Trocknungsgeräte nach Wasserschaden: Stromkosten und Auslagen zurückfordern
Wochenlang liefen die Trockner rund um die Uhr, jetzt kommt die Stromabrechnung. Als Mieter trägst du den Mehrverbrauch in der Regel nicht selbst. Als Eigentümer holst du ihn bei einem versicherten Leitungswasserschaden von der Gebäudeversicherung zurück.
Stand: Oktober 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung

Wer den Strom für die Trocknung zahlt
Der Vermieter lässt trocknen und ersetzt dir den Strom. Du forderst das Geld mit Muster 1 von ihm, nicht von seiner Versicherung.
Für dich ändert das nichts, du forderst trotzdem vom Vermieter. Er holt sich das Geld beim Verursacher oder dessen Haftpflicht.
Den Strom meldest du mit Muster 2 als Teil der Trocknungskosten bei deiner Wohngebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung gehört zur Verwaltung der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Den Strom reichst du über die Hausverwaltung ein, Muster 2 passt mit geändertem Adressaten.
Rechtlich ist der Strom eine Aufwendung. Du stellst Energie zur Verfügung, damit der Vermieter seine Wohnung instand setzen kann. Diese Maßnahme musst du dulden, und was du dafür ausgibst, muss er in angemessenem Umfang ersetzen, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft (§ 555a Abs. 1 und 3 BGB). Hat er den Schaden zu vertreten oder gerät er mit der Beseitigung in Verzug, kommt Schadensersatz hinzu (§ 536a Abs. 1 BGB). Die Mietminderung läuft unabhängig davon weiter. Wie hoch sie bei Trocknungsgeräten ausfällt und was in den ersten Stunden zu tun ist, steht auf Mietminderung bei Wasserschaden.
Anders ist es, wenn du den Wasserschaden selbst verschuldet hast, etwa mit einer übergelaufenen Badewanne. Dann haftest du dem Vermieter unter Umständen selbst, und mindern darfst du nicht. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht und lass dich beraten, bevor du Strom forderst.
Stromkosten berechnen: über den Zähler oder über die Geräte
Erstattet wird der Mehrverbrauch zu deinem Arbeitspreis je Kilowattstunde, wie er in deinem Stromvertrag steht. Den Grundpreis zahlst du ohnehin, der gehört nicht in die Rechnung.
- Weg 1, Zähler: Zählerstand am Tag des Aufbaus und am Tag des Abbaus, beides als Foto mit Datum. Von der Differenz ziehst du deinen normalen Verbrauch ab: Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung geteilt durch 365, mal die Zahl der Tage.
- Weg 2, Geräte: Leistung jedes Geräts in Kilowatt, ablesbar auf dem Typenschild oder im Datenblatt, mal Betriebsstunden. Hat ein Gerät einen Betriebsstundenzähler, notier Anfangs- und Endstand. Bitte die Trocknungsfirma um ein Protokoll mit Geräten, Leistung und Laufzeiten.
Beispiel mit ausgedachten Werten: Zwei Kondenstrockner mit je 0,75 kW laufen 21 Tage rund um die Uhr, der Arbeitspreis liegt bei 36 Cent.
| Schritt | Weg 1: Zähler | Weg 2: Geräte |
|---|---|---|
| Verbrauch | 42.140 minus 41.250 = 890 kWh | 2 × 0,75 kW × 504 h = 756 kWh |
| Normaler Verbrauch | 2.400 kWh im Jahr ÷ 365 × 21 = 138 kWh abziehen | entfällt |
| Mehrverbrauch | 752 kWh | 756 kWh |
| × 0,36 € je kWh | 270,72 € | 272,16 € |
Der Zählerweg erfasst alle Geräte, schwankt aber mit deinem übrigen Verbrauch. Der Geräteweg setzt voraus, dass Leistung und Laufzeit belegt sind. Nimm den Weg, für den du die besseren Belege hast, und leg die Rechnung offen. Läuft die Trocknung noch, verlang einen Vorschuss (§ 555a Abs. 3 Satz 2 BGB), statt das Geld bis zum Schluss vorzustrecken.
Stromkosten zurückfordern: 4 Musterbriefe als Word und PDF
Der Brief geht an den Vermieter oder die Hausverwaltung, mit Kopien von Zählerfotos, Protokoll und Belegen. Schick ihn auf einem Weg, bei dem du später beweisen kannst, dass er angekommen ist (Zugang nachweisen). Für die Berechnung nimmst du am besten die Word-Datei, da trägst du die Zahlen direkt ein; jedes Muster gibt es auch als PDF und zum Kopieren.
Muster 1 · Mieter: Stromkosten der Trocknungsgeräte vom Vermieter
Betreff: Wasserschaden vom [Datum]: Erstattung der Stromkosten für die Trocknungsgeräte, Wohnung [Anschrift, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Wasserschaden vom [Datum] liefen in meiner Wohnung vom [Datum] bis zum [Datum] [Anzahl] Trocknungsgeräte der Firma [Name]. Den Strom dafür habe ich über meinen Zähler bezahlt.
Der Mehrverbrauch ergibt sich so:
Zählerstand bei Aufbau am [Datum]: [Stand] kWh
Zählerstand bei Abbau am [Datum]: [Stand] kWh
Differenz: [Wert] kWh
abzüglich meines üblichen Verbrauchs von [Wert] kWh pro Tag für [Anzahl] Tage: [Wert] kWh
Mehrverbrauch: [Wert] kWh × [Arbeitspreis] € je kWh = [Betrag] €
[Alternativ: Geräteleistung laut Protokoll … kW × … Betriebsstunden = … kWh]
Fotos der Zählerstände, das Trocknungsprotokoll und meine Stromrechnung mit dem Arbeitspreis liegen in Kopie bei.
Die Trocknung war eine Erhaltungsmaßnahme. Die Stromkosten sind Aufwendungen, die ich infolge dieser Maßnahme machen musste und die Sie mir nach § 555a Abs. 3 BGB zu ersetzen haben. Bitte überweisen Sie [Betrag] € bis zum [Datum, 14 Tage] auf mein Konto [IBAN].
[Wenn die Geräte noch laufen: Für die weitere Dauer der Trocknung bitte ich um einen Vorschuss von … € (§ 555a Abs. 3 Satz 2 BGB).]
Die Minderung der Miete für diesen Zeitraum ist davon unabhängig.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Eigentümer: Stromkosten an die Gebäudeversicherung
Betreff: Schadennummer [Nummer], Leitungswasserschaden vom [Datum]: Stromkosten der Trocknung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem genannten Schaden an meinem Gebäude [Anschrift] reiche ich die Stromkosten der Trocknung ein. Die Firma [Name] hat vom [Datum] bis zum [Datum] [Anzahl] Geräte betrieben, der Strom lief über [meinen Zähler / den Zähler meines Mieters].
Berechnung: [Mehrverbrauch laut Zähler abzüglich üblichen Verbrauchs oder Geräteleistung × Betriebsstunden] = [Wert] kWh × [Arbeitspreis] € je kWh = [Betrag] €. Zählerfotos, Trocknungsprotokoll und Stromrechnung liegen bei. [Wenn vermietet: Den Betrag habe ich meinem Mieter erstattet, Beleg anbei.]
Die Trocknung gehört zur Wiederherstellung des versicherten Gebäudes. Soweit sie weitere Schäden verhindern sollte, sind die Kosten auch als Aufwendungen zur Minderung des Schadens zu ersetzen (§ 83 VVG).
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 14 Tage] auf mein Konto [IBAN]. Sind Ihre Erhebungen einen Monat nach der Schadenmeldung noch nicht abgeschlossen, bitte ich um eine Abschlagszahlung (§ 14 Abs. 2 VVG).
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Versicherungsnummer]
Muster 3 · Mieter: Ersatz der Auslagen (Aufwendungsersatz)
Betreff: Wasserschaden vom [Datum]: Ersatz meiner Aufwendungen, Wohnung [Anschrift, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
infolge der Instandsetzung nach dem Wasserschaden sind mir folgende Kosten entstanden:
1. [z. B. Reinigung der Wohnung nach Abschluss der Arbeiten, Rechnung der Firma … vom …: … €]
2. [z. B. Einlagerung der Wohnzimmermöbel vom … bis …: … €]
3. [z. B. Abdeckfolie und Klebeband zum Schutz der Möbel: … €]
4. [z. B. eigene Arbeit: Aus- und Einräumen von zwei Zimmern, … Stunden zu … €]
Summe: [Betrag] €. Belege und eine Aufstellung meiner Arbeitsstunden liegen in Kopie bei.
Diese Aufwendungen musste ich wegen der Erhaltungsmaßnahme machen. Sie sind mir nach § 555a Abs. 3 BGB in angemessenem Umfang zu ersetzen. [Haben Sie den Schaden zu vertreten oder waren Sie mit der Beseitigung in Verzug: Ich stütze die Forderung zusätzlich auf § 536a Abs. 1 BGB.]
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 14 Tage] auf mein Konto [IBAN]. Die Stromkosten der Trocknung [habe ich mit Schreiben vom … gesondert geltend gemacht / sind in Nummer … enthalten].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 4 · Eigentümer: Eigenleistung mit der Versicherung abrechnen
Betreff: Schadennummer [Nummer], Leitungswasserschaden vom [Datum]: Abrechnung meiner Eigenleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie am [Datum] mit [Name des Sachbearbeiters oder Regulierers] besprochen, habe ich folgende Arbeiten selbst ausgeführt: [z. B. Ausbau und Entsorgung des durchfeuchteten Laminats im Flur, 18 m², Verlegen des neuen Laminats].
Aufstellung:
Arbeitsstunden: [Anzahl] Stunden zu [vereinbarter Stundensatz] € = [Betrag] €
Material laut beiliegenden Rechnungen: [Betrag] €
[Werkzeugmiete, Entsorgung: … €]
Summe: [Betrag] €
Die Stundenaufstellung mit Datum und Tätigkeit sowie Fotos vor, während und nach den Arbeiten liegen bei. [Zum Vergleich: Das Angebot der Firma … für dieselben Arbeiten lag bei … €.]
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 14 Tage] auf mein Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Versicherungsnummer]
Fotografiere das Trocknungsprotokoll oder das Schreiben von Vermieter oder Versicherung, oder beschreib kurz, was passiert ist. Reklamo prüft deinen Fall nach den Punkten dieser Seite, rechnet den Mehrverbrauch nach und schreibt die Forderung mit deinen Daten und dem richtigen Datum. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief erstellenAufwandsentschädigung: Was du ersetzt bekommst und was nicht
Eine pauschale Aufwandsentschädigung sieht das Gesetz nicht vor. Ersetzt werden konkrete Aufwendungen, die du wegen der Instandsetzung machen musstest, in angemessenem Umfang (§ 555a Abs. 3 BGB). Infrage kommen:
- Strom für die Geräte, die die Trocknungsfirma aufgestellt hat.
- Reinigung nach den Arbeiten, Vorkehrungen gegen Schmutz wie Abdeckfolie, Umräumen der Möbel und das Beaufsichtigen der Handwerker. Diese Posten nennt der Berliner Mieterverein ausdrücklich.
- Einlagerung von Möbeln, wenn Räume leer sein mussten.
- Hotel oder Ersatzunterkunft, wenn die Wohnung wegen der Arbeiten unbewohnbar war. Was du dabei sparst, kann abgezogen werden, etwa die Miete, wenn du für dieselbe Zeit auf null minderst.
Was angemessen ist, sehen Gerichte unterschiedlich. Sammle deshalb Rechnungen, mach Fotos und schreib für deine eigene Arbeit Datum und Dauer auf.
Nicht ersetzt wird der Ärger. Für Lärm, Abwärme und Räume, die du nicht nutzen kannst, gibt es die Mietminderung. Die Zeit für Telefonate, Termine und Briefe bekommst du normalerweise nicht bezahlt. Beschädigte Möbel und Geräte gehören auch nicht in diesen Brief. Die ersetzt deine Hausratversicherung oder, wenn jemand anders den Schaden verursacht hat, dessen Haftpflicht.
Bietet der Vermieter eine Pauschale für alles an, rechne nach, bevor du zustimmst. Unterschreib keine Erklärung, nach der „alle Ansprüche abgegolten“ sind, solange die Trocknung läuft und die Minderung nicht abgerechnet ist.
Eigenleistung als Eigentümer: erst mit dem Versicherer reden
Wer selbst ausräumt, Laminat herausreißt oder neu verlegt, will dafür Geld von der Gebäudeversicherung. Einen festen Stundensatz gibt es nicht. Ersetzt werden die notwendigen Kosten der Wiederherstellung, und was deine eigene Stunde wert ist, legst du am besten vorher mit dem Versicherer fest.
Ruf vor Beginn den Regulierer an, beschreib die Arbeiten, frag nach dem Stundensatz und danach, welche Belege er sehen will. Bestätige das Gespräch anschließend per Mail. Das ist mehr als Höflichkeit. Nach einem Schaden musst du Weisungen des Versicherers einholen, wenn die Umstände es zulassen, und befolgen, soweit zumutbar (§ 82 Abs. 2 VVG). Wer grob fahrlässig dagegen verstößt, riskiert Kürzungen, wer es vorsätzlich tut, den ganzen Anspruch (§ 82 Abs. 3 VVG).
Vor dem Herausreißen: Fotos von allen Seiten, beschädigte Teile aufheben, bis die Versicherung sie gesehen oder freigegeben hat. Was deine Police dazu verlangt, steht in den Bedingungen unter den Obliegenheiten nach dem Schadenfall.
Notmaßnahmen am ersten Tag, etwa Wasser absaugen oder einen Notdienst rufen, ersetzt die Versicherung als Kosten der Schadenminderung. Das gilt auch, wenn sie nichts gebracht haben, solange du sie für geboten halten durftest, und auf Verlangen zahlt sie einen Vorschuss (§ 83 Abs. 1 VVG). Zieht sich die Regulierung hin, kannst du einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung verlangen, in Höhe dessen, was die Versicherung mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). Was du tust, wenn sie ablehnt oder kürzt, steht unter Versicherung zahlt nicht.
Wenn der Vermieter nicht zahlt
Erinnere einmal schriftlich mit einer kurzen Frist (Mahnung schreiben). Reagiert er gar nicht, findest du die nächsten Schritte unter Vermieter reagiert nicht.
Zieh den Betrag nicht einfach von der Miete ab. Steht im Mietvertrag ein Aufrechnungsverbot, darfst du nur mit bestimmten Ansprüchen trotzdem verrechnen, etwa mit Schadensersatz nach § 536a BGB, und nur, wenn du das mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform ankündigst (§ 556b Abs. 2 BGB). Ob dein Stromanspruch darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Frag im Zweifel beim Mieterverein.
Lass die Forderung nicht liegen, schon gar nicht vor einem Umzug. Solange du dort wohnst, gilt in der Regel die dreijährige Frist ab Jahresende. Ziehst du aus, verjähren Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses (§ 548 Abs. 2 BGB).
Was du jetzt tun solltest
- Noch nicht schriftlich gemeldet? Zuerst die Mängelanzeige, spätestens ab ihr läuft auch die Minderung.
- Solange die Geräte laufen: Zählerstand und Typenschilder beim Aufbau fotografieren, Laufzeiten notieren. Dauert es länger, Vorschuss verlangen.
- Beim Abbau: Zählerstand fotografieren, das Trocknungsprotokoll anfordern.
- Danach: Mehrverbrauch ausrechnen, Muster 1 oder 2 schicken, Frist 14 Tage.
- Wenn alles erledigt ist: Auslagen sammeln und mit Muster 3 oder 4 abrechnen.
Was du nicht tun solltest
- Ohne Zählerfoto starten. Fehlt der Anfangsstand, bleibt nur die Schätzung, und über Schätzungen wird gestritten.
- Den Grundpreis mitberechnen. Erstattet wird nur der zusätzliche Verbrauch.
- Die Stromkosten eigenmächtig von der Miete abziehen.
- Eine Abgeltungserklärung unterschreiben, bevor Trocknung, Minderung und Auslagen abgerechnet sind.
- Als Eigentümer ohne Absprache Böden herausreißen und entsorgen. Dann fehlt der Versicherung der Beweis und dir der vereinbarte Stundensatz.
Häufige Fragen
Gibt es einen Musterbrief für die Rückerstattung der Stromkosten durch Trocknungsgeräte?
Wer zahlt den Strom für Trocknungsgeräte in der Mietwohnung?
Wie berechne ich die Stromkosten der Trocknung?
Steht mir nach einem Wasserschaden eine Aufwandsentschädigung zu?
Kann ich Eigenleistung beim Wasserschaden abrechnen?
Kann ich einen Vorschuss für die Stromkosten verlangen?
Bis wann kann ich die Stromkosten noch fordern?
Grundlagen
§§ 536a, 548, 555a, 556b BGB · §§ 195, 199 BGB (Verjährung) · §§ 14, 82, 83 VVG · § 19 WEG · Stand: Oktober 2026

