Zu viel gezahlte Miete zurückfordern: Mietpreisbremse, Mangel, Doppelzahlung
Die Nachbarin zahlt für die gleiche Wohnung zweihundert Euro weniger. Der Mietspiegel sagt, deine Miete liegt weit drüber. Oder du hast monatelang voll gezahlt, obwohl die Heizung nicht ging. Das Geld kannst du dir oft zurückholen, aber nicht von selbst.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Mietpreisbremse: Wann ist die Miete zu hoch?
Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo das Land ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat, und nur für die Miete bei Vertragsbeginn (§ 556d BGB). Ob deine Stadt dazugehört, steht in der Verordnung deines Landes; in den meisten Großstädten ist das so. Festlegen dürfen die Länder solche Gebiete derzeit bis Ende 2029. Erhöhungen während des Mietverhältnisses regelt sie nicht, dafür gelten die Kappungsgrenze und der Mietspiegel (Mieterhöhung prüfen).
Erlaubt sind höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist der Preis, der in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblich ist, meist abzulesen am Mietspiegel. Ein Beispiel: Der Mietspiegel nennt für deine Wohnung 10,00 € je Quadratmeter kalt. Erlaubt sind dann 11,00 €. Zahlst du bei 60 m² 13,00 €, also 780 € statt 660 €, sind 120 € im Monat zu viel.
Wichtig sind zwei Regeln. Erstens: Zurück gibt es Geld erst ab einer Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB). Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses und ist es bei der Rüge nicht beendet, bekommst du alles zurück, was du seit Beginn zu viel gezahlt hast. Danach nur noch, was nach der Rüge fällig wird. Zweitens: Was über der Grenze liegt, schuldest du von Anfang an nicht (§ 556g Abs. 1 BGB); nach der Rüge zahlst du deshalb nur noch die erlaubte Miete. Eine Begründung braucht die Rüge für Verträge ab 2019 nicht; für ältere Verträge muss sie die Tatsachen nennen, auf die du dich stützt, etwa Mietspiegel und Fläche. Hat der Vermieter dir vor Vertragsschluss eine Ausnahme mitgeteilt, musst du in der Rüge darauf eingehen.
So rechnest du nach
- Mietspiegel finden: auf der Website deiner Stadt, oft mit Online-Rechner. Gibt es keinen, helfen Vergleichswohnungen oder ein Gutachten; das ist mühsamer.
- Deine Wohnung einordnen: Baujahr, Größe, Lage, Ausstattung wie Bad, Küche, Balkon, Heizung. Die Merkmale stehen im Mietspiegel.
- Grenze ausrechnen: Vergleichsmiete je Quadratmeter mal 1,1 mal Wohnfläche. Vergleiche mit deiner Nettokaltmiete ohne Nebenkosten.
- Ausnahmen prüfen: Hat der Vermieter vor dem Einzug etwas zur Vormiete, zu einer Modernisierung oder zum Neubau geschrieben? Steht es im Mietvertrag oder einer Anlage?
Fehlen dir Angaben, etwa zur Vormiete, kannst du sie verlangen (§ 556g Abs. 3 BGB). Muster 1 fragt sie gleich mit ab.
Zu viel gezahlte Miete zurückfordern: Musterbriefe als Word und PDF
Erst rügen, dann zurückfordern. Die Rüge kann kurz sein; wichtig ist, dass sie beim Vermieter ankommt und du das belegen kannst (Zugang nachweisen). Beide Muster schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.
Muster 1 · Rüge nach der Mietpreisbremse, mit Auskunftsverlangen
Betreff: Mietverhältnis [Adresse, Lage der Wohnung], Mietvertrag vom [Datum]: Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Damen und Herren],
hiermit rüge ich einen Verstoß gegen die Vorschriften über die zulässige Miete bei Mietbeginn (§§ 556d ff. BGB). Die vereinbarte Nettokaltmiete von [Betrag] € übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 %. [Bei Verträgen vor 2019 nötig, sonst freiwillig: Nach dem Mietspiegel [Jahr] der Stadt [Name] liegt sie für meine Wohnung bei [Betrag] € je Quadratmeter, zulässig sind also höchstens [Betrag] € im Monat.]
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Muster 2 · Zu viel gezahlte Miete zurückfordern, mit Berechnung
Betreff: Mietverhältnis [Adresse]: Rückzahlung zu viel gezahlter Miete nach meiner Rüge vom [Datum]
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …],
mit Schreiben vom [Datum] habe ich die Höhe der Miete gerügt. Zulässig ist eine Nettokaltmiete von [Betrag] € (ortsübliche Vergleichsmiete [Betrag] € je Quadratmeter laut Mietspiegel [Jahr], zuzüglich 10 %, mal [Fläche] m²). Vereinbart sind [Betrag] €, also [Differenz] € im Monat zu viel.
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Wann die Mietpreisbremse nicht greift
| Ausnahme | Was dann gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Vormiete war schon höher | Der Vermieter darf die Vormiete weiter verlangen, ohne Erhöhungen im letzten Jahr vor dem Ende des Vormietverhältnisses | § 556e Abs. 1 BGB |
| Modernisierung in den letzten drei Jahren | Zuschlag wie bei einer Modernisierungsmieterhöhung | § 556e Abs. 2 BGB |
| Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet | keine Bremse | § 556f Satz 1 BGB |
| erste Vermietung nach einer Kernsanierung, die einem Neubau nahekommt | keine Bremse | § 556f Satz 2 BGB |
Auf diese Ausnahmen kann sich der Vermieter nur berufen, wenn er dir vor dem Vertragsschluss unaufgefordert in Textform darüber Auskunft gegeben hat (§ 556g Abs. 1a BGB). Hat er das versäumt, darf er sich nicht darauf berufen; holt er die Auskunft später nach, erst zwei Jahre danach. Prüf also deinen Mietvertrag und die Unterlagen vom Einzug genau.
Für eine Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede einzelne Staffel, für eine Indexmiete nur für die Ausgangsmiete (Indexmiete prüfen). Kündigen darf der Vermieter dir wegen der Rüge nicht; wer sein Recht geltend macht, gibt ihm keinen Kündigungsgrund.
Miete trotz Mangel voll gezahlt
Hat die Wohnung einen Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), solange der Mangel besteht. Sicher ist die Minderung ab dem Tag, an dem du den Mangel gemeldet hast; für die Zeit davor kann der Vermieter einwenden, er habe nichts gewusst (§ 536c BGB). Hast du trotzdem voll gezahlt, kannst du den Teil zurückfordern, der zu viel war (§ 812 BGB). Am sichersten geht das, wenn du unter Vorbehalt gezahlt hast (Zahlung unter Vorbehalt). Wie hoch die Minderung ist, steht unter Mietminderung.
Muster 3 · Mangel: zu viel gezahlte Miete nachträglich zurückfordern
Betreff: Mietverhältnis [Adresse]: Rückforderung wegen Minderung, Mangel [kurz, z. B. Heizungsausfall] vom [Datum] bis [Datum]
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …],
am [Datum] habe ich Ihnen den Mangel [Beschreibung, z. B. Ausfall der Heizung in allen Räumen] angezeigt. Beseitigt wurde er am [Datum / bis heute nicht].
Für diese Zeit war die Miete nach § 536 BGB gemindert. Ich halte eine Minderung von [Prozentsatz] % der Bruttomiete von [Betrag] € für angemessen, also [Betrag] € im Monat. …
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Doppelt überwiesen oder eine unwirksame Erhöhung gezahlt
Hast du eine Miete versehentlich doppelt überwiesen, muss der Vermieter den zweiten Betrag zurückzahlen (§ 812 BGB). Ein kurzer Brief mit Kontoauszug reicht meist. Hast du eine Mieterhöhung gezahlt, die nie wirksam geworden ist, kannst du die Erhöhungsbeträge ebenfalls zurückverlangen. Vorsicht bei einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete: Wer sie mehrfach ohne Vorbehalt zahlt, hat ihr nach der Rechtsprechung oft stillschweigend zugestimmt, dann ist sie wirksam (Kappungsgrenze).
Muster 4 · Miete doppelt überwiesen: Rückzahlung
Betreff: Mietverhältnis [Adresse]: Rückzahlung der doppelt überwiesenen Miete für [Monat und Jahr]
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …],
die Miete für [Monat und Jahr] von [Betrag] € habe ich versehentlich zweimal überwiesen, am [Datum] und am [Datum]. Die Kontoauszüge lege ich bei.
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Mieterverein, Anwalt oder ein Online-Dienst?
Mit der Mietpreisbremse geht es schnell um mehrere tausend Euro. Mietervereine prüfen Mietspiegel und Ausnahmen und begleiten dich, die Mitgliedschaft kostet meist einen niedrigen Monatsbeitrag. Online-Dienste übernehmen die Rüge auf eigenes Risiko, behalten im Erfolgsfall aber einen Teil der Ersparnis, oft mehrere Monatsbeträge; der Bundesgerichtshof hält dieses Modell für zulässig (Urteil vom 27.11.2019, VIII ZR 285/18). Mit den Mustern hier machst du es selbst und behältst alles, trägst aber das Risiko, wenn der Vermieter nicht zahlt und du klagen musst.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Mietvertrag, Anlagen und alle Schreiben vom Einzug heraussuchen. Mietbeginn notieren: Läuft die 30-Monats-Frist noch?
- Diese Woche: Mietspiegel prüfen, Grenze ausrechnen, Muster 1 nachweisbar schicken.
- Ab dem nächsten Monat: Nur noch die zulässige Miete zahlen, wenn du dir der Rechnung sicher bist; sonst weiter voll und ausdrücklich unter Vorbehalt.
- Nach der Antwort: Muster 2 mit Berechnung schicken. Zahlt der Vermieter nicht, Mieterverein oder Anwalt (Anwalt anschreiben).
Was du nicht tun solltest
- Die Miete eigenmächtig stark kürzen, ohne sicher zu rechnen. Kommen zwei Monatsmieten Rückstand zusammen, droht die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
- Mit der Rüge warten, bis du ausziehst. Nach dem Ende des Mietverhältnisses wirkt sie nicht mehr zurück.
- Die Nebenkosten in die Rechnung einbeziehen. Verglichen wird die Nettokaltmiete.
- Die Verjährung übersehen: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rückforderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Für jede Monatsmiete nach der Rüge läuft die Frist ab dem Ende des Jahres, in dem du sie gezahlt hast.
Häufige Fragen
Wie fordere ich zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurück?
Kann ich überzahlte Miete auch nachträglich zurückfordern?
Wie hoch darf die Miete bei Neuvermietung sein?
Muss die Rüge begründet sein?
Darf mir der Vermieter wegen der Rüge kündigen?
Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?
Ich habe eine Mieterhöhung jahrelang gezahlt. Kann ich das Geld zurückverlangen?
Bis wann muss ich die Rüge schicken?
Grundlagen
§§ 556d, 556e, 556f, 556g BGB (Mietpreisbremse, Rüge, Auskunft; Verlängerung bis 31.12.2029) · Art. 229 §§ 49, 51 EGBGB (ältere Verträge) · § 549 Abs. 2 BGB (Ausnahmen) · § 557a Abs. 4, § 557b Abs. 4 BGB (Staffel- und Indexmiete) · § 536 BGB (Minderung) · § 812 BGB (Rückforderung) · §§ 195, 199 BGB (Verjährung) · § 543 Abs. 2 Nr. 3, § 573 BGB (Kündigung) · BGH, Urteil vom 27.11.2019, VIII ZR 285/18 (Online-Dienste) · Stand: Oktober 2026
