Kurzzeitpflege beantragen: Antrag, Kosten und Ablauf nach dem Krankenhaus
Nach dem Krankenhaus geht es zu Hause noch nicht, oder die Pflege fällt für ein paar Wochen aus. Dann hilft ein Platz in der Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse zahlt die Pflege dort, wenn du sie rechtzeitig beantragst.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Wann gibt es Kurzzeitpflege?
Wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht möglich ist oder nicht reicht und auch Tages- oder Nachtpflege nicht hilft (§ 42 Abs. 1 SGB XI). Das Gesetz nennt zwei Fälle: die Zeit nach einer Behandlung im Krankenhaus und andere Krisen, etwa wenn die Pflegeperson selbst krank wird.
- Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 bezahlst du die Kosten über den Entlastungsbetrag.
- Zugelassene Einrichtung: ein Pflegeheim oder eine Kurzzeitpflege mit Vertrag mit den Pflegekassen.
- Höchstens acht Wochen im Kalenderjahr und bis zum Jahresbetrag von 3.539 €, gemeinsam mit der Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI).
- Ohne Pflegegrad 2 kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege zahlen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit häusliche Krankenpflege nicht reicht (§ 39c SGB V).
Was kostet Kurzzeitpflege, und was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt die Pflege, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, bis der Jahresbetrag verbraucht ist (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du selbst.
| Kosten | Wer zahlt |
|---|---|
| Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege | Pflegekasse, bis 3.539 € im Jahr |
| Unterkunft und Verpflegung | du, Entlastungsbetrag einsetzbar |
| Investitionskosten der Einrichtung | du, Entlastungsbetrag einsetzbar |
| alles über acht Wochen oder über den Jahresbetrag hinaus | du |
Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, auch Erspartes aus den Vormonaten, kannst du für die Eigenanteile einsetzen (§ 45b SGB XI). Das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Die Einrichtung muss dir schriftlich aufstellen, was sie über den Jahresbetrag abrechnet (§ 42a Abs. 3 SGB XI). Reicht dein Geld nicht, frag beim Sozialamt nach Hilfe zur Pflege.
Kurzzeitpflege beantragen: so geht der Antrag bei der Pflegekasse
Formlos, mit einem Brief, Fax oder Anruf bei der Pflegekasse. Stell ihn vor dem Einzug, denn Pflegeleistungen gibt es nur auf Antrag (§ 33 SGB XI). Anders als bei der Verhinderungspflege steht für die Kurzzeitpflege keine Ausnahme im Gesetz.
- Erst den Platz klären: Frag früh bei mehreren Einrichtungen an. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst.
- Was in den Antrag gehört: Einrichtung mit Anschrift, Zeitraum, Grund, und ob du den Entlastungsbetrag für die Eigenanteile einsetzen willst (Muster 1).
- Formular: Hat deine Pflegekasse einen Vordruck, ob AOK, Knappschaft oder IKK classic, kannst du ihn nutzen. Ein Brief mit denselben Angaben ist aber auch ein Antrag (§ 9 SGB X).
- Abrechnung: Frag die Einrichtung, ob sie direkt mit der Pflegekasse abrechnet und was du selbst zahlen musst.
- Beratung: Beim ersten Antrag auf Kurzzeitpflege muss dir die Kasse eine Pflegeberatung anbieten (§ 7b SGB XI).
Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus, auch ohne Pflegegrad
Stell den Antrag auf Pflegegrad und Kurzzeitpflege zusammen, noch aus der Klinik (Muster 2). Muss die Versorgung nach der Entlassung geklärt werden, ist die Begutachtung im Krankenhaus spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags fällig (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
Dabei klärt der Medizinische Dienst zunächst nur, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die vollständige Begutachtung folgt danach; geht es direkt in die Kurzzeitpflege, spätestens am zehnten Arbeitstag nach deren Beginn (§ 18a Abs. 7 SGB XI). Wie der Antrag auf einen Pflegegrad sonst abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
Wird kein Pflegegrad 2 festgestellt, kann die Krankenkasse die Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V). Sprich dafür den Sozialdienst der Klinik oder deine Krankenkasse an.
Antrag auf Kurzzeitpflege: Muster als Word und PDF
Muster 1 ist für alle mit Pflegegrad 2 bis 5. Muster 2 ist für Patienten im Krankenhaus, die noch keinen Pflegegrad haben. Zu jedem Muster gibt es eine Word-Datei und ein PDF.
Schick den Antrag an die Pflegekasse, sobald du einen Platz hast, und vor dem Einzug. Nenn die Einrichtung mit Anschrift und den geplanten Zeitraum. Schreibst du für einen Angehörigen, leg die Vollmacht bei. Am schnellsten geht es per Fax mit Sendebericht; ruf zusätzlich an, wenn es eilt.
Muster 1 · Antrag auf Kurzzeitpflege (formlos)
Betreff: Antrag auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Pflegegrad [2 / 3 / 4 / 5], beantrage ich Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI vom [Datum des Einzugs] bis zum [Datum des Auszugs].
Die Pflege zu Hause ist in dieser Zeit nicht ausreichend möglich, weil [Grund, z. B. die Pflegeperson selbst operiert wird / nach dem Krankenhausaufenthalt noch Hilfe rund um die Uhr nötig ist]. Tages- oder Nachtpflege reicht dafür nicht aus.
Die Kurzzeitpflege erfolgt in [Name und Anschrift der Einrichtung].
Bitte übernehmen Sie die pflegebedingten Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI und teilen Sie mir mit, wie viel davon für [Jahr] noch zur Verfügung steht.
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Für Patienten ohne Pflegegrad, die nach der Klinik nicht nach Hause können. Schick den Antrag sofort an die Pflegekasse, per Fax oder über den Sozialdienst der Klinik, und nenn das voraussichtliche Entlassdatum. Unterschreibt die Patientin nicht selbst, leg eine Vollmacht bei.
Muster 2 · Antrag auf Pflegegrad und Kurzzeitpflege aus dem Krankenhaus
Betreff: Antrag auf Pflegegrad und Kurzzeitpflege für [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennummer [Versichertennummer], Begutachtung im Krankenhaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung, die Feststellung eines Pflegegrades und Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI.
Die Behandlung im [Name und Anschrift des Krankenhauses], Station [Station], läuft seit dem [Datum der Aufnahme]. Die Entlassung ist für den [Datum der Entlassung] vorgesehen.
Danach ist die Pflege zu Hause noch nicht möglich, weil [Grund: warum es zu Hause nicht geht, z. B. sie nach dem Oberschenkelhalsbruch nicht allein aufstehen kann und allein lebt]. Ein Platz in der Kurzzeitpflege ist ab dem [Datum des Einzugs] reserviert in [Name und Anschrift der Einrichtung].
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Pflegereform 2027: Was sich bei der Kurzzeitpflege ändern soll
Nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 soll der Gemeinsame Jahresbetrag ab 2027 wegfallen. Kurzzeitpflege soll dann aus einem neuen Überbrückungsbudget mit bis zu 2.285 € im Jahr bezahlt werden, eigene Plätze für akute Fälle soll es ab 2028 geben. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät ab 5. November 2026.
Für 2026 gelten die Regeln dieser Seite. Was vom Jahresbetrag 2026 übrig ist, verfällt am 31. Dezember.
Häufige Fragen
Muss ich Kurzzeitpflege vorher beantragen?
Brauche ich für die Kurzzeitpflege das Formular der AOK oder meiner Kasse?
Wie lange darf man in der Kurzzeitpflege bleiben?
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gezahlt?
Wer zahlt die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?
Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im selben Jahr nutzen?
Was tun, wenn die Pflegekasse die Kurzzeitpflege ablehnt?
Grundlagen
§§ 7b, 18a, 33, 37, 42, 42a, 45b SGB XI · § 39c SGB V · § 16 SGB I · § 9 SGB X · Regierungsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht verabschiedet · Stand: Oktober 2026
