Balkonkraftwerk: Erlaubnis vom Vermieter oder der WEG einholen
Zwei Module und ein Wechselrichter mit 800 Watt stehen schon im Flur. Fehlt nur das Okay vom Vermieter, und der antwortet nicht oder schreibt: So etwas wollen wir an der Fassade nicht.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, sobald du etwas an der Mietsache veränderst, also Module am Balkongeländer oder an der Wand befestigst. Bis Oktober 2024 lag die Erlaubnis weitgehend im Ermessen des Vermieters. Seitdem zählt das Steckersolargerät zu den Umbauten, die er erlauben muss, wie eine Rampe für Rollstuhlfahrer, eine Ladestation fürs Elektroauto oder ein Einbruchschutz (§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine Klausel im Mietvertrag, die das ausschließt, ist unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB); was sonst in deinem Vertrag nicht hält, zeigt der Mietvertrag-Check.
Der Anspruch ist kein Freibrief. Der Vermieter darf ablehnen, wenn ihm das Gerät auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann (§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB), etwa wenn das Geländer die Last nicht trägt oder der Denkmalschutz dagegensteht. Dass man die Module sieht, ist nach dem Rechtsausschuss des Bundestags der Regelfall. Geschmack allein trägt deshalb kein Nein; so hat es das Landgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 13.12.2024, 311 S 44/24). Ob ein Gerät, das nur lose auf dem Balkonboden steht, im Mietrecht überhaupt eine bauliche Veränderung ist, haben die Gerichte bisher offengelassen. Die Erlaubnis einzuholen, ist der sichere Weg.
Erlaubnis beantragen: Musterbriefe als Word und PDF
Je genauer dein Antrag, desto weniger Raum für ein pauschales Nein. Schreib, welches Gerät du nimmst, wo und wie es befestigt wird, wer es anschließt und dass es versichert ist. Biete an, es beim Auszug zu entfernen. Beide Muster schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.
Muster 1 · Antrag auf Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk
Betreff: Mietverhältnis [Adresse, Lage der Wohnung]: Antrag auf Erlaubnis eines Steckersolargeräts nach § 554 BGB
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Damen und Herren],
ich möchte an meinem Balkon ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) anbringen und bitte Sie um Ihre Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB.
Geplant ist: [Anzahl] Module mit zusammen [Leistung, z. B. 860] Watt Peak, Wechselrichter mit höchstens 800 Voltampere, Modell [Hersteller, Typ]. Die Module werden [z. B. an der Innenseite des Balkongeländers mit der Halterung des Herstellers geklemmt, ohne Bohrungen in Fassade oder Geländer] befestigt. Angeschlossen wird das Gerät an [der vorhandenen Außensteckdose / einer Steckdose in der Wohnung]. Datenblatt und Montageanleitung lege ich bei.
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Muster 2 · Keine Antwort oder ein pauschales Nein: Erinnerung mit Frist
Betreff: Mein Antrag vom [Datum] auf Erlaubnis eines Steckersolargeräts, [Adresse]
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …],
am [Datum] habe ich Sie um die Erlaubnis gebeten, an meinem Balkon ein Steckersolargerät anzubringen. [Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. / Sie haben mit Schreiben vom … abgelehnt, weil …]
Nach § 554 Abs. 1 BGB habe ich einen Anspruch auf die Erlaubnis. Ablehnen können Sie nur, wenn Ihnen die Anlage auch unter Würdigung meiner Interessen nicht zugemutet werden kann. …
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Was der Vermieter verlangen darf und was nicht
Über das Ob entscheidet der Vermieter nicht mehr frei, über das Wie redet er mit. Erste Urteile zeigen die Linie: Pauschale Bedenken reichen nicht, der Vermieter muss konkrete Gefahren benennen (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 2.12.2025, 714 C 160/25). Wer die Module außen an der Brüstung anbringt, sollte aber Versicherung und sichere Montage belegen können. Ohne diese Nachweise musste eine Mieterin in Köln ihre Anlage wieder abbauen (AG Köln, Urteil vom 13.12.2024, 208 C 460/23).
| Darf er verlangen | Darf er nicht verlangen |
|---|---|
| einen bestimmten Ort, etwa innen am Geländer statt außen | ein pauschales Verbot im ganzen Haus |
| eine sichere, fachgerechte Befestigung, die dem Wind standhält | ein Nein nur aus Geschmack |
| den Nachweis einer Haftpflichtversicherung | Vorgaben zum Ort, die das Gerät nutzlos machen, etwa dauerhaft im Schatten |
| den Rückbau beim Auszug | eine Anmeldung beim Netzbetreiber für ein Gerät ohne Speicher |
Will er eine Sicherheit für den Rückbau, kannst du sie leisten; sie wird angelegt wie die Kaution (§ 554 Abs. 1 Satz 3 BGB). Wünscht er eine bestimmte Halterung oder Farbe der Module, ist das Verhandlungssache. Nimm Rücksicht, wo es dich wenig kostet.
Der Vermieter sagt Nein oder antwortet nicht
Schweigen ist keine Erlaubnis. Setz mit Muster 2 eine letzte Frist und frag nach dem konkreten Grund. Bleibt er beim Nein ohne tragfähigen Grund, kannst du beim Amtsgericht auf Erteilung der Erlaubnis klagen. Was ein Anwalt dafür kostet, steht unter Kosten eines Anwaltsschreibens. Vorher lohnt sich ein Gespräch mit dem örtlichen Mieterverein; die Mitgliedschaft kostet je nach Ort meist einige Euro im Monat und schließt oft eine Rechtsschutzversicherung ein. Hängst du das Gerät ohne Erlaubnis auf, riskierst du eine Abmahnung und eine Klage auf Entfernung, im Wiederholungsfall mehr.
Eigentumswohnung: Antrag an die Gemeinschaft
Als Wohnungseigentümer brauchst du einen Beschluss der Eigentümer, weil Fassade und Geländer meist Gemeinschaftseigentum sind. Seit Oktober 2024 hast du einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft das Steckersolargerät gestattet (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG). Über die Art der Durchführung beschließt die Gemeinschaft (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG), die Kosten trägst du (§ 21 Abs. 1 WEG). Lehnt die Versammlung ab, bleibt die Klage auf Ersetzung des Beschlusses (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG). Ohne Beschluss darfst du nicht montieren, auch nicht ohne Bohren: Verändert das Gerät das Bild des Hauses deutlich, kann die Gemeinschaft verlangen, dass du es wieder abnimmst (BGH, Urteil vom 18.7.2025, V ZR 29/24). Mietest du eine Eigentumswohnung, braucht dein Vermieter den Beschluss der Gemeinschaft; einen Anspruch darauf hat er selbst. Bitte ihn also, die Gestattung zu beantragen.
Muster 3 · Eigentümer: Antrag an die Verwaltung auf Beschluss
Betreff: Eigentümergemeinschaft [Adresse], Wohnung Nr. [Nummer]: Antrag auf Gestattung eines Steckersolargeräts (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen [oder: im Umlaufverfahren beschließen zu lassen]:
„Dem Eigentümer der Wohnung Nr. [Nummer] wird gestattet, an [Ort, z. B. der Innenseite seines Balkongeländers] ein Steckersolargerät mit [Anzahl] Modulen und einem Wechselrichter mit höchstens 800 Voltampere anzubringen und zu betreiben. Die Kosten für Anbringung, Betrieb, Unterhaltung und Rückbau trägt er.“
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Anmelden, Zähler, Stecker: was technisch gilt
- Leistung: Als Steckersolargerät gilt eine Anlage mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und höchstens 800 Voltampere am Wechselrichter. Mehrere Geräte an einem Anschluss werden zusammengezählt.
- Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, mit wenigen Angaben, binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme. Beim Netzbetreiber musst du ein Gerät ohne Speicher nicht mehr anmelden.
- Zähler: Hast du noch einen alten Zähler mit Drehscheibe, tauscht ihn der Netzbetreiber aus. Bis dahin darfst du das Gerät schon betreiben.
- Stecker: Seit Dezember 2025 gibt es eine Produktnorm für Steckersolargeräte (DIN VDE V 0126-95). Danach darf ein Gerät mit bis zu 960 Watt Modulleistung über einen normalen Schukostecker laufen, wenn es die Anforderungen der Norm erfüllt; darüber ist eine spezielle Einspeisesteckdose nötig. Achte beim Kauf darauf, dass der Hersteller die Norm nennt, und frag bei alten Leitungen eine Elektrofachkraft.
- Speicher: Mit einem Batteriespeicher gelten andere Regeln. Dann musst du das Gerät auch beim Netzbetreiber anmelden.
- Versicherung: Sag deiner Haftpflichtversicherung Bescheid; die meisten Tarife decken das Gerät ab. Gegen Sturm und Diebstahl hilft die Hausratversicherung, wenn der Tarif das Gerät einschließt.
Was du jetzt tun solltest
- Vor dem Kauf: Balkon fotografieren, Geländer und Steckdose prüfen, Datenblatt des Geräts bereithalten.
- Diese Woche: Muster 1 schicken, mit Frist, so, dass du den Zugang belegen kannst (Zugang nachweisen). Als Eigentümer Muster 3 an die Verwaltung.
- Wenn die Erlaubnis kommt: Auflagen erfüllen, Gerät montieren, im Marktstammdatenregister eintragen, Versicherung informieren. Weitere Schreiben an den Vermieter findest du unter Vorlagen für Mieter.
- Wenn nichts kommt: Muster 2 mit kurzer Frist, dann Mieterverein oder Anwalt (Anwalt anschreiben). Allgemeine Tipps, wenn der Vermieter schweigt: Vermieter reagiert nicht.
Was du nicht tun solltest
- Das Gerät ohne Erlaubnis an die Fassade schrauben. Bohrlöcher machen aus einem einfachen Fall einen Streit.
- Mehr als 800 Voltampere einspeisen. Dann ist es kein Steckersolargerät mehr, und es gelten die Regeln für richtige Solaranlagen.
- Die Anmeldung im Marktstammdatenregister vergessen.
- Beim Auszug alles hängen lassen. Den Rückbau schuldest du, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Häufige Fragen
Gibt es einen Musterbrief für das Balkonkraftwerk an den Vermieter?
Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
Was muss in den Antrag an den Vermieter?
Muss ein Elektriker das Balkonkraftwerk anschließen?
Muss ich das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Brauche ich als Wohnungseigentümer einen Beschluss?
Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk ohne Erlaubnis aufhänge?
Grundlagen
§ 554 BGB (bauliche Veränderungen durch den Mieter, Steckersolargeräte seit 17.10.2024) · § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 WEG · BT-Drucksache 20/12146 (Bericht des Rechtsausschusses) · Solarpaket I (Anmeldung nur im Marktstammdatenregister, Grenzen 800 VA und 2.000 Wp) · § 5 MaStRV (Frist ein Monat) · DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) · LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024, 311 S 44/24 · AG Köln, Urteil vom 13.12.2024, 208 C 460/23 · AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 2.12.2025, 714 C 160/25 · BGH, Urteil vom 18.7.2025, V ZR 29/24 · Stand: Oktober 2026
