Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist, Form und Musterbrief
Der Bußgeldbescheid ist da, und du warst nicht der Fahrer, oder die Summe passt nicht. Für den Einspruch hast du zwei Wochen, ein einziger Satz wahrt die Frist. Hier steht, wie es danach weitergeht, was es kosten kann und wie du dich gegen Abschleppkosten wehrst.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Einspruch Bußgeldbescheid: Frist von zwei Wochen ab Zustellung
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der Behörde sein, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Es zählt der Eingang dort, nicht der Tag, an dem du ihn abschickst.
Die Frist endet mit Ablauf des gleichen Wochentags zwei Wochen später (§ 43 Abs. 1 StPO, über § 46 Abs. 1 OWiG). Beispiel: Zustellung am Donnerstag, 22. Oktober 2026, Fristende am Donnerstag, 5. November 2026. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, läuft die Frist bis zum Ende des nächsten Werktags (§ 43 Abs. 2 StPO).
Notier dir den Tag, an dem der Bescheid kam, und heb den Umschlag auf. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar (§ 66 Abs. 2 OWiG). Wie du den rechtzeitigen Eingang belegst, steht unter Einschreiben, Fax oder Bote.
Einspruch schreiben: Form, Inhalt und Begründung
- Schriftlich, also als unterschriebener Brief, oder zur Niederschrift: Du gehst zur Behörde und lässt den Einspruch dort aufnehmen (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Per E-Mail: Elektronisch ist der Einspruch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur wirksam oder wenn du ihn über einen sicheren Übermittlungsweg schickst (§ 110c OWiG mit § 32a Abs. 3 und 4 StPO). Eine einfache E-Mail ist beides nicht. Nennt die Rechtsbehelfsbelehrung einen Online-Weg, kannst du ihn nutzen.
- Inhalt: dein Name und deine Anschrift, das Aktenzeichen, das Datum des Bescheids und der Satz, dass du Einspruch einlegst. Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht.
- Beschränkt: Du kannst den Einspruch auf bestimmte Punkte begrenzen, etwa nur auf die Höhe der Geldbuße oder das Fahrverbot (§ 67 Abs. 2 OWiG).
Begründen kannst du später, wenn du die Akte kennst. Typische Ansatzpunkte: Bist du auf dem Foto zu erkennen? Stimmen Ort, Zeit und Kennzeichen? Ist die Messung nachvollziehbar? Ist die Sache verjährt (§§ 31, 33 OWiG), bei Verkehrsverstößen seit 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG)? Nennt der Bescheid, was § 66 OWiG verlangt, also Tat mit Zeit und Ort, Bußgeldvorschriften, Beweismittel und Geldbuße? Wie die Verjährung läuft, steht auf der Seite Anhörungsbogen.
Akteneinsicht: erst die Akte, dann die Begründung
Auf Antrag gewährt dir die Behörde Einsicht in die Akte (§ 49 Abs. 1 OWiG). Bei Papierakten kann sie dir stattdessen Kopien schicken. Über den Antrag entscheidet sie, bevor sie die Akte an die Staatsanwaltschaft abgibt (§ 69 Abs. 3 OWiG).
In der Akte findest du das Foto, die Angaben zur Messung und die Daten, nach denen sich die Verjährung richtet. Erst wenn du sie kennst, weißt du, ob du begründest oder den Einspruch zurücknimmst.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster und Vorlage als Word und PDF
Muster 1 wahrt die Frist und beantragt Akteneinsicht. Eine Begründung kannst du einfügen oder nachreichen, und wer die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst hat, beantragt im selben Brief Wiedereinsetzung. Muster 2 nimmt den Einspruch zurück. Den Widerspruch gegen Abschleppkosten findest du weiter unten (Muster 3). Einspruch einlegen kannst du selbst, ohne Anwalt (§ 67 Abs. 1 OWiG).
An die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Anschrift und Aktenzeichen aus dem Bescheid. Unterschreiben und Kopie behalten. Schick den Einspruch so, dass du den Eingang belegen kannst, etwa per Fax mit Sendebericht oder durch Abgabe gegen Eingangsstempel. Plane ein paar Tage Puffer ein, es zählt der Eingang.
Muster 1 · Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], mir zugestellt am [Datum der Zustellung], lege ich Einspruch ein.
[Optional: Den Einspruch beschränke ich auf [die Höhe der Geldbuße / das Fahrverbot] (§ 67 Abs. 2 OWiG).]
Ich beantrage Akteneinsicht (§ 49 Abs. 1 OWiG). Bitte senden Sie mir Kopien der vollständigen Akte, insbesondere der Fotos und der Unterlagen zur Messung. Die Begründung reiche ich nach Einsicht in die Akte nach.
[Optional: Zur Begründung: [Begründung, z. B. Auf dem Foto bin ich nicht zu erkennen. Ich war zur Tatzeit nicht der Fahrer.]]
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Wenn du nach dem Blick in die Akte keine Aussicht siehst oder ein schlechteres Ergebnis vor Gericht vermeiden willst. Richte die Rücknahme an die Stelle, bei der die Sache gerade liegt: Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, mit deren Aktenzeichen. Danach gilt der Bußgeldbescheid.
Muster 2 · Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
Betreff: Rücknahme meines Einspruchs vom [Datum des Einspruchs], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
meinen Einspruch vom [Datum des Einspruchs] gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids] nehme ich zurück.
[Optional: Ich bitte, den Termin zur Hauptverhandlung am [Datum des Termins] aufzuheben.]
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Nach dem Einspruch: Bußgeldstelle, Amtsgericht, Rücknahme und Kosten
- Bußgeldstelle: Sie verwirft einen verspäteten oder formwidrigen Einspruch als unzulässig (§ 69 Abs. 1 OWiG). Sonst prüft sie den Bescheid, ermittelt notfalls weiter und nimmt ihn zurück oder hält ihn aufrecht (§ 69 Abs. 2 OWiG).
- Staatsanwaltschaft: Hält die Behörde den Bescheid aufrecht, gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren auch einstellen (§ 69 Abs. 3 und 4 OWiG).
- Amtsgericht: Es entscheidet per Beschluss, wenn weder du noch die Staatsanwaltschaft widersprechen; dann darf es nicht zu deinem Nachteil abweichen (§ 72 OWiG). Sonst gibt es eine Hauptverhandlung, und das Ergebnis kann schlechter ausfallen als der Bescheid (§ 66 Abs. 2 OWiG). Das Gericht kann das Verfahren auch einstellen (§ 47 Abs. 2 OWiG).
Zur Hauptverhandlung musst du persönlich kommen, außer das Gericht entbindet dich auf Antrag (§ 73 OWiG). Bleibst du ohne genügende Entschuldigung weg, verwirft es den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache (§ 74 Abs. 2 OWiG). Dann trägst du auch die Kosten des Gerichtsverfahrens (§ 109 Abs. 2 OWiG).
Zurücknehmen kannst du den Einspruch, solange nicht entschieden ist (§ 67 Abs. 1 Satz 2 OWiG mit § 302 StPO, Muster 2). Läuft die Hauptverhandlung schon und nimmt die Staatsanwaltschaft daran teil, braucht es ihre Zustimmung (§ 75 Abs. 2 OWiG). Nach der Rücknahme gilt der Bußgeldbescheid, wie er ist.
Kosten: Schon der Bescheid enthält eine Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, dazu 3,50 Euro je förmliche Zustellung (§ 107 OWiG). Eine Gebühr für den Einspruch selbst sieht das Gesetz nicht vor. Bleibt es vor Gericht bei der Geldbuße, trägst du auch die Kosten des Gerichtsverfahrens (§ 465 StPO über § 46 Abs. 1 OWiG).
Frist verpasst: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Warst du ohne eigenes Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, beantragst du Wiedereinsetzung (§ 52 OWiG mit § 44 StPO). Dafür hast du eine Woche, nachdem das Hindernis weggefallen ist (§ 45 Abs. 1 StPO).
- Den Antrag schickst du an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Sie entscheidet darüber (§ 52 Abs. 2 OWiG).
- Nenn den Grund und mach ihn glaubhaft, etwa mit einer Bescheinigung des Krankenhauses (§ 45 Abs. 2 StPO).
- Hol den Einspruch innerhalb dieser Woche nach, am besten im selben Brief. Muster 1 hat dafür einen eigenen Absatz.
- Lehnt die Behörde ab, kannst du binnen zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 52 Abs. 2, § 62 OWiG).
Widerspruch gegen Abschleppkosten: Kostenbescheid statt Bußgeld
Hat die Polizei oder das Ordnungsamt dein Auto abschleppen lassen, kommen die Kosten mit einem eigenen Kostenbescheid. Das ist kein Bußgeldbescheid, der Einspruch nach § 67 OWiG passt dafür nicht. Welche Gebühren und Auslagen anfallen, regelt jedes Bundesland selbst.
Gegen den Kostenbescheid hilft der Rechtsbehelf, den seine Rechtsbehelfsbelehrung nennt. Gibt es das Widerspruchsverfahren, legst du innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Behörde ein, die den Bescheid erlassen hat (§ 70 VwGO, Muster 3). Manche Länder haben den Widerspruch abgeschafft, dann bleibt die Klage beim Verwaltungsgericht, ebenfalls binnen eines Monats (§ 74 Abs. 1 VwGO).
Prüf vor allem: Durfte das Auto dort stehen? Wann wurde ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt, und gibt es dazu ein Protokoll? Hat das Auto jemanden behindert? Stimmen die Posten? Musst du zahlen, um das Auto zurückzubekommen, zahl unter Vorbehalt und lass dir das quittieren. Auf einem Privatparkplatz gilt Zivilrecht, dazu die Seite Falschparker auf dem Privatparkplatz. Fristen und Grundmuster für andere Bescheide stehen unter Widerspruch einlegen.
Nur gegen einen Kostenbescheid von Polizei oder Ordnungsamt, nicht gegen die Rechnung eines privaten Abschleppdienstes. Prüf in der Rechtsbehelfsbelehrung, ob Widerspruch möglich ist oder nur die Klage beim Verwaltungsgericht. Fotos, Namen von Zeugen und die Quittung legst du in Kopie bei.
Muster 3 · Widerspruch gegen den Kostenbescheid für das Abschleppen
Betreff: Widerspruch gegen Ihren Kostenbescheid vom [Datum des Kostenbescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen], Kennzeichen [Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Kostenbescheid vom [Datum des Kostenbescheids], mit dem Sie [Betrag] Euro für das Abschleppen meines Fahrzeugs am [Datum des Abschleppens] in [Ort und Straße] verlangen, lege ich Widerspruch ein.
[Begründung, z. B. Das Fahrzeug stand dort erlaubt. Das mobile Halteverbotsschild wurde erst am Vortag aufgestellt, Fotos liegen bei. / Das Fahrzeug hat niemanden behindert.]
Dein Brief, fertig ausgefüllt. Statt 10 Lücken von Hand: Frage für Frage, mit Hinweis zu jedem Punkt, als PDF und Word.
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Muss ich den Einspruch begründen?
Kann ich per E-Mail Einspruch einlegen?
Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Kann das Bußgeld nach dem Einspruch höher werden?
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Brauche ich für den Einspruch einen Anwalt?
Passt das Muster auch für ein Bußgeld aus den Niederlanden?
Was mache ich gegen Abschleppkosten?
Grundlagen
§§ 31, 33, 46, 47, 49, 52, 62, 66, 67, 69, 72, 73, 74, 75, 107, 109, 110c OWiG · §§ 32a, 43, 44, 45, 302, 465 StPO · §§ 70, 74 VwGO · § 26 Abs. 3 StVG in der Fassung ab 01.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) · Stand: Oktober 2026
