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Für Vermieter & Mieter

Hausverwaltung Kosten: was Verwalter kosten, wer zahlt – und warum Mieter davon nichts sehen dürfen

„Was darf eine Hausverwaltung kosten?" fragen Vermieter vor dem Vertrag, „Hausverwaltung Kosten Mieter oder Vermieter?" fragen Mieter mit der Abrechnung in der Hand. Beide Antworten stehen hier – mit Preistabelle, Rechtslage und der Steuerseite.

Antwort in 20 Sekunden: Eine Mietverwaltung kostet üblich 20–35 € je Wohnung und Monat (netto) oder 4–7 % der Nettokaltmiete, eine WEG-Verwaltung 25–40 € je Einheit, Sondervergütungen extra. Bezahlt wird sie vom Eigentümer – auf Mieter umlegen lässt sich davon nichts, auch nicht per Klausel (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV, BGH VIII ZR 254/17). Für Vermieter ist sie dafür in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

Was kostet eine Hausverwaltung? Preise im Überblick

Verwaltervergütungen sind frei verhandelbar; die folgenden Spannen sind das, was in Angeboten 2025/2026 typischerweise steht – alle Beträge netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Aus 13 Jahren Verwaltungspraxis: Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe des Objekts, steigt mit dem Zustand und mit dem Anteil an Gewerbe.

Leistungüblicher PreisHinweis
Mietverwaltung Mehrfamilienhaus (Mietinkasso, Abrechnung, Instandhaltung, Mieterwechsel)20–35 € je Wohnung/Monat oder 4–7 % der NettokaltmieteMindestpauschale bei kleinen Objekten 80–150 €/Monat; Garage/Stellplatz 3–6 €
WEG-Verwaltung (Eigentümergemeinschaft)25–40 € je Einheit/MonatKleinstanlagen unter 10 Einheiten oft 35–50 €, weil der Grundaufwand gleich bleibt
Sondereigentumsverwaltung (vermietete Eigentumswohnung)15–30 €/Monatmeist als Zusatz zur WEG-Verwaltung desselben Verwalters
Gewerbeverwaltung2–5 % der Nettomietenach Aufwand, Indexmieten und Nebenkosten komplexer
Sondervergütungenaußerordentliche Eigentümerversammlung 150–400 € · Mahnung 20–50 € · Neuvermietung 1–2 Nettokaltmieten oder 60–120 €/Stunde · Baubegleitung 3–8 % der Bausumme · Versicherungsfall 50–150 €gehören in den Verwaltervertrag; ohne Vereinbarung nicht geschuldet

Was kostet ein Hausverwalter im Jahr? Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen: 6 × 28 € = 168 €/Monat, rund 2.400 € brutto im Jahr – bei 60.000 € Jahresmiete also 4 %. Darin enthalten sind die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Mietinkasso, Auftragsvergabe an Handwerker und der Schriftverkehr mit Mietern; nicht enthalten sind Handwerkerrechnungen, Messdienst und Gutachter.

Wer zahlt die Hausverwaltung? Vermieter, WEG – nie der Mieter

Die meistgesuchte Frage lautet „Hausverwaltung Kosten: Mieter oder Vermieter?" – und die Antwort ist eindeutig. Verwaltungskosten sind per Definition keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie stehen deshalb weder im Katalog des § 2 BetrKV noch dürfen sie über die Position „Sonstiges" eingeschleust werden. Der BGH hat auch den Umweg gesperrt: Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die neben der Miete eine „Verwaltungskostenpauschale" verlangt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 19. 12. 2018, VIII ZR 254/17). Bei vermieteten Eigentumswohnungen gilt dasselbe für den Verwalteranteil im Hausgeld: Der Eigentümer zieht ihn heraus, bevor er die umlagefähigen Posten an den Mieter weitergibt – die Falle „Hausgeldabrechnung 1:1 durchgereicht" erklärt die Seite nicht umlagefähige Nebenkosten.

Umlagefähig bleibt nur, was tatsächlich Betrieb ist: der Hauswart (soweit er nicht verwaltet oder repariert), der Messdienst für die Heizkostenverteilung, Gebäudereinigung und Gartenpflege. Verwaltertarnnamen wie „Objektbetreuung", „Bewirtschaftungskosten" oder „Abrechnungsgebühr" erkennst du auf der Seite Kosten Hausverwaltung umlagefähig? – dort auch das Schreiben zum Streichen der Position.

Steuerlich: Hausverwaltung absetzen

Für Vermieter sind die Kosten der Hausverwaltung Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG) – sofort abziehbar im Jahr der Zahlung, eingetragen in der Anlage V unter Verwaltungskosten. Das gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Vermietungsabsicht feststeht, also auch bei Leerstand mit nachweisbaren Vermietungsbemühungen. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist der Verwalteranteil des Hausgelds ebenso abziehbar wie die Sondereigentumsverwaltung; die Instandhaltungsrücklage erst, wenn sie tatsächlich verbraucht wird. Selbstnutzer können die Verwaltergebühr nicht absetzen – nur den Lohnanteil haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Hausgeldabrechnung (§ 35a EStG), was für Mieter genauso gilt: Nebenkosten in der Steuererklärung.

Lohnt sich eine Hausverwaltung? Die Rechnung für Vermieter

Gegen 2.400 € im Jahr stehen bei sechs Wohnungen etwa 80–120 Arbeitsstunden (Abrechnungen, Mahnwesen, Handwerkertermine, Mieterwechsel) und ein Risiko, das oft übersehen wird: Eine formell fehlerhafte oder zu späte Nebenkostenabrechnung kostet die komplette Nachforderung – bei sechs Wohnungen schnell 1.500–3.000 €. Die 12-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wer selbst verwaltet, sollte deshalb zumindest die Abrechnung vor dem Versand gegenprüfen lassen – aus Mietersicht, so wie es der Nebenkosten-Check tut. Ab etwa zehn Einheiten oder bei Entfernung zum Objekt rechnet sich die professionelle Verwaltung fast immer; bei ein bis drei Einheiten ist die Sondereigentumsverwaltung für 15–30 € der Kompromiss.

Was eine gute Verwaltung liefern muss: die Checkliste

Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?
Mietverwaltung üblich 20–35 € je Wohnung und Monat netto (oder 4–7 % der Nettokaltmiete), WEG-Verwaltung 25–40 € je Einheit, Sondereigentumsverwaltung 15–30 €. Bei sehr kleinen Objekten gelten Mindestpauschalen von 80–150 € im Monat.
Darf die Hausverwaltung ihre Kosten auf den Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV); auch eine Pauschale neben der Miete ist im Wohnraummietvertrag unwirksam (BGH VIII ZR 254/17). Steht die Position trotzdem in der Abrechnung, wird sie gestrichen – Muster unter Verwaltungskosten umlagefähig?.
Sind die Kosten der Hausverwaltung steuerlich absetzbar?
Für Vermieter ja, in voller Höhe als Werbungskosten in der Anlage V (§ 9 EStG), im Jahr der Zahlung. Selbstnutzer können die Verwaltergebühr nicht absetzen, nur die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Hausgeldabrechnung nach § 35a EStG.
Was kostet eine WEG-Verwaltung im Vergleich zur Mietverwaltung?
WEG-Verwaltung 25–40 € je Einheit und Monat, weil Versammlungen, Beschlusssammlung und Rücklagenverwaltung dazukommen; die Mietverwaltung derselben Wohnung (Sondereigentumsverwaltung) kostet zusätzlich 15–30 €. Beides sind Kosten des Eigentümers.
Darf die Hausverwaltung die Erstellung der Nebenkostenabrechnung extra berechnen?
Dem Eigentümer gegenüber ja, wenn es im Verwaltervertrag steht. Dem Mieter gegenüber nie: Die Abrechnungserstellung ist Verwaltungsaufwand und nicht umlagefähig. Umlegbar sind nur die Kosten des Messdienstes für die Heizkostenverteilung – erklärt unter Heizkostenabrechnung prüfen.

Grundlagen

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Verwaltungskosten keine Betriebskosten) · BGH VIII ZR 254/17 (Verwaltungskostenpauschale unwirksam) · § 9 EStG, § 35a EStG · § 34c GewO · §§ 19, 26, 26a WEG · Stand: August 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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