anrede],

mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mich zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Die Forderung von [Gläubiger] über [Betrag] € bestreite ich nicht, ich kann sie aber nur in Raten zahlen.

Ich beantrage deshalb eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b Abs. 2 ZPO: [Betrag] € monatlich zum [Tag], erstmals am [Datum], Tilgung innerhalb von [Anzahl] Monaten. [Wahlweise: Die erste Rate habe ich bereits überwiesen, Beleg anbei.] Nachweise zu Einkommen und Ausgaben liegen bei.

Da mit der Festsetzung des Zahlungsplans die Vollstreckung aufgeschoben ist, bitte ich Sie, den Termin zur Vermögensauskunft aufzuheben und mir den Zahlungsplan schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Alternativen zur Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher

Was du jetzt tun solltest

Was du nicht tun solltest

Häufige Fragen

Muss der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung annehmen?
Nein, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Er kann sie gewähren, wenn der Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nicht ausgeschlossen hat und du glaubhaft machst, dass du die Raten zahlen kannst (§ 802b Abs. 2 ZPO). In der Praxis setzt er den Plan fest, wenn Rate und Nachweise stimmen, weil das Gesetz ihm die gütliche Erledigung aufgibt.
Wie schreibe ich den Antrag auf Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher?
Formlos mit Aktenzeichen, Gläubiger, Ratenhöhe, Zahltag, erstem Termin und Laufzeit, dazu Nachweise zu Einkommen und festen Kosten. Muster 1 enthält alle Punkte. Du kannst den Antrag auch mündlich beim Besuch stellen; schriftlich mit Belegen ist er überzeugender und dokumentiert.
Wie lange darf die Ratenzahlung nach § 802b ZPO dauern?
Die Tilgung soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Eine längere Laufzeit setzt der Gerichtsvollzieher nur fest, wenn der Gläubiger zustimmt. Brauchst du mehr Zeit, schreib den Gläubiger mit Muster 2 direkt an.
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht pünktlich zahle?
Überschreitest du eine Rate ganz oder teilweise um mehr als zwei Wochen, wird der Zahlungsplan unwirksam und der Vollstreckungsaufschub endet (§ 802b Abs. 3 ZPO). Dann darf der Gerichtsvollzieher pfänden und dich zur Vermögensauskunft laden. Melde eine Verzögerung vorher mit Muster 3 und zahle innerhalb der zwei Wochen nach.
Kann der Gläubiger die Ratenzahlung verhindern?
Ja, auf zwei Wegen. Er kann Zahlungsvereinbarungen schon im Vollstreckungsauftrag ausschließen, dann darf der Gerichtsvollzieher keine Raten gewähren. Oder er widerspricht unverzüglich, nachdem der Gerichtsvollzieher ihn über den Plan informiert hat. Mit der Benachrichtigung an dich wird der Plan dann unwirksam.
Verhindert die Ratenzahlung die Vermögensauskunft und den Schufa-Eintrag?
Solange der Zahlungsplan läuft, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Der Gerichtsvollzieher nimmt dann keine Vermögensauskunft ab, und ohne Vermögensauskunft gibt es keinen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO. Platzt der Plan, lebt beides wieder auf.
Fallen während der Ratenzahlung weiter Zinsen und Kosten an?
Ja. Die Zahlungsvereinbarung schiebt nur die Vollstreckung auf. Titulierte Zinsen laufen weiter, die Kosten der Vollstreckung und die Gebühren des Gerichtsvollziehers trägst du (§ 788 ZPO). Frag nach dem Gesamtbetrag, damit die letzte Rate aufgeht.
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt und ich nicht zahlen kann?
Öffne, zeig deine Lage mit Zahlen und biete die Rate an, die du sicher schaffst. Der Gerichtsvollzieher kann den Zahlungsplan an Ort und Stelle festsetzen. Hast du gar keinen Spielraum, sag das ehrlich; bei Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.590 € ist eine Pfändung ohnehin ergebnislos. Such dann eine Schuldnerberatung auf.

Grundlagen

§ 802b ZPO (gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung) · §§ 802c, 802d, 802f, 802k ZPO (Vermögensauskunft) · § 882c ZPO (Schuldnerverzeichnis) · §§ 757, 758a, 788, 808, 829, 850c, 850k ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (gültig ab 01.07.2026) · §§ 195, 197, 212 BGB · § 305 InsO · Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Bekannt aus: Verbraucherschutz.tv
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