Schadensersatz nach Sachbeschädigung: Wer zahlt, wie viel, und wie du es forderst
Der Fußball des Nachbarjungen ist durchs Wohnzimmerfenster geflogen. Beim Umzug hat ein Helfer den Fernseher fallen lassen. Am Auto ist eine frische Delle, und der Zettel unter dem Scheibenwischer nennt immerhin einen Namen. Jetzt geht es ums Geld.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Wer muss für den Schaden zahlen?
Grundsätzlich der, der ihn verursacht hat, und zwar dann, wenn er schuld ist: Er hat den Schaden absichtlich angerichtet oder war unvorsichtig. Ein Missgeschick reicht, etwa ein Glas Rotwein auf dem hellen Sofa. Beweisen musst du, wer es war und was kaputt ist. Fotos, Zeugen und eine schriftliche Entschuldigung helfen.
| Wer hat es beschädigt? | Wer zahlt? | Grundlage |
|---|---|---|
| Nachbar, Gast, Bekannter | er selbst, meist über seine private Haftpflichtversicherung | § 823 Abs. 1 BGB |
| Kind unter 7 Jahren | das Kind nicht; die Eltern nur, wenn sie die Aufsicht verletzt haben | § 828 Abs. 1, § 832 BGB |
| Kind von 7 bis 17 Jahren | das Kind, wenn es die nötige Einsicht hatte, bei Unfällen mit fahrenden Autos erst ab 10; daneben die Eltern, wenn sie die Aufsicht verletzt haben | § 828 Abs. 2 und 3, § 832 BGB |
| Hund oder Katze | der Halter, auch ohne eigenes Verschulden | § 833 BGB |
| Handwerker, Umzugsfirma | der Betrieb aus dem Vertrag; er muss beweisen, dass ihn keine Schuld trifft | § 280 Abs. 1 BGB |
| Autofahrer, etwa beim Ausparken | seine Kfz-Haftpflichtversicherung, an die du dich direkt wenden kannst | § 115 VVG |
Hat jemand mit Absicht zerstört, etwa Reifen zerstochen oder eine Wand beschmiert, ist das zugleich eine Straftat (§ 303 StGB). Für das Geld ändert das wenig, mit einer Ausnahme: Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG), dann haftet der Täter mit seinem eigenen Geld.
Wie viel Geld? Reparatur, Zeitwert, Wertminderung
Du sollst so gestellt werden, als wäre nichts passiert (§ 249 Abs. 1 BGB). Wie du das Geld verwendest, ist deine Sache.
- Reparatur: Du kannst die erforderlichen Reparaturkosten verlangen, ohne reparieren zu lassen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Mehrwertsteuer gibt es aber nur, wenn sie wirklich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Beispiel: Das Fenster kostet laut Kostenvoranschlag 480 € netto, mit Mehrwertsteuer 571,20 €. Lässt du es reparieren, bekommst du 571,20 €, sonst 480 €.
- Totalschaden: Lohnt die Reparatur nicht oder geht sie nicht, gibt es den Wert der Sache vor dem Schaden, also was ein gleichwertiges gebrauchtes Stück kostet (§ 251 BGB). Für einen fünf Jahre alten Fernseher ist das nicht der Neupreis.
- Neu für alt: Ersetzt eine Reparatur Altes durch Neues, etwa ein ganzes Parkett statt eines zerkratzten, kann der Verursacher einen Abzug machen, weil die Sache jetzt mehr wert ist als vorher.
- Wertminderung: Bleibt trotz Reparatur ein Makel, den ein Käufer im Preis abziehen würde, gehört der Minderwert dazu. Beim Auto ist das der merkantile Minderwert.
- Nebenkosten: ein Gutachten bei größeren Schäden, Fahrten zur Werkstatt, Porto. Bei kleinen Schäden reicht ein Kostenvoranschlag; ob der Verursacher dessen Kosten zahlen muss, sehen Gerichte unterschiedlich.
Schmerzensgeld gibt es bei einem reinen Sachschaden nicht. Für die entgangene Nutzung zahlt der Verursacher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur bei Dingen, auf die man im Alltag angewiesen ist, etwa beim Auto, das du täglich brauchst, nicht bei Freizeitdingen wie einem Wohnmobil.
Schadensersatz fordern: Musterbriefe als Word und PDF
Schreib zuerst freundlich und sachlich an den Verursacher, am besten mit Fotos und Kostenvoranschlag im Anhang. Nenne einen festen Betrag und ein Datum. Weißt du den Namen seiner Haftpflichtversicherung, schreib zusätzlich dorthin (Muster 2). Beide Muster schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail.
Muster 1 · Schadensersatz fordern, mit Bitte an die Haftpflicht
Betreff: Schaden an [Sache, z. B. meinem Wohnzimmerfenster] am [Datum]: Bitte um Schadensersatz
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …],
am [Datum] gegen [Uhrzeit] haben Sie [was passiert ist, in einem Satz, z. B. beim Fußballspielen im Hof mein Wohnzimmerfenster getroffen]. Dabei wurde [Sache] beschädigt: [Schaden, z. B. die äußere Scheibe ist gesprungen]. Fotos lege ich bei.
Für den Schaden haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB. Laut Kostenvoranschlag der Firma [Name] vom [Datum] kostet die Reparatur [Betrag] €. Die Kopie liegt bei.
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Muster 2 · Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers anmelden
Betreff: Ihr Versicherungsnehmer [Name], [Versicherungsnummer oder Schadennummer, falls bekannt]: Schaden vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Versicherungsnehmer [Name, Anschrift] hat am [Datum] [Sache] beschädigt, die mir gehört. [Kurz, was passiert ist.] [Er hat mir zugesagt, den Schaden bei Ihnen zu melden. / Er hat den Schaden nach eigener Auskunft bei Ihnen gemeldet.]
Ich mache den Schaden hiermit geltend: …
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Kind, Hund oder Gast: Wer haftet wofür?
Kinder unter sieben haften nie selbst (§ 828 Abs. 1 BGB). Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Das Gesetz vermutet zunächst, dass sie das haben; die Eltern können aber zeigen, dass sie so aufgepasst haben, wie es bei diesem Alter und diesem Kind nötig ist. Ein normal entwickeltes Kind von etwa siebeneinhalb Jahren darf nach dem Bundesgerichtshof auch ohne Aufsicht draußen spielen, wenn die Eltern in groben Zügen wissen, was es tut (Urteil vom 24.3.2009, VI ZR 199/08); bei kleineren Kindern gelten strengere Maßstäbe. Viele Privathaftpflicht-Tarife zahlen für Schäden durch nicht haftende Kinder trotzdem, bis zu einer Grenze im Vertrag. Frag die Eltern deshalb nach ihrer Versicherung, statt über die Aufsicht zu streiten (Muster 3).
Kinder ab sieben haften selbst, wenn sie einsehen konnten, dass sie Unrecht tun (§ 828 Abs. 3 BGB). Bei Unfällen mit Autos gilt die Grenze von zehn Jahren, aber nur, wenn sich die typischen Gefahren des fließenden Verkehrs ausgewirkt haben: Prallt das Kickboard eines Neunjährigen gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto, haftet er (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 335/03). Zahlen muss dann meist die Familienhaftpflicht.
Hund oder Katze: Der Halter haftet auch ohne Verschulden (§ 833 BGB). In mehreren Bundesländern ist für Hunde eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Gäste und Freunde haften wie jeder andere. Hilft dir ein Freund beim Umzug, nimmt der Bundesgerichtshof nur ausnahmsweise einen stillschweigenden Haftungsverzicht an, und meist nicht, wenn der Helfer haftpflichtversichert ist (Urteil vom 26.4.2016, VI ZR 467/15).
Muster 3 · Kind hat etwas beschädigt: Brief an die Eltern
Betreff: Schaden an [Sache] am [Datum] durch Ihr Kind [Vorname]
[Liebe Frau … und lieber Herr … / Sehr geehrte Familie …],
am [Datum] hat Ihr Kind [Vorname, Alter] [was passiert ist, z. B. beim Spielen mit dem Roller den Lack meines geparkten Autos auf der Fahrerseite zerkratzt]. [Wer es gesehen hat, z. B. Ich habe es vom Fenster aus gesehen.] Fotos lege ich bei.
Die Reparatur kostet laut Kostenvoranschlag [Betrag] €. Ich bitte Sie, den Schaden Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu melden; …
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Parkrempler und Fahrerflucht
Hat ein Autofahrer dein Auto, deinen Zaun oder dein Rad beschädigt, wendest du dich direkt an seine Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG). Die Versicherung findest du über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer. Wie die Regulierung läuft, was du bei fiktiver Abrechnung und Nutzungsausfall beachten musst, steht unter Versicherung zahlt nicht.
Ist der Verursacher abgehauen, erstatte Anzeige bei der Polizei; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar (§ 142 StGB). Bleibt er unbekannt, hilft die Verkehrsopferhilfe nur begrenzt: Schäden an deinem Auto ersetzt sie dann nur, wenn bei dem Unfall auch jemand getötet oder erheblich verletzt wurde, andere Sachschäden nur, soweit sie 500 € übersteigen (§ 12 Abs. 2 PflVG). Hast du eine Vollkasko, springt sie ein, kostet dich aber die Selbstbeteiligung und unter Umständen einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt.
Strafanzeige wegen Sachbeschädigung: drei Monate für den Strafantrag
Sachbeschädigung ist eine Straftat (§ 303 StGB), wird aber in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§ 303c StGB). Der Strafantrag muss binnen drei Monaten gestellt sein, gerechnet ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter weißt (§ 77b StGB). Stellen kannst du ihn bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht. Seit Juli 2024 geht das auch per Online-Anzeige oder E-Mail, wenn klar ist, wer du bist und dass du die Verfolgung willst (§ 158 Abs. 2 StPO); am sichersten ist ein unterschriebener Brief. Eine bloße Anzeige ohne ausdrücklichen Strafantrag reicht nicht immer.
Geld bringt dir das Strafverfahren nicht von selbst. Es hilft aber, den Täter zu finden und Beweise zu sichern. Im Strafverfahren kannst du zwar auch Schadensersatz beantragen (Adhäsionsverfahren, § 403 StPO), meist ist die Forderung mit Muster 1 und notfalls dem Mahnbescheid aber der einfachere Weg. Bei einem Missgeschick ohne Absicht ist eine Anzeige fehl am Platz: Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
Muster 4 · Strafanzeige und Strafantrag wegen Sachbeschädigung
Betreff: Strafanzeige und Strafantrag wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am [Datum] in [Ort, Straße]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Sachbeschädigung [gegen Name, Anschrift, soweit bekannt / gegen Unbekannt].
Am [Datum] zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit] wurde [Sache, z. B. mein Auto, Kennzeichen …, vor dem Haus … geparkt] beschädigt: [Schaden, z. B. alle vier Reifen zerstochen]. …
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Er zahlt nicht: Mahnung, Mahnbescheid, Klage
Lässt der Verursacher dein Datum verstreichen, ist er in Verzug (§ 286 BGB). Ab dann schuldet er Verzugszinsen, derzeit 6,52 % im Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB), und die Kosten weiterer Schritte. Schick eine letzte Frist (Mahnung schreiben) und beantrage danach den Mahnbescheid online beim Mahngericht. Widerspricht er, entscheidet bei Beträgen bis 10.000 € das Amtsgericht, und dort brauchst du keinen Anwalt (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 ZPO). Lehnt seine Versicherung ab, lies ihre Begründung genau: Oft fehlt nur ein Beleg.
Manche Länder schreiben vor einer Klage über kleine Beträge bis 750 € oder bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten einen Schlichtungsversuch vor (§ 15a EGZPO). Das entfällt, wenn du zuerst den Mahnbescheid beantragst. Geht es um viel Geld oder bestreitet der andere alles, lohnt ein Blick auf die Kosten eines Anwalts (Was kostet ein Anwaltsschreiben?); bei Verzug muss der Verursacher sie in der Regel erstatten.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Schaden fotografieren, mit Datum und Überblick. Namen von Zeugen notieren. Ein Gespräch mit dem Verursacher kurz schriftlich festhalten, etwa per Nachricht: „Wie besprochen meldest du den Schaden deiner Haftpflicht.“
- Diese Woche: Kostenvoranschlag holen und Muster 1 oder 3 schicken, so, dass du den Zugang belegen kannst (Zugang nachweisen). Bei Vorsatz Strafantrag stellen, solange die drei Monate laufen.
- Wenn die Versicherung schreibt: Unterlagen nachreichen, die sie verlangt, und ihre Abrechnung Posten für Posten mit deinem Kostenvoranschlag vergleichen. Kürzt sie, lass dir die Kürzung begründen.
- Bei Wasserschaden aus der Wohnung oben: Als Mieter zusätzlich dem Vermieter melden und prüfen, ob du die Miete mindern kannst (Wasserschaden in der Mietwohnung).
Was du nicht tun solltest
- Den Schaden sofort selbst reparieren, ohne Fotos und Kostenvoranschlag. Dann fehlt dir der Beweis.
- Mehr verlangen, als der Schaden kostet, etwa den Neupreis für ein altes Gerät. Das verzögert alles.
- Mit einer Strafanzeige drohen, wenn es ein Versehen war. Das bringt nichts und vergiftet das Gespräch.
- Eine Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben, bevor alle Kosten feststehen. Danach kannst du nichts mehr nachfordern.
- Die Verjährung übersehen: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem du von Schaden und Verursacher erfahren hast (§§ 195, 199 BGB).
Häufige Fragen
Wie schreibe ich einen Brief, um Schadensersatz für eine Sachbeschädigung zu fordern?
Muss die Haftpflichtversicherung des anderen zahlen?
Das Nachbarskind hat mein Auto zerkratzt. Wer zahlt?
Bekomme ich den Neupreis ersetzt?
Kann ich Schadensersatz verlangen, ohne reparieren zu lassen?
Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatz zu fordern?
Lohnt sich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung?
Ein Freund hat beim Umzug geholfen und dabei etwas kaputt gemacht. Muss er zahlen?
Grundlagen
§§ 823, 828, 832, 833 BGB (Haftung) · §§ 249, 251 BGB (Umfang des Schadensersatzes) · § 280 Abs. 1 BGB (Vertrag) · §§ 195, 199, 203, 204 BGB (Verjährung, Hemmung) · §§ 286, 288 BGB (Verzug, Zinsen; Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026) · § 115 VVG (Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflicht) · § 103 VVG (kein Versicherungsschutz bei Vorsatz) · § 23 Nr. 1 GVG, § 78 ZPO (Amtsgericht ohne Anwaltszwang) · §§ 142, 303, 303c, 77b StGB (Strafrecht, Strafantrag) · § 158 Abs. 2 StPO (Form des Strafantrags) · § 403 StPO (Adhäsionsverfahren) · § 12 Abs. 2 PflVG (Verkehrsopferhilfe) · § 15a EGZPO (Schlichtung) · BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 335/03 (Kind und geparktes Auto) · BGH, Urteile vom 24.3.2009, VI ZR 199/08 (Aufsicht), und 26.4.2016, VI ZR 467/15 (Gefälligkeit) · Stand: Oktober 2026
