Krankenkasse kündigen oder wechseln: Fristen, Sonderkündigung und Muster
Deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag, eine andere passt besser, oder du wechselst in die private Versicherung oder ins Ausland. Für den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse brauchst du seit 2021 keine Kündigung mehr. Es kommt auf zwei Fristen an: die Bindung von zwölf Monaten und die Kündigungsfrist.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Krankenkasse kündigen: Welche Frist gilt, und bis wann?
An deine Kasse bist du mindestens zwölf Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Danach kannst du jederzeit wechseln, zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Es zählt der Monat, in dem dein Antrag bei der neuen Kasse eingeht (Satz 3 und 4).
| Antrag geht bei der neuen Kasse ein im | Alte Mitgliedschaft endet am | Neue Kasse ab |
|---|---|---|
| Oktober 2026 | 31. Dezember 2026 | 1. Januar 2027 |
| November 2026 | 31. Januar 2027 | 1. Februar 2027 |
| Dezember 2026 | 28. Februar 2027 | 1. März 2027 |
| Januar 2027 | 31. März 2027 | 1. April 2027 |
Die Bindung gilt nicht, wenn deine Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet (Satz 2). Bis zum Wechsel bleibst du Mitglied der alten Kasse und zahlst ihren Beitrag.
Wahltarife binden länger (§ 53 Abs. 8 SGB V): Tarife mit Selbstbehalt und der Krankengeld-Wahltarif drei Jahre, Tarife mit Kostenerstattung oder mit einer Prämie, wenn du ein Jahr keine Leistungen nutzt, ein Jahr. Für Härtefälle muss die Satzung ein Sonderkündigungsrecht vorsehen. Für das Hausarztmodell gelten eigene Regeln: Hausarztmodell kündigen.
Krankenkasse wechseln: Musst du bei der alten Kasse kündigen?
Nein. Seit 2021 erklärst du den Wechsel nur gegenüber der neuen Kasse, mit ihrem Online-Antrag oder einem kurzen Brief (Muster 1). Sie meldet deine Wahl elektronisch an die alte Kasse, und diese Meldung ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 4 SGB V).
- Die neue Kasse darf dich nicht ablehnen (§ 175 Abs. 1 SGB V).
- Bist du angestellt, nennst du deinem Arbeitgeber unverzüglich die neue Kasse (§ 175 Abs. 3 SGB V).
- Das gilt bei TK, AOK, Barmer, DAK und jeder anderen gesetzlichen Kasse gleich. Eine Kündigungsadresse der alten Kasse brauchst du nicht.
Eine zusätzliche Kündigung bei der alten Kasse schadet nicht, bewirkt allein aber nichts. Ohne neue Mitgliedschaft oder Nachweis einer anderen Absicherung wird sie nicht wirksam (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).
Sonderkündigung: Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt
Erhebt deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, kannst du bis zum Ende des Monats wechseln, ab dem der neue Satz gilt, auch während der Bindung (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Auch dafür genügt der Antrag bei der neuen Kasse. Die Kündigungsfrist bleibt: Erhöht deine Kasse zum 1. Januar 2027 und geht dein Antrag im Januar ein, wechselst du zum 1. April 2027. Bis dahin zahlst du den höheren Beitrag. Der letzte Tag, der 31. Januar 2027, ist ein Sonntag. Schick den Antrag also früher ab.
Ein Hinweisbrief kommt nicht mehr sicher. Bis Juli 2026 musste die Kasse dich in einem eigenen Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 hat diese Pflicht gestrichen. Der Bundestag hat am 15.10.2026 beschlossen, sie wieder einzuführen. Der Bundesrat soll am 20.11.2026 darüber beraten; in Kraft ist das noch nicht (Stand: 27.10.2026). Prüf den Zusatzbeitrag deshalb selbst, auf der Internetseite deiner Kasse oder in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands. Den Durchschnitt für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium auf 2,9 Prozent festgelegt. Für 2027 soll er nach der Schätzung vom Oktober 2026 bei 2,9 Prozent bleiben.
Ausnahme: Im Krankengeld-Wahltarif gilt das Sonderkündigungsrecht nicht (§ 53 Abs. 8 SGB V).
Krankenkasse kündigen: Vorlage und Muster als Word und PDF
Muster 1 ist für den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse, wenn du lieber einen Brief schickst als den Online-Antrag. Per Fax sichert er dir auch den Monat, wenn das Monatsende naht. Muster 2 brauchst du nur ohne neue gesetzliche Kasse, Muster 3 steht beim Wechsel in die private Versicherung. Alle schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.
Diesen Brief schickst du an die Kasse, zu der du wechseln willst, nicht an die alte. Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die alte (§ 175 Abs. 2 SGB V) und schickt dir meist noch ihren Aufnahmebogen. Läuft die Frist für die Sonderkündigung ab, schick den Brief per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel in einer Geschäftsstelle ab. Statt des Briefs kannst du auch den Online-Antrag der neuen Kasse nutzen.
Muster 1 · Kassenwechsel: Erklärung gegenüber der neuen Krankenkasse
Betreff: Wahl Ihrer Krankenkasse nach § 175 SGB V und Mitgliedschaft ab [Datum des Wechsels]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wähle ich Ihre Krankenkasse und beantrage die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt (§ 175 Abs. 1 SGB V).
Ich bin geboren am [Geburtsdatum]. Meine Rentenversicherungsnummer lautet [Rentenversicherungsnummer, falls bekannt].
Bisher bin ich versichert bei der [Name der bisherigen Krankenkasse], Versichertennummer [Versichertennummer bei der bisherigen Kasse], seit [Datum des Beginns der bisherigen Mitgliedschaft]. Ich bin [Status, z. B. beschäftigt bei Firma … in … / freiwillig versichert / Rentnerin oder Rentner / Studentin oder Student].
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Diesen Brief schickst du an deine bisherige Kasse, wenn du freiwillig versichert bist und in die private Versicherung, in die Familienversicherung oder ins Ausland wechselst. Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, aber nur, wenn du bis dahin die neue Absicherung nachweist (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V). Leg den Nachweis bei oder reich ihn rechtzeitig nach. Schick den Brief per Fax mit Sendebericht oder gib ihn gegen Eingangsstempel ab.
Muster 2 · Kündigung ohne neue gesetzliche Kasse: privat, Familie, Ausland
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft, Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nach § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V ist das der [Datum des Endes: letzter Tag des übernächsten Monats].
Ich wechsle nicht zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Grund: [Grund, z. B. private Krankenversicherung bei der … ab 01.02.2027 / Familienversicherung über meinen Ehepartner bei der … / Wegzug nach … am …].
Den Nachweis meiner anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall [lege ich bei / reiche ich bis zum Ende der Kündigungsfrist nach] (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V). Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt in diesem Fall nicht (§ 175 Abs. 4 Satz 7 SGB V).
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In die private Krankenversicherung wechseln: kündigen oder austreten
Statt gesetzlich kannst du dich nur privat versichern, wenn du nicht versicherungspflichtig bist, etwa als Selbstständige oder als Angestellter mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Pflichtversichert: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem du die Grenze überschreitest, wenn du auch über der Grenze des Folgejahres liegst (§ 6 Abs. 4 SGB V). Dann führt die Kasse dich freiwillig weiter, außer du trittst binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis aus und weist die private Versicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V, Muster 3).
- Freiwillig versichert, etwa als Selbstständige: Du kündigst zum Ablauf des übernächsten Monats, ohne Bindungsfrist, und weist die private Versicherung bis dahin nach (§ 175 Abs. 4 Satz 5 und 7 SGB V, Muster 2).
Überleg dir den Schritt gut. Wer nach dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig würde, aber die fünf Jahre davor nicht gesetzlich versichert war, kommt meist nicht zurück (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ab 2027 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmalig um zusätzlich 3.600 €, voraussichtlich auf 84.150 € im Jahr. Bist du schon privat versichert und willst den Versicherer wechseln: Versicherung kündigen und Tarifwechsel in der PKV.
Endet deine Versicherungspflicht, weil dein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder deine Beschäftigung in Deutschland endet, führt dich die Kasse sonst als freiwilliges Mitglied weiter. Austreten kannst du nur binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis auf diese Möglichkeit, und nur mit Nachweis der neuen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Schick den Brief gleich nach dem Hinweisschreiben ab, am besten per Fax mit Sendebericht.
Muster 3 · Austritt nach Ende der Versicherungspflicht (§ 188 Abs. 4 SGB V)
Betreff: Austritt nach § 188 Abs. 4 SGB V zum [Datum des Endes der Versicherungspflicht], Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Versicherungspflicht endet am [Datum des Endes der Versicherungspflicht], weil [Grund, z. B. mein Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt / meine Beschäftigung in Deutschland endet und ich am … nach … ziehe]. Ihr Schreiben mit dem Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit vom [Datum Ihres Hinweisschreibens] habe ich erhalten.
Hiermit erkläre ich meinen Austritt. Eine freiwillige Mitgliedschaft im Anschluss an die Versicherungspflicht möchte ich nicht (§ 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V).
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Krankenkasse kündigen wegen Umzug ins Ausland oder Auswanderung
- Angestellt: Deine Pflichtmitgliedschaft endet mit dem letzten Tag der Beschäftigung (§ 190 Abs. 2 SGB V). Damit die Kasse dich danach nicht freiwillig weiterführt, erklärst du binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt und weist die neue Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V, Muster 3).
- Freiwillig versichert: Du kündigst zum Ablauf des übernächsten Monats und weist die neue Absicherung bis dahin nach, ohne Bindungsfrist (Muster 2).
Leg die Abmeldebestätigung der Meldebehörde und die Bestätigung deiner neuen Krankenversicherung bei. Ohne Nachweis wirken weder Austritt noch Kündigung. Arbeitest du weiter für einen Arbeitgeber in Deutschland, etwa bei einer Entsendung, frag deine Kasse vorher, ob deine Versicherung weiterläuft.
Was du jetzt tun solltest
- Nachsehen, seit wann du Mitglied bist und ob du einen Wahltarif hast.
- Den Zusatzbeitrag deiner Kasse mit dem Durchschnitt von 2,9 Prozent vergleichen.
- Den Antrag bei der neuen Kasse stellen und den Eingang belegen können, etwa mit Fax und Sendebericht.
- Laufende Anträge, etwa auf eine Kostenübernahme, abwarten oder mit der neuen Kasse klären. Beitragsschulden bleiben beim Wechsel bestehen: Schuldenerlass bei der Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Muss ich bei der alten Krankenkasse kündigen, wenn ich wechsle?
Kann ich die Krankenkasse kündigen, ohne eine neue zu haben?
Wie kündige ich bei TK, AOK, Barmer oder DAK, geht das online oder per E-Mail?
Kann mich die Krankenkasse kündigen?
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in den ersten zwölf Monaten?
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
Muss mich die Kasse über eine Beitragserhöhung informieren?
Grundlagen
§ 175 Abs. 1 bis 4 SGB V · § 6 Abs. 1, 3a und 4, § 53 Abs. 8, § 188 Abs. 4, §§ 190, 191 SGB V · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) · Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026 vom 07.11.2025 (BAnz AT 10.11.2025 B7) · Bundesamt für Soziale Sicherung, Rundschreiben vom 24.09.2024 · Stand: Oktober 2026
