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Krankenkasse · Wechsel

Krankenkasse kündigen oder wechseln: Fristen, Sonderkündigung und Muster

Deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag, eine andere passt besser, oder du wechselst in die private Versicherung oder ins Ausland. Für den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse brauchst du seit 2021 keine Kündigung mehr. Es kommt auf zwei Fristen an: die Bindung von zwölf Monaten und die Kündigungsfrist.

Kurz gesagt: Zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechselst du mit dem Antrag bei der neuen Kasse. Sie meldet den Wechsel an die alte, das ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V). Nach 12 Monaten Bindung endet die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats: Antrag im November, neue Kasse ab 1. Februar. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du bis zum Ende des Monats wechseln, ab dem er gilt, auch während der Bindung. Selbst kündigen oder austreten musst du nur, wenn du privat oder familienversichert wirst oder ins Ausland gehst, und dann mit Nachweis der neuen Absicherung.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Krankenkasse kündigen? Wechsel ohne Kündigung. Karte nach § 175 SGB V: Wechsel zu anderer Kasse nach 12 Monaten, Antrag bei der neuen Kasse genügt; Zusatzbeitrag steigt: Sonderkündigung bis Ende des Monats der Erhöhung; privat, Ausland, Familie: Kündigung wirkt nur mit Nachweis; Krankengeld-Wahltarif: drei Jahre gebunden. Schritte: neue Kasse wählen, Frist ausrechnen, Arbeitgeber informieren.
Zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechselst du mit dem Antrag bei der neuen Kasse, die den Wechsel der alten meldet (§ 175 Abs. 2 und 4 SGB V). Grafik: reklamo.ai

Krankenkasse kündigen: Welche Frist gilt, und bis wann?

An deine Kasse bist du mindestens zwölf Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Danach kannst du jederzeit wechseln, zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Es zählt der Monat, in dem dein Antrag bei der neuen Kasse eingeht (Satz 3 und 4).

Antrag geht bei der neuen Kasse ein imAlte Mitgliedschaft endet amNeue Kasse ab
Oktober 202631. Dezember 20261. Januar 2027
November 202631. Januar 20271. Februar 2027
Dezember 202628. Februar 20271. März 2027
Januar 202731. März 20271. April 2027

Die Bindung gilt nicht, wenn deine Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet (Satz 2). Bis zum Wechsel bleibst du Mitglied der alten Kasse und zahlst ihren Beitrag.

Wahltarife binden länger (§ 53 Abs. 8 SGB V): Tarife mit Selbstbehalt und der Krankengeld-Wahltarif drei Jahre, Tarife mit Kostenerstattung oder mit einer Prämie, wenn du ein Jahr keine Leistungen nutzt, ein Jahr. Für Härtefälle muss die Satzung ein Sonderkündigungsrecht vorsehen. Für das Hausarztmodell gelten eigene Regeln: Hausarztmodell kündigen.

Krankenkasse wechseln: Musst du bei der alten Kasse kündigen?

Nein. Seit 2021 erklärst du den Wechsel nur gegenüber der neuen Kasse, mit ihrem Online-Antrag oder einem kurzen Brief (Muster 1). Sie meldet deine Wahl elektronisch an die alte Kasse, und diese Meldung ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 4 SGB V).

Eine zusätzliche Kündigung bei der alten Kasse schadet nicht, bewirkt allein aber nichts. Ohne neue Mitgliedschaft oder Nachweis einer anderen Absicherung wird sie nicht wirksam (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).

Sonderkündigung: Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt

Erhebt deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, kannst du bis zum Ende des Monats wechseln, ab dem der neue Satz gilt, auch während der Bindung (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Auch dafür genügt der Antrag bei der neuen Kasse. Die Kündigungsfrist bleibt: Erhöht deine Kasse zum 1. Januar 2027 und geht dein Antrag im Januar ein, wechselst du zum 1. April 2027. Bis dahin zahlst du den höheren Beitrag. Der letzte Tag, der 31. Januar 2027, ist ein Sonntag. Schick den Antrag also früher ab.

Ein Hinweisbrief kommt nicht mehr sicher. Bis Juli 2026 musste die Kasse dich in einem eigenen Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 hat diese Pflicht gestrichen. Der Bundestag hat am 15.10.2026 beschlossen, sie wieder einzuführen. Der Bundesrat soll am 20.11.2026 darüber beraten; in Kraft ist das noch nicht (Stand: 27.10.2026). Prüf den Zusatzbeitrag deshalb selbst, auf der Internetseite deiner Kasse oder in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands. Den Durchschnitt für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium auf 2,9 Prozent festgelegt. Für 2027 soll er nach der Schätzung vom Oktober 2026 bei 2,9 Prozent bleiben.

Ausnahme: Im Krankengeld-Wahltarif gilt das Sonderkündigungsrecht nicht (§ 53 Abs. 8 SGB V).

Krankenkasse kündigen: Vorlage und Muster als Word und PDF

Muster 1 ist für den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse, wenn du lieber einen Brief schickst als den Online-Antrag. Per Fax sichert er dir auch den Monat, wenn das Monatsende naht. Muster 2 brauchst du nur ohne neue gesetzliche Kasse, Muster 3 steht beim Wechsel in die private Versicherung. Alle schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.

Diesen Brief schickst du an die Kasse, zu der du wechseln willst, nicht an die alte. Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die alte (§ 175 Abs. 2 SGB V) und schickt dir meist noch ihren Aufnahmebogen. Läuft die Frist für die Sonderkündigung ab, schick den Brief per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel in einer Geschäftsstelle ab. Statt des Briefs kannst du auch den Online-Antrag der neuen Kasse nutzen.

Muster 1 · Kassenwechsel: Erklärung gegenüber der neuen Krankenkasse

Betreff: Wahl Ihrer Krankenkasse nach § 175 SGB V und Mitgliedschaft ab [Datum des Wechsels]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wähle ich Ihre Krankenkasse und beantrage die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt (§ 175 Abs. 1 SGB V).

Ich bin geboren am [Geburtsdatum]. Meine Rentenversicherungsnummer lautet [Rentenversicherungsnummer, falls bekannt].

Bisher bin ich versichert bei der [Name der bisherigen Krankenkasse], Versichertennummer [Versichertennummer bei der bisherigen Kasse], seit [Datum des Beginns der bisherigen Mitgliedschaft]. Ich bin [Status, z. B. beschäftigt bei Firma … in … / freiwillig versichert / Rentnerin oder Rentner / Studentin oder Student].

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Diesen Brief schickst du an deine bisherige Kasse, wenn du freiwillig versichert bist und in die private Versicherung, in die Familienversicherung oder ins Ausland wechselst. Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, aber nur, wenn du bis dahin die neue Absicherung nachweist (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V). Leg den Nachweis bei oder reich ihn rechtzeitig nach. Schick den Brief per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel ab.

Muster 2 · Kündigung ohne neue gesetzliche Kasse: privat, Familie, Ausland

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nach § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V ist das der [Datum des Endes: letzter Tag des übernächsten Monats].

Ich wechsle nicht zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Grund: [Grund, z. B. private Krankenversicherung bei der … ab 01.02.2027 / Familienversicherung über meinen Ehepartner bei der … / Wegzug nach … am …].

Den Nachweis meiner anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall [lege ich bei / reiche ich bis zum Ende der Kündigungsfrist nach] (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V). Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt in diesem Fall nicht (§ 175 Abs. 4 Satz 7 SGB V).

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In die private Krankenversicherung wechseln: kündigen oder austreten

Statt gesetzlich kannst du dich nur privat versichern, wenn du nicht versicherungspflichtig bist, etwa als Selbstständige oder als Angestellter mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Überleg dir den Schritt gut. Wer nach dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig würde, aber die fünf Jahre davor nicht gesetzlich versichert war, kommt meist nicht zurück (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ab 2027 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmalig um zusätzlich 3.600 €, voraussichtlich auf 84.150 € im Jahr. Bist du schon privat versichert und willst den Versicherer wechseln: Versicherung kündigen und Tarifwechsel in der PKV.

Endet deine Versicherungspflicht, weil dein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder deine Beschäftigung in Deutschland endet, führt dich die Kasse sonst als freiwilliges Mitglied weiter. Austreten kannst du nur binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis auf diese Möglichkeit, und nur mit Nachweis der neuen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Schick den Brief gleich nach dem Hinweisschreiben ab, am besten per Fax mit Sendebericht.

Muster 3 · Austritt nach Ende der Versicherungspflicht (§ 188 Abs. 4 SGB V)

Betreff: Austritt nach § 188 Abs. 4 SGB V zum [Datum des Endes der Versicherungspflicht], Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Versicherungspflicht endet am [Datum des Endes der Versicherungspflicht], weil [Grund, z. B. mein Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt / meine Beschäftigung in Deutschland endet und ich am … nach … ziehe]. Ihr Schreiben mit dem Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit vom [Datum Ihres Hinweisschreibens] habe ich erhalten.

Hiermit erkläre ich meinen Austritt. Eine freiwillige Mitgliedschaft im Anschluss an die Versicherungspflicht möchte ich nicht (§ 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V).

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Krankenkasse kündigen wegen Umzug ins Ausland oder Auswanderung

Leg die Abmeldebestätigung der Meldebehörde und die Bestätigung deiner neuen Krankenversicherung bei. Ohne Nachweis wirken weder Austritt noch Kündigung. Arbeitest du weiter für einen Arbeitgeber in Deutschland, etwa bei einer Entsendung, frag deine Kasse vorher, ob deine Versicherung weiterläuft.

Was du jetzt tun solltest

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft jederzeit, mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, auch früher. In einem Wahltarif kann die Bindung bis zu drei Jahre dauern.
Muss ich bei der alten Krankenkasse kündigen, wenn ich wechsle?
Nein. Seit 2021 stellst du nur den Antrag bei der neuen Kasse. Sie meldet den Wechsel an die alte, und das ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V).
Kann ich die Krankenkasse kündigen, ohne eine neue zu haben?
Nur mit einer anderen Absicherung, etwa einer privaten Versicherung, der Familienversicherung oder einer Versicherung im Ausland. Die Kündigung wirkt erst, wenn du sie bis zum Ende der Kündigungsfrist nachweist (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V). Ohne Nachweis bleibst du Mitglied.
Wie kündige ich bei TK, AOK, Barmer oder DAK, geht das online oder per E-Mail?
Für den Wechsel gar nicht: Du stellst bei der neuen Kasse den Antrag, meist online. Musst du ohne neue gesetzliche Kasse kündigen, schick einen unterschriebenen Brief oder ein Fax und verlang die Kündigungsbestätigung. Die muss die Kasse binnen zwei Wochen ausstellen.
Kann mich die Krankenkasse kündigen?
Nein. Ein Kündigungsrecht der Kasse sieht das Gesetz nicht vor, und eine gesetzliche Kasse darf dich auch nicht ablehnen (§ 175 Abs. 1 SGB V). Eine freiwillige Mitgliedschaft endet ohne Kündigung nur ausnahmsweise, etwa wenn sechs Monate keine Beiträge gezahlt wurden, niemand Leistungen genutzt hat und die Kasse deinen Wohnsitz nicht ermitteln kann (§ 191 Nr. 4 SGB V).
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in den ersten zwölf Monaten?
Ja. Bei einem neuen oder höheren Zusatzbeitrag kannst du auch während der Bindung wechseln, bis zum Ende des Monats, ab dem der neue Satz gilt (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Ausgenommen ist der Krankengeld-Wahltarif.
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
2,9 Prozent, so hat ihn das Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Für 2027 soll er nach der Schätzung vom Oktober 2026 bei 2,9 Prozent bleiben. Den Satz deiner Kasse findest du auf ihrer Internetseite und in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands.
Muss mich die Kasse über eine Beitragserhöhung informieren?
Derzeit nicht. Die Pflicht zum eigenen Hinweisschreiben ist seit Ende Juli 2026 gestrichen. Der Bundestag hat am 15.10.2026 beschlossen, sie wieder einzuführen; der Bundesrat soll am 20.11.2026 darüber beraten. In Kraft ist das noch nicht. Prüf den Beitrag deshalb selbst, vor allem zum Jahreswechsel.

Grundlagen

§ 175 Abs. 1 bis 4 SGB V · § 6 Abs. 1, 3a und 4, § 53 Abs. 8, § 188 Abs. 4, §§ 190, 191 SGB V · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) · Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026 vom 07.11.2025 (BAnz AT 10.11.2025 B7) · Bundesamt für Soziale Sicherung, Rundschreiben vom 24.09.2024 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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