Eigenleistung beim Wasserschaden: so stellst du sie der Versicherung in Rechnung
Du hast nach dem Wasserschaden selbst ausgeräumt, den nassen Boden herausgerissen oder neu verlegt. Deine Arbeitszeit zahlt die Gebäudeversicherung nicht von selbst. Wie viel du bekommst, hängt vor allem davon ab, was du vorher abgesprochen und wie du es belegt hast. Geht es um den Strom der Trocknungsgeräte, hilft Stromkosten nach Wasserschaden.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende
Wer deine Eigenleistung bezahlt
- Eigenes Haus: die Wohngebäudeversicherung, wenn Leitungswasser mitversichert ist. Sie ist für Schäden am Gebäude zuständig, also für Boden, Estrich, Wände und Leitungen.
- Eigentumswohnung: die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, denn sie gehört zur Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Sprich Eigenleistung deshalb mit der Hausverwaltung ab.
- Mietwohnung: Das Gebäude repariert der Vermieter. Eigene Arbeit wie Umräumen oder Putzen ersetzt er dir in angemessenem Umfang als Aufwendung (§ 555a Abs. 3 BGB). Das Muster dafür steht unter Stromkosten nach Wasserschaden.
Beschädigte Möbel und andere Sachen gehören nicht in diese Abrechnung. Sie ersetzt die Hausratversicherung oder, wenn jemand anders den Schaden verursacht hat, dessen Haftpflicht.
Eigenleistung vorher absprechen: das musst du klären
Ruf vor Beginn die Schadenabteilung oder den Regulierer an und beschreib, was du selbst machen willst. Bestätige das Gespräch danach schriftlich (Muster 1). Nach einem Schaden musst du Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände es erlauben, und sie befolgen, soweit das zumutbar ist (§ 82 Abs. 2 VVG). Wer das grob fahrlässig unterlässt, riskiert Kürzungen (§ 82 Abs. 3 VVG).
Kläre im Gespräch:
- welche Arbeiten du selbst machst und welche eine Fachfirma übernimmt,
- welchen Stundensatz die Versicherung für deine Arbeit anerkennt,
- welche Belege sie sehen will, etwa Stundenliste, Fotos und Rechnungen,
- ob jemand die beschädigten Teile ansehen will, bevor du sie entsorgst.
Fotografiere vor dem Herausreißen alles von mehreren Seiten und heb beschädigte Teile auf, bis die Versicherung sie gesehen oder freigegeben hat. Was deine Police dazu verlangt, steht in den Bedingungen unter den Obliegenheiten nach dem Schadenfall.
Notmaßnahmen am ersten Tag, etwa Wasser absaugen, machst du sofort, denn du musst den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern (§ 82 Abs. 1 VVG). Die Kosten ersetzt die Versicherung auch dann, wenn die Maßnahmen nichts gebracht haben, solange du sie für geboten halten durftest (§ 83 Abs. 1 VVG).
Eigenleistung in Rechnung stellen: Stunden, Material, Belege
Schreib für jeden Tag auf, was du gemacht hast und wie lange. Material, Werkzeugmiete und Entsorgung rechnest du mit den Belegen ab. Fotos vor, während und nach den Arbeiten zeigen, dass die Arbeit nötig war und wie du sie ausgeführt hast.
Ein Kostenvoranschlag einer Fachfirma zeigt, was dieselben Arbeiten gekostet hätten. Leg ihn zum Vergleich bei, dann sieht die Versicherung auf einen Blick, wie deine Abrechnung dazu steht.
In vielen Bedingungen steht, dass die Versicherung Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Auf deine eigene Arbeitszeit fällt keine an, auf Materialrechnungen schon.
Zieht sich die Regulierung hin, kannst du einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung verlangen, in Höhe dessen, was die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). Die Frist läuft nicht, solange die Prüfung durch dein Verschulden stockt, etwa weil Unterlagen fehlen.
Musterbrief für die Eigenleistung beim Wasserschaden: 3 Vorlagen
Muster 1 hält die Absprache vor Beginn fest, Muster 2 ist die Abrechnung nach den Arbeiten, Muster 3 verlangt eine Abschlagszahlung. Unter jedem Muster trägst du deine E-Mail-Adresse ein, dann kommt der ganze Brief als PDF.
Muster 1 · Eigenleistung vorher absprechen
Für die schriftliche Bestätigung des Gesprächs mit dem Regulierer, bevor du anfängst.
Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026
Muster 1 · Eigenleistung vorher absprechen
Betreff: Schadennummer [Nummer], Leitungswasserschaden vom [Datum]: Eigenleistung, Bitte um Bestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
[heute / am …] habe ich mit [Name des Sachbearbeiters oder Regulierers] über die Beseitigung des Schadens an meinem Gebäude [Anschrift] gesprochen. Folgende Arbeiten möchte ich selbst ausführen:
[1. Ausbau und Entsorgung des durchfeuchteten Laminats im Flur, 18 m²]
[2. Verlegen des neuen Laminats und der Sockelleisten]
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Schick die Bestätigung am Tag des Telefonats, etwa per E-Mail. Dann ist die Absprache festgehalten, auch wenn die Antwort dauert.
Muster 2 · Abrechnung der Eigenleistung
Für die Abrechnung nach den Arbeiten, mit Stundenliste, Belegen und Fotos.
Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026
Muster 2 · Abrechnung der Eigenleistung
Betreff: Schadennummer [Nummer], Leitungswasserschaden vom [Datum]: Abrechnung meiner Eigenleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit [Name des Sachbearbeiters oder Regulierers] abgesprochen, habe ich folgende Arbeiten an meinem Gebäude [Anschrift] selbst ausgeführt: [z. B. Ausbau und Entsorgung des durchfeuchteten Laminats im Flur, 18 m², Verlegen des neuen Laminats].
Aufstellung:
Arbeitsstunden: [Anzahl] Stunden zu [vereinbarter Stundensatz] € = [Betrag] €
Material laut beiliegenden Rechnungen: [Betrag] €
[Werkzeugmiete, Entsorgung: … €]
[Notmaßnahmen am …, etwa Wasser absaugen: … € (§ 83 VVG)]
Summe: [Betrag] €
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Nimm für die Rechnung die Word-Datei. Dort trägst du Stunden und Beträge direkt ein.
Muster 3 · Abschlagszahlung verlangen
Wenn die Regulierung einen Monat nach der Schadenmeldung noch nicht abgeschlossen ist.
Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026
Muster 3 · Abschlagszahlung verlangen
Betreff: Schadennummer [Nummer]: Bitte um Abschlagszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Meldung] habe ich Ihnen den Leitungswasserschaden an meinem Gebäude [Anschrift] gemeldet. Ihre Erhebungen sind bis heute nicht abgeschlossen[, zuletzt haben Sie am … Unterlagen angefordert, die ich am … geschickt habe].
Nach § 14 Abs. 2 VVG kann ich einen Monat nach der Anzeige des Versicherungsfalls eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den Sie voraussichtlich mindestens zu zahlen haben. …
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Versicherung zahlt weniger als abgerechnet
Bitte um eine schriftliche Begründung, welche Posten sie kürzt und warum. Geht es um den Stundensatz oder darum, ob eine Arbeit nötig war, helfen deine Absprache aus Muster 1, die Stundenliste und die Fotos.
Sehen deine Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor, kannst du bei Streit über die Höhe verlangen, dass Sachverständige sie feststellen. Nach den üblichen Bedingungen bezahlt jede Seite ihren eigenen Sachverständigen. Was die Sachverständigen feststellen, gilt grundsätzlich für beide Seiten (§ 84 VVG).
Lehnt die Versicherung ganz ab, helfen die Muster unter Versicherung zahlt nicht, dort steht auch der Weg zum Ombudsmann. Dein Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Solange die Versicherung über deinen gemeldeten Anspruch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG).
Was du jetzt tun solltest
- Sofort: Wasser stoppen, Schaden melden, Fotos machen, Notmaßnahmen einleiten.
- Vor den Arbeiten: Eigenleistung und Stundensatz absprechen, das Gespräch mit Muster 1 bestätigen.
- Während der Arbeiten: Stundenliste führen, Belege sammeln, Fotos machen, beschädigte Teile aufheben, bis sie freigegeben sind.
- Danach: mit Muster 2 abrechnen, Frist 14 Tage.
- Dauert es: einen Monat nach der Schadenmeldung mit Muster 3 einen Abschlag verlangen.
Häufige Fragen
Bezahlt die Versicherung Eigenleistung beim Wasserschaden?
Welcher Stundensatz für Eigenleistung ist üblich?
Wie stelle ich der Versicherung meine Eigenleistung in Rechnung?
Brauche ich einen Kostenvoranschlag?
Ersetzt die Versicherung auch die Mehrwertsteuer?
Was kann ich tun, wenn die Versicherung meine Eigenleistung nicht zahlt?
Grundlagen
§ 14, § 15, § 82, § 83, § 84 VVG · § 195, § 199, § 555a BGB · § 19 WEG · Stand: Oktober 2026
Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.
