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Meldeamt · Schutz

Auskunftssperre im Melderegister beantragen: Gründe, Nachweise und Musterbrief

Jemand bedroht dich, stellt dir nach oder sucht nach einer Trennung deine neue Wohnung. Ohne Sperre bekommt jeder, der dich genau genug bezeichnen kann, deine Anschrift beim Meldeamt. Die Auskunftssperre verhindert das, wenn du die Gefahr belegst.

Kurz gesagt: Die Meldebehörde trägt die Sperre ein, wenn Tatsachen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen nahelegen, etwa durch Drohungen oder Nachstellungen (§ 51 Abs. 1 BMG). Der Antrag ist formlos und kostenlos, es kommt auf Begründung und Belege an. Die Sperre gilt zwei Jahre und lässt sich verlängern. Behörden bekommen deine Daten weiter, Private nur, wenn nach deiner Anhörung keine Gefahr besteht.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Wer bekommt deine Adresse? Private nur nach Anhörung. Karte Melderegisterauskunft mit Sperre, § 51 BMG: Privatleute, Firmen, Inkasso keine Auskunft, wenn Gefahr bleibt; du selbst bekommst Nachricht bei jeder Anfrage; Polizei, Gerichte, Finanzamt bekommen deine Daten weiter; Dauer 2 Jahre, danach Verlängerung beantragen. Schritte: Belege sammeln, Antrag stellen, rechtzeitig verlängern.
Mit Auskunftssperre bekommen Private deine Anschrift nur, wenn nach deiner Anhörung keine Gefahr besteht (§ 51 Abs. 2 BMG). Grafik: reklamo.ai

Was ist eine Auskunftssperre, und wer bekommt trotzdem Auskunft?

Ohne Sperre gibt das Meldeamt Namen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften an jeden heraus, der dich eindeutig bezeichnet, etwa mit Name und Geburtsdatum. Das ist die einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG). Mit einer Auskunftssperre ist sie unzulässig, wenn nach deiner Anhörung eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann (§ 51 Abs. 2 BMG).

Auch Parteien vor Wahlen und Presse bei Alters- oder Ehejubiläen bekommen keine Auskunft mehr, solange die Sperre besteht (§ 50 Abs. 6 BMG).

Auskunftssperre: Gründe und Voraussetzungen nach § 51 BMG

Es braucht Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass dir oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht (§ 51 Abs. 1 BMG). Als ähnliches Interesse nennt das Gesetz ausdrücklich den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen.

Die Eintragung ist unentgeltlich (§ 51 Abs. 1 BMG). Die Meldebehörde kann sie auch von Amts wegen eintragen, etwa auf Veranlassung der Polizei (§ 34 Abs. 5 BMG).

Auskunftssperre beantragen: Begründung und Nachweise

Den Antrag stellst du bei der Meldebehörde deines Haupt- oder einzigen Wohnsitzes, also beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Er ist formlos und schriftlich. Manche Ämter haben einen eigenen Vordruck, Pflicht ist er nicht.

Eine bloße Behauptung reicht nicht, du musst die Gefahr glaubhaft machen. Schreib konkret: Wer bedroht dich, seit wann, was ist passiert, und warum könnte diese Person deine Adresse über das Meldeamt suchen? Nenn sie mit Namen und, wenn bekannt, mit Anschrift. Als Belege nennen die Merkblätter der Meldebehörden zum Beispiel:

Kopien reichen. In Berlin geht der Antrag schriftlich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten oder persönlich ins Bürgeramt; ein Formular gibt es dort nicht, Gebühren auch nicht, und während der Prüfung trägt das Amt die Sperre vorsorglich ein (service.berlin.de). In Bayern kannst du den Antrag auch elektronisch über das Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER stellen (BayernPortal).

Auskunftssperre nach § 51 BMG: Muster mit Begründung als Word und PDF

Muster 1 ist der Antrag mit Begründung, Muster 2 die Verlängerung. Schick den Antrag so, dass du den Eingang belegen kannst. Bei akuter Gefahr gibst du ihn persönlich ab, lässt dir den Eingang bestätigen und fragst nach einer vorläufigen Eintragung. Beratung bei Gewalt und Stalking bekommst du zum Beispiel beim bundesweiten Hilfetelefon unter 116 016 (Merkblatt der Stadt Dresden).

An die Meldebehörde deines Haupt- oder einzigen Wohnsitzes, also Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Leg Kopien der Belege bei und unterschreib. Bei akuter Gefahr gib den Antrag persönlich ab, lass dir den Eingang auf deiner Kopie bestätigen und frag nach einer vorläufigen Eintragung.

Muster 1 · Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre (§ 51 Abs. 1 BMG)

Betreff: Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister nach § 51 Abs. 1 BMG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, für mich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Anschrift], eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass mir durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG):

[Gefahr: was passiert ist, mit Datum, z. B. Mein früherer Partner Paul Muster, zuletzt wohnhaft in Musterstadt, bedroht mich seit März 2026. Er hat mir mehrfach Nachrichten geschickt, in denen er ankündigt, mich zu finden. Am 14.05.2026 stand er vor meiner früheren Wohnung. Meine neue Anschrift kennt er nicht.]

[Optional: Gegen [Name der bedrohenden Person] hat das Amtsgericht [Ort des Gerichts] am [Datum des Beschlusses] einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen, Aktenzeichen [Aktenzeichen des Gerichts].]

[Optional: Ich habe am [Datum der Anzeige] Strafanzeige erstattet, Aktenzeichen der Polizei [Aktenzeichen der Polizei].]

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Stell den Antrag einige Wochen vor Ablauf der zwei Jahre. Die Behörde prüft neu, ob die Gefahr noch besteht. Schreib, was sich seit dem ersten Antrag getan hat, und leg neue Belege bei, auch Mitteilungen des Amts über Anfragen nach dir.

Muster 2 · Antrag auf Verlängerung der Auskunftssperre

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Auskunftssperre, eingetragen am [Datum der Eintragung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für mich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], ist seit dem [Datum der Eintragung] eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG eingetragen. Ich beantrage, sie zu verlängern (§ 51 Abs. 4 Satz 2 BMG).

Die Gefahr besteht fort: [Neue Vorfälle: was seitdem passiert ist, z. B. Paul Muster hat im August 2026 erneut versucht, über Bekannte meine Anschrift zu erfahren. Der Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz wurde verlängert.]

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Wie lange gilt die Auskunftssperre? Zwei Jahre, dann verlängern

Die Sperre ist auf zwei Jahre befristet (§ 51 Abs. 4 BMG). Verlängert wird sie auf Antrag oder von Amts wegen, aber nur, wenn die Gefahr noch besteht; die Voraussetzungen prüft die Behörde neu (BVerwG, 6 C 2.24). Vor der Aufhebung unterrichtet sie dich, wenn du erreichbar bist.

Stell den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf, mit neuen Belegen, wenn es neue Vorfälle gab (Muster 2). Eine Verlängerung der Frist auf vier Jahre war 2024 geplant (Bundestags-Drucksache 20/12349). Im Oktober 2026 gelten weiter zwei Jahre.

Zwei Nebenwirkungen: Online-Dienste der Verwaltung, die Meldedaten abrufen, funktionieren mit Sperre unter Umständen nicht, das kann auch Angehörige unter derselben Anschrift treffen (BayernPortal). Und die Sperre gilt nur für das Melderegister. Über das Kennzeichen deines Autos lässt sich der Halter erfragen (Halterauskunft); für die Fahrzeugdaten brauchst du einen eigenen Antrag, in Sachsen etwa beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Merkblatt der Stadt Dresden). Frag bei deiner Zulassungsstelle, wer bei dir zuständig ist.

Auskunftssperre abgelehnt: Widerspruch oder Klage

Lehnt die Meldebehörde ab, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, wie es weitergeht. Gibt es das Widerspruchsverfahren, legst du binnen eines Monats Widerspruch ein, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 70 VwGO, Muster 3). Sonst bleibt die Klage beim Verwaltungsgericht, ebenfalls binnen eines Monats (§ 74 Abs. 1 VwGO). Allgemeines zu Fristen steht unter Widerspruch einlegen.

Bessere Belege helfen mehr als lange Begründungen. Hol dir Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder einer Anwältin. Antwortet das Amt lange nicht, hilft eine Sachstandsanfrage, als letzter Schritt die Untätigkeitsklage.

Nur, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung einen Widerspruch nennt, sonst bleibt die Klage beim Verwaltungsgericht. Frist ein Monat. Schick den Widerspruch an die Behörde, die abgelehnt hat, und leg neue oder bisher fehlende Belege bei.

Muster 3 · Widerspruch gegen die Ablehnung der Auskunftssperre

Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] zur Auskunftssperre, Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], mit dem Sie die Eintragung einer Auskunftssperre für mich abgelehnt haben, lege ich Widerspruch ein.

Sie stützen die Ablehnung darauf, dass [Grund der Ablehnung: womit das Amt ablehnt, z. B. keine konkrete Gefahr erkennbar sei]. Das trifft nicht zu: [Begründung: warum die Gefahr besteht, z. B. Die Drohungen sind durch die beiliegenden Nachrichten vom 03.09. und 18.09.2026 belegt; die Polizei hat Anzeige aufgenommen.]

Nach § 51 Abs. 1 BMG ist die Sperre einzutragen, wenn Tatsachen die Annahme einer Gefahr rechtfertigen. Ein Ermessen besteht dann nicht (BVerwG, Urteil vom 05.11.2025, 6 C 2.24).

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Bedingter Sperrvermerk und Übermittlungssperren

Bedingter Sperrvermerk: Für bestimmte Einrichtungen richtet die Meldebehörde ihn von sich aus und kostenlos ein, sobald sie weiß, dass du dort gemeldet bist. Das sind Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt wie Frauenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Heimerziehung und Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen. Auskunft über diese Anschrift gibt es dann nur, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann, und erst nach deiner Anhörung (§ 52 BMG). Pflegeheime gehören seit Juli 2026 nicht mehr dazu (Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern, BGBl. 2026 I Nr. 199).

Übermittlungssperren: Ohne Begründung kannst du widersprechen, dass das Meldeamt deine Daten an Parteien vor Wahlen gibt oder bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 5 BMG). Gehörst du keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an, wohl aber dein Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger, kannst du der Weitergabe deiner Daten an diese widersprechen (§ 42 Abs. 3 BMG). Diese Sperren gelten, bis du sie widerrufst, schützen aber nicht vor der einfachen Melderegisterauskunft. Die Weitergabe an Adressbuchverlage gibt es seit Juli 2026 nicht mehr (§ 50 Abs. 3 BMG ist weggefallen).

Häufige Fragen

Was ist eine Auskunftssperre?
Ein Eintrag im Melderegister, der verhindert, dass das Meldeamt deine Anschrift an Private herausgibt, solange eine Gefahr für dich nicht ausgeschlossen ist (§ 51 BMG). Du beantragst sie selbst, mit Begründung und Belegen.
Wer bekommt trotz Auskunftssperre Auskunft?
Behörden wie Polizei, Gerichte und Finanzamt. Private bekommen nur Auskunft, wenn nach deiner Anhörung eine Gefahr ausgeschlossen werden kann (§ 51 Abs. 2 BMG). Über jede Anfrage informiert dich das Meldeamt (§ 51 Abs. 3 BMG).
Welche Gründe reichen für eine Auskunftssperre?
Tatsachen, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder ähnliche Interessen nahelegen, etwa Drohungen, Beleidigungen oder Nachstellungen (§ 51 Abs. 1 BMG). Belege sie mit Anzeige, Gerichtsbeschluss, Nachrichten oder Attest. Allgemeine Sorgen reichen nicht.
Kostet die Auskunftssperre etwas?
Nein. Die Meldebehörde trägt sie unentgeltlich ein (§ 51 Abs. 1 BMG). Das gilt auch für Übermittlungssperren und den bedingten Sperrvermerk.
Gibt es einen Vordruck für die Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt?
Nicht überall. Der Antrag ist formlos, ein unterschriebener Brief mit Begründung und Belegen genügt (Muster 1). In Berlin gibt es kein Formular, in Bayern kannst du den Vordruck der Behörde oder einen formlosen Antrag nehmen.
Kann ich die Auskunftssperre online beantragen?
In manchen Ländern ja. In Bayern geht es über das Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER. In Berlin stellst du den Antrag schriftlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten oder persönlich im Bürgeramt.
Bekommen Polizisten automatisch eine Auskunftssperre?
Nein. Dass dein Beruf allgemein Anfeindungen anzieht, wird berücksichtigt, ersetzt aber nicht die Prüfung deines Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 05.11.2025, 6 C 2.24). Leg eine Bescheinigung deiner Dienststelle bei, die deine konkrete Gefährdung beschreibt.
Was ist eine erweiterte Auskunftssperre?
Den Begriff kennt das Gesetz nicht. Es gibt die Auskunftssperre (§ 51 BMG), den bedingten Sperrvermerk für bestimmte Einrichtungen (§ 52 BMG) und die Übermittlungssperren (§§ 42, 50 BMG). Willst du verhindern, dass das Meldeamt deine Anschrift an Private herausgibt, brauchst du die Sperre nach § 51.
Wie lange gilt die Auskunftssperre?
Zwei Jahre (§ 51 Abs. 4 BMG). Danach endet sie, außer sie wird verlängert, auf deinen Antrag oder von Amts wegen. Voraussetzung ist, dass die Gefahr noch besteht (Muster 2).

Grundlagen

§§ 34, 42, 44, 50, 51, 52 BMG · §§ 70, 74 VwGO · BVerwG, Urteil vom 05.11.2025, 6 C 2.24 · Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern vom 03.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 199 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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