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Jobcenter · Umzug

Umzug mit dem Jobcenter: Zusicherung, Umzugskosten und Kaution beantragen

Die Wohnung ist zu klein, der Vermieter hat gekündigt, oder eine Arbeit wartet in einer anderen Stadt. Bekommst du Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, sprich vor dem Mietvertrag mit dem Jobcenter. Mit seiner Zusicherung sind Miete, Umzugskosten und Kaution abgesichert.

Kurz gesagt: Hol dir vor der Unterschrift unter den Mietvertrag die Zusicherung des Jobcenters, das für die neue Wohnung zuständig ist (§ 22 Abs. 4 SGB II). Ist die neue Miete höher als angemessen, zahlt es den Teil darüber nur mit vorheriger schriftlicher Zusicherung. Umzugskosten trägt das bisherige Jobcenter, die Kaution das neue, beides nur nach vorheriger Zusicherung, die Kaution als Darlehen (§ 22 Abs. 6 SGB II). Ein formloser Antrag reicht.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik Umzug: Umziehen mit Jobcenter? Erst Zusicherung, dann Vertrag. Karte „Wer zahlt was beim Umzug?“ (§ 22 SGB II): neue Miete, Jobcenter am neuen Ort, soweit angemessen; Umzugskosten, bisheriges Jobcenter nach Zusicherung; Mietkaution, Jobcenter am neuen Ort als Darlehen; unter 25 ohne Zusicherung, keine Miete, Regelbedarf 451 €. Schritte: Grenze erfragen, Zusicherung beantragen, Umzug melden.
Vor dem Mietvertrag holst du die Zusicherung ein; Umzugskosten zahlt das bisherige, die Kaution das neue Jobcenter (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II). Grafik: reklamo.ai

Umzug beim Jobcenter beantragen: die Zusicherung vor dem Mietvertrag

Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, holst du die Zusicherung des Jobcenters ein, das für die neue Wohnung zuständig ist (§ 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II). Bleibst du in der Stadt, ist das dein Jobcenter. Die Zusicherung ist keine Erlaubnis zum Umziehen. Sie legt fest, welche Wohnkosten das Jobcenter nach dem Umzug trägt.

Frag vor der Suche, bis zu welcher Miete das Jobcenter für deinen Haushalt zahlt. Diese Angemessenheitsgrenze gilt jeweils für ein bestimmtes Gebiet; frag auch, welches Gebiet das bei dir ist.

FallWas das Jobcenter für die neue Wohnung übernimmt
Neue Miete angemessen, Umzug nötigdie neue Miete (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)
Umzug in ein anderes Gebiet, etwa eine andere Stadt, Miete angemessendie neue Miete; das Jobcenter dort muss die Zusicherung geben (§ 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II)
Umzug im selben Gebiet, ohne dass er nötig isthöchstens die bisherige Miete (§ 22 Abs. 4 Satz 4 SGB II)
Neue Miete höher als angemessenden Teil darüber nur mit vorheriger schriftlicher Zusicherung (§ 22 Abs. 4 Satz 3 SGB II)
Unter 25, Auszug bei den Eltern ohne Zusicherungnichts für Miete und Heizung bis zum 25. Geburtstag, Regelbedarf 451 statt 563 € (§ 22 Abs. 5, § 20 Abs. 3 SGB II)

Gründe für den Umzug: Was in die Begründung gehört

Das Gesetz zählt keine Gründe auf. Auf den Grund kommt es an, wenn du im selben Gebiet umziehst und die neue Miete höher ist, und bei den Umzugskosten (§ 22 Abs. 4 Satz 4, Abs. 6 Satz 2 SGB II). Beschreib ihn genau und belege ihn, zum Beispiel:

Aufforderung zur Kostensenkung: Ist deine Miete zu hoch, zahlt das Jobcenter sie nach dem ersten Jahr des Bezugs in der Regel noch höchstens sechs Monate weiter (§ 22 Abs. 1 Satz 9 und 10 SGB II).

Umzugskosten, Kaution, Wohnungsbeschaffung: Wer zahlt was?

Umzugskosten und die Kosten, die neue Wohnung zu bekommen, trägt das Jobcenter, das bis zum Umzug zuständig ist. Kaution und Genossenschaftsanteile trägt das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung (§ 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II). Alles setzt eine Zusicherung vor dem Umzug voraus.

KostenZuständigWie
Miete der neuen WohnungJobcenter am neuen Ortlaufend, soweit angemessen
Umzug, etwa Transporter, Kartons oder eine Umzugsfirmabisheriges JobcenterZuschuss nach vorheriger Zusicherung
Wohnungsbeschaffungskostenbisheriges Jobcenternach vorheriger Zusicherung
Mietkaution, GenossenschaftsanteileJobcenter am neuen Ortin der Regel als Darlehen (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II)

Die Zusicherung soll das Jobcenter geben, wenn es den Umzug veranlasst hat oder er aus anderen Gründen notwendig ist und du ohne sie in angemessener Zeit keine Wohnung findest (§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II). Ist der Umzug nicht notwendig, kann es die Kosten trotzdem übernehmen, muss aber nicht.

Kostenvoranschlag: Leg für die Umzugskosten zwei oder drei Angebote bei, etwa für einen Transporter. Willst du eine Umzugsfirma, schreib dazu, warum du den Umzug nicht selbst schaffst, etwa wegen einer Krankheit.

Kaution: Das Darlehen zahlst du wie jedes Darlehen vom Jobcenter mit 5 Prozent deines Regelbedarfs im Monat zurück, solange du Grundsicherungsgeld bekommst. Zahlt der Vermieter die Kaution nach dem Auszug zurück, ist der Rest sofort fällig (§ 42a Abs. 2 und 3 SGB II). Wie hoch eine Kaution sein darf: Kaution für die Wohnung. Ist es deine erste eigene Wohnung und fehlen Möbel: Erstausstattung vom Jobcenter.

Formloser Antrag auf Umzug beim Jobcenter: Muster als Word und PDF

Muster 1 geht an das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung und beantragt die Zusicherung für Miete und Kaution. Muster 2 geht an dein bisheriges Jobcenter und beantragt die Umzugskosten. Bleibst du in der Stadt, schickst du beide an dasselbe Jobcenter. Muster 3 ist für alle unter 25, die bei den Eltern ausziehen. Alle schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.

Schick den Antrag an das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung, bevor du den Mietvertrag unterschreibst; bleibst du in der Stadt, an dein Jobcenter. Leg das Mietangebot mit Wohnfläche, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten bei und Nachweise für den Grund. Gib ihn gegen Eingangsstempel auf deiner Kopie ab oder faxe ihn mit Sendebericht.

Muster 1 · Antrag auf Zusicherung vor dem Umzug, mit Kaution

Betreff: Antrag auf Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II für die Wohnung [Anschrift der neuen Wohnung], BG-Nummer [BG-Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Angebot für die Wohnung [Anschrift der neuen Wohnung], [Wohnfläche] m², [Zahl der Zimmer] Zimmer. Die Miete beträgt [Kaltmiete] € kalt, dazu [Vorauszahlung Nebenkosten] € Nebenkosten und [Vorauszahlung Heizung] € Heizkosten. Einziehen würden [Zahl der Personen] Personen. Das Mietangebot liegt bei.

Ich beantrage die Zusicherung, die Aufwendungen für diese Wohnung als Bedarf anzuerkennen (§ 22 Abs. 4 SGB II).

Der Umzug ist erforderlich, weil [Begründung, z. B. meine jetzige Wohnung mit 38 m² für mich und meine zwei Kinder zu klein ist / mein Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat / Sie mich am 15.08.2026 aufgefordert haben, meine Wohnkosten zu senken]. Nachweise liegen bei.

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Schick diesen Antrag an dein bisheriges Jobcenter, bevor du umziehst. Leg zwei oder drei Kostenvoranschläge bei, etwa für einen Transporter, und die Zusicherung für die neue Wohnung, wenn du sie schon hast. Bleibst du in der Stadt, kannst du Muster 1 und 2 zusammen abgeben, gegen Eingangsstempel oder per Fax mit Sendebericht.

Muster 2 · Antrag auf Übernahme der Umzugskosten

Betreff: Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, BG-Nummer [BG-Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ziehe voraussichtlich am [Umzugsdatum] von [Anschrift der jetzigen Wohnung] nach [Anschrift der neuen Wohnung] um.

[Optional: Für die neue Wohnung hat das Jobcenter [Ort des neuen Jobcenters] die Zusicherung am [Datum der Zusicherung] erteilt. Eine Kopie liegt bei.]

Ich beantrage, mir die Übernahme der Umzugskosten vor dem Umzug zuzusichern (§ 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II). Der Umzug ist notwendig, weil [Grund des Umzugs].

Ich organisiere den Umzug [selbst mit Hilfe von Freunden / mit einer Umzugsfirma, weil ich wegen meiner Erkrankung nicht selbst tragen kann]. …

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Unter 25: Auszug bei den Eltern nur mit Zusicherung

Bist du unter 25 und ziehst um, zahlt das Jobcenter Miete und Heizung bis zu deinem 25. Geburtstag nur, wenn es vor dem Mietvertrag zugesichert hat (§ 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II). Ohne Zusicherung bekommst du außerdem nur einen Regelbedarf von 451 € statt 563 € (§ 20 Abs. 3 SGB II) und keine Erstausstattung für die Wohnung (§ 24 Abs. 6 SGB II).

Zusichern muss das Jobcenter, wenn

War es dir aus wichtigem Grund nicht zumutbar, die Zusicherung vorher einzuholen, etwa bei Gewalt, kann das Jobcenter darauf verzichten (§ 22 Abs. 5 Satz 3 SGB II). Wer umzieht, nur um Leistungen zu bekommen, erhält keine Miete (§ 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II).

Schick den Antrag an dein Jobcenter, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst. Leg Nachweise für den Grund bei, etwa eine Bestätigung des Jugendamts oder einer Beratungsstelle, eine ärztliche Bescheinigung oder den Arbeitsvertrag. Musstest du in einer Notlage schon ausziehen, schreib das dazu. Gib ihn gegen Eingangsstempel ab.

Muster 3 · Unter 25: Antrag auf Zusicherung für den Auszug bei den Eltern

Betreff: Antrag auf Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II für meinen Auszug bei den Eltern, BG-Nummer [BG-Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin [Alter] Jahre alt und wohne bei [meinen Eltern / meiner Mutter / meinem Vater]. Ich möchte in die Wohnung [Anschrift der neuen Wohnung] ziehen und beantrage die Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II.

Ich kann nicht auf die Wohnung meiner Eltern verwiesen werden, weil [schwerwiegender Grund, z. B. es dort immer wieder zu Gewalt kommt / für sechs Personen nur drei Zimmer da sind / ich am 01.12.2026 eine Arbeitsstelle in Leipzig antrete]. [Nachweise: was du beilegst, z. B. Bestätigung des Jugendamts oder Arbeitsvertrag]

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Umzug dem Jobcenter melden, auch in eine andere Stadt

Melde den Umzug sofort mit einer Veränderungsmitteilung, auch online über jobcenter.digital. Gib die neue Anschrift, das Datum und die neue Miete an und leg den Mietvertrag bei. Kündige die alte Wohnung erst, wenn die Zusicherung für die neue da ist.

Ziehst du in eine andere Stadt, ist für die neue Wohnung das Jobcenter dort zuständig. Frag rechtzeitig, welche Unterlagen es für die Weiterzahlung braucht, damit keine Lücke entsteht.

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Im ersten Jahr des Bezugs zahlt das Jobcenter die tatsächliche Miete, aber höchstens das Eineinhalbfache der angemessenen (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Lehnt es die Zusicherung ab, kannst du innerhalb eines Monats widersprechen: Widerspruch beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung vom Jobcenter für den Umzug?
Nicht für den Umzug selbst, aber für die Kosten. Vor dem Mietvertrag holst du die Zusicherung für die neue Miete ein (§ 22 Abs. 4 SGB II), für Umzugskosten und Kaution ebenfalls vorher (§ 22 Abs. 6 SGB II). Unter 25 zahlt das Jobcenter ohne Zusicherung in der Regel nichts für Miete und Heizung.
Gibt es ein Formular für den Umzug beim Jobcenter?
Ein bundesweites Formular gibt es nicht, ein formloser Antrag reicht. Die Regeln stehen im SGB II und gelten in Berlin oder Leipzig genauso wie überall. Muster 1 und 2 gibt es als Word-Datei und PDF; hat dein Jobcenter einen eigenen Vordruck, füll ihn zusätzlich aus.
Welche Gründe für einen Umzug gibt es beim Jobcenter?
Eine feste Liste gibt es nicht. Nenne einen Grund, den du belegen kannst: eine Aufforderung des Jobcenters, die Kosten zu senken, eine Kündigung, eine zu kleine Wohnung, gesundheitliche Gründe, Trennung oder Gewalt, eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt.
Zahlt das Jobcenter die Umzugskosten?
Ja, wenn dein bisheriges Jobcenter vorher zugesichert hat. Es soll zusichern, wenn es den Umzug veranlasst hat oder er notwendig ist (§ 22 Abs. 6 SGB II). Leg Kostenvoranschläge bei.
Übernimmt das Jobcenter die Kaution?
Ja, in der Regel als Darlehen, nach einer Zusicherung vor dem Mietvertrag durch das Jobcenter am neuen Ort (§ 22 Abs. 6 SGB II). Zurück zahlst du 5 Prozent deines Regelbedarfs im Monat.
Umzug in eine andere Stadt: Welches Jobcenter ist zuständig?
Für Miete und Kaution das Jobcenter am neuen Ort, für Umzugskosten dein bisheriges (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II). Ist die neue Miete angemessen, muss das Jobcenter am neuen Ort zusichern.
Was gilt 2026 beim Umzug mit Bürgergeld?
Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Im ersten Jahr des Bezugs zahlt das Jobcenter höchstens das Eineinhalbfache der angemessenen Miete, und nach einem Umzug mehr als die angemessene Miete nur mit vorheriger schriftlicher Zusicherung (§ 22 Abs. 1 und 4 SGB II).
Ich bin alleinerziehend: Was gilt beim Umzug?
Dieselben Regeln. Die angemessene Miete hängt von der Zahl der Personen im Haushalt ab, deine Kinder zählen mit. Ist die Wohnung für euch zu klein, nenne das als Grund. Zu den Zuschlägen für Alleinerziehende: Mehrbedarf beim Jobcenter.
Was mache ich, wenn das Jobcenter nicht rechtzeitig entscheidet?
Frag schriftlich mit Frist nach und schreib, bis wann der Vermieter die Wohnung freihält. Hilft das nicht und drohen Nachteile, kannst du beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen.

Grundlagen

§ 20 Abs. 3, § 22 Abs. 1, 1a, 4, 5 und 6, § 24 Abs. 6, § 42a Abs. 2 und 3 SGB II in der Fassung ab 01.07.2026 (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16.04.2026, BGBl. 2026 I Nr. 107) · Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ablösung des Bürgergelds · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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