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Bußgeld · Anhörung

Anhörungsbogen nach dem Blitzer: ausfüllen oder nicht, und was du angeben musst

Nach dem Blitzer kommt Post von der Bußgeldstelle: ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen. Eintragen musst du nur wenig. Bei allem anderen entscheidest du selbst, ob du etwas sagst.

Kurz gesagt: Angaben zur Person musst du machen, wenn die Behörde sie verlangt (§ 111 OWiG). Zur Sache musst du nichts sagen, auch nicht, wer gefahren ist (§ 46 Abs. 1 OWiG mit § 136 Abs. 1 StPO). Bekommst du als Halter einen Zeugenfragebogen und ist ein naher Angehöriger gefahren, darfst du das Zeugnis verweigern (§ 52 StPO). Für die Verjährung zählt der Tag, an dem die Behörde die Anhörung angeordnet hat, nicht der Tag, an dem der Brief ankam (§ 33 OWiG).

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Was musst du angeben? Nur die Angaben zur Person. Karte Anhörung und Zeugenfragebogen, § 111 OWiG: Angaben zur Person Pflicht; Angaben zur Sache, auch wer gefahren ist, freiwillig; Zeuge, wenn der Fahrer Angehöriger ist, darf schweigen; falsche Personalien sind eine eigene Ordnungswidrigkeit bis 1.000 Euro. Schritte: Bogen prüfen, Person eintragen, entscheiden.
Pflicht sind nur die Angaben zur Person (§ 111 OWiG), zur Sache darfst du schweigen (§ 46 OWiG mit § 136 StPO). Grafik: reklamo.ai

Was ist ein Anhörungsbogen, und warum bekommst du ihn?

Mit dem Anhörungsbogen gibt dir die Bußgeldstelle Gelegenheit, dich zum Vorwurf zu äußern, bevor sie entscheidet (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs. 1 StPO). Er ist noch kein Bußgeldbescheid. Zahlen sollst du nur, wenn dir die Behörde ausdrücklich ein Verwarnungsgeld anbietet.

Wer den Bogen schickt, hängt vom Bundesland ab: eine Zentrale Bußgeldstelle, die Polizei oder die Stadt. Die Regeln sind überall dieselben, sie stehen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht: Was du angeben musst und was nicht

Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Verlangt die Behörde sie, musst du sie richtig und vollständig machen: Vor-, Familien- und Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort und Wohnung, Staatsangehörigkeit. Wer hier falsche Angaben macht oder sie verweigert, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis 1.000 Euro betragen (§ 111 OWiG).

Zur Sache musst du nichts sagen. Es steht dir frei, dich zu äußern oder zu schweigen (§ 46 Abs. 1 OWiG mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Das gilt auch für die Frage, ob du gefahren bist.

Antwortest du gar nicht, läuft das Verfahren ohne deine Sicht weiter. Die Frist im Bogen steht nicht im Gesetz, danach entscheidet die Behörde aber nach Aktenlage. Einen klaren Entlastungsgrund nennst du besser früh: Wer ihn erst später vorbringt, bleibt unter Umständen auf seinen eigenen Auslagen sitzen, etwa für einen Anwalt (§ 109a Abs. 2 OWiG).

Zeugenfragebogen als Halter: Musst du den Fahrer nennen?

Als Zeuge musst du in der Regel aussagen. Die Behörde kann dich auch vorladen; erscheinst du nicht, kann ein Richter die Vorführung anordnen (§ 46 Abs. 5 OWiG). Es gibt aber zwei Ausnahmen:

Nicht dazu gehören Freunde, Kollegen, Cousins, Cousinen und Lebensgefährten, mit denen du weder verheiratet noch verlobt bist. Den Namen des Angehörigen musst du dafür nicht nennen (Muster 2). Die Angaben zur Person musst du auch als Zeuge machen (§ 111 OWiG). Schweigst du, ermittelt die Behörde selbst weiter.

Verjährung: Wann der Anhörungsbogen zu spät kommt

Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren oder ein Rotlicht verjähren nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). So gilt es seit 1. Juli 2026. Bis dahin waren es drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid da war; diese kurze Frist gibt es nicht mehr (BGBl. 2026 I Nr. 142). Die Verjährung beginnt mit dem Verstoß (§ 31 Abs. 3 OWiG). Sie beginnt neu, wenn die Behörde deine erste Vernehmung anordnet oder dir bekannt gibt, dass gegen dich ermittelt wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG). Der Anhörungsbogen ist eine solche Maßnahme.

Ob die Frist abgelaufen war, siehst du in der Akte. Lag der Verstoß vor dem 1. Juli 2026, lass prüfen, ob noch die alte Frist galt. Wichtig sind: Datum des Verstoßes, Datum der Anordnung, Datum des Bescheids. Akteneinsicht gewährt dir die Bußgeldstelle auf Antrag (§ 49 Abs. 1 OWiG). Kommt danach ein Bußgeldbescheid, machst du die Verjährung im Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geltend.

Anhörungsbogen ausfüllen: 3 Muster als Word und PDF

Muster 1 legst du dem Bogen bei, wenn du nichts zur Sache sagen willst. Muster 2 ist für den Zeugenfragebogen, wenn ein naher Angehöriger gefahren ist. Muster 3 ist für den Fall, dass du sicher nicht gefahren bist und das belegen kannst. Die Muster ersetzen den Bogen nicht: Die Angaben zur Person trägst du im Bogen selbst ein.

Leg den Brief dem Anhörungsbogen bei, in dem du nur die Angaben zur Person ausgefüllt hast. Schick beides an die Bußgeldstelle aus dem Briefkopf, mit Aktenzeichen, und behalte Kopien. Die Frist im Bogen steht nicht im Gesetz, halte sie trotzdem ein.

Muster 1 · Antwort auf den Anhörungsbogen: keine Angaben zur Sache

Betreff: Anhörung im Bußgeldverfahren, Aktenzeichen [Aktenzeichen], Kennzeichen [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Anhörungsbogen vom [Datum des Anhörungsbogens] zum Vorwurf vom [Datum des Verstoßes] habe ich erhalten. Die Angaben zur Person habe ich im beiliegenden Bogen gemacht.

Zur Sache mache ich von meinem Recht Gebrauch, mich nicht zu äußern (§ 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).

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Für Halter, die einen Zeugenfragebogen bekommen, wenn ein naher Angehöriger gefahren sein kann. Den Namen nennst du nicht. Die Angaben zur Person füllst du trotzdem aus, sie sind auch für Zeugen Pflicht (§ 111 OWiG). Behalte eine Kopie.

Muster 2 · Zeugenfragebogen: Zeugnisverweigerung als Angehöriger

Betreff: Zeugenfragebogen vom [Datum des Zeugenfragebogens], Aktenzeichen [Aktenzeichen], Kennzeichen [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mich als Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] als Zeugen zum Vorfall vom [Datum des Verstoßes] angeschrieben. Meine Angaben zur Person finden Sie im beiliegenden Bogen.

Zur Sache verweigere ich das Zeugnis. Als Fahrer kommt ein Angehöriger im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO in Betracht, der über § 46 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt.

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Nur wenn du sicher nicht gefahren bist und es belegen kannst, etwa mit einer Werkstattrechnung, einer Reisebuchung oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Den Fahrer musst du nicht nennen. Entlastendes nennst du besser jetzt als erst im Einspruch (§ 109a Abs. 2 OWiG).

Muster 3 · Stellungnahme zum Anhörungsbogen: Ich war nicht der Fahrer

Betreff: Stellungnahme zum Anhörungsbogen vom [Datum des Anhörungsbogens], Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Vorwurf vom [Datum des Verstoßes], [Uhrzeit], in [Ort des Verstoßes] nehme ich wie folgt Stellung: Ich habe das Fahrzeug mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] zu dieser Zeit nicht geführt.

[Beleg, z. B. Das Fahrzeug stand vom 12.10. bis 16.10.2026 in der Werkstatt Paul Muster, die Rechnung liegt bei. / Ich war zu dieser Zeit an meinem Arbeitsplatz in Musterstadt, eine Bescheinigung liegt bei.]

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Nach dem Anhörungsbogen: Bußgeldbescheid, Einstellung oder Funkstille

Behandelt dich die Bußgeldstelle unfreundlich oder antwortet sie nicht, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich. Gegen die Entscheidung selbst hilft aber nur der Einspruch.

Anhörungsbogen nach dem Blitzer: Was tun?

  1. Bogen genau lesen: Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen? Vorwurf, Datum, Ort und Aktenzeichen notieren.
  2. Foto ansehen, wenn eines beiliegt. Fehlt es, beantragst du Akteneinsicht (§ 49 Abs. 1 OWiG).
  3. Angaben zur Person eintragen und prüfen.
  4. Entscheiden: schweigen (Muster 1), als Angehöriger verweigern (Muster 2) oder mit Beleg entlasten (Muster 3).
  5. Kopie machen und zurückschicken, auf dem Weg, den der Bogen nennt. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für deine Antwort nicht vor, Brief, Fax oder ein Online-Formular der Behörde gehen.

Ganz anders liegt der Fall, wenn du auf einem Privatparkplatz falsch gestanden hast und eine Parkraumfirma schreibt: Das ist kein Bußgeldverfahren, dazu die Seite Falschparker und Parkraumfirmen.

Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken?
Nur zum Teil. Die Angaben zur Person musst du machen, wenn die Behörde sie verlangt (§ 111 OWiG). Zur Sache musst du nichts sagen. Schickst du den Bogen gar nicht zurück, entscheidet die Behörde ohne deine Sicht.
Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere?
Das Verfahren läuft weiter. Die Behörde stellt ein, erlässt einen Bußgeldbescheid oder ermittelt weiter, wer gefahren ist. Fehlen ihr deine Personalien, kann sie diese verlangen; sie zu verweigern ist selbst eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG).
Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein, nicht als Betroffener. Als Zeuge musst du in der Regel aussagen, außer du bist mit dem Fahrer verlobt, verheiratet, eng verwandt oder verschwägert (§ 52 StPO) oder würdest dich selbst belasten (§ 55 StPO).
Ist der Verstoß verjährt, wenn der Anhörungsbogen erst nach drei Monaten kommt?
Nein, nicht allein deshalb. Seit 1. Juli 2026 verjähren Verkehrsverstöße erst nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG), die frühere Grenze von drei Monaten gilt nicht mehr. Außerdem zählt der Zeitpunkt, zu dem die Behörde die Anhörung angeordnet hat, nicht der Tag, an dem der Brief ankam (§ 33 Abs. 2 OWiG). Hat vorher nur der Halter einen Zeugenfragebogen bekommen, hat das die Verjährung für den Fahrer nicht unterbrochen (§ 33 Abs. 4 OWiG).
Kann ich den Anhörungsbogen per E-Mail oder online zurückschicken?
Ja, wenn die Behörde diesen Weg anbietet. Für deine Äußerung schreibt das Gesetz keine Form vor. Nennt der Bogen ein Online-Formular mit Zugangscode oder eine E-Mail-Adresse, kannst du das nutzen. Anders beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Dafür reicht eine einfache E-Mail in der Regel nicht.
Wie lange dauert es nach dem Anhörungsbogen bis zum Bußgeldbescheid?
Eine feste Frist gibt es nicht. Die Behörde muss aber vor Ablauf der Verjährung handeln, bei Verkehrsverstößen sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG), und jede neue Unterbrechung lässt die Frist von vorn beginnen, höchstens bis zur absoluten Grenze (§ 33 Abs. 3 OWiG). Hörst du lange nichts, frag nach dem Stand.
Ich habe nie einen Anhörungsbogen bekommen, aber einen Bußgeldbescheid. Was nun?
Leg innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch ein (§ 67 Abs. 1 OWiG) und beantrage Akteneinsicht. Für die Verjährung zählt die Anordnung der Anhörung, nicht ob sie dich erreicht hat (§ 33 Abs. 2 OWiG). Ob und wann es eine gab, zeigt die Akte.
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid?
Der Anhörungsbogen fragt nur. Erst der Bußgeldbescheid setzt die Geldbuße fest. Legst du nicht binnen zwei Wochen Einspruch ein, wird er rechtskräftig und vollstreckbar (§§ 66, 67 OWiG).

Grundlagen

§§ 31, 32, 33, 46, 47, 49, 55, 56, 66, 67, 109a, 111 OWiG · §§ 52, 55, 136, 163a StPO · §§ 4c, 23, 26 Abs. 3 StVG in der Fassung ab 01.07.2026 (Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 142) · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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