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Behörde · Einbürgerung

Untätigkeitsklage bei Einbürgerung und Ausländerbehörde: erst nachfragen, dann klagen

Dein Einbürgerungsantrag liegt seit Monaten, und auf Nachfragen kommt keine Antwort. Nach drei Monaten kannst du beim Verwaltungsgericht klagen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob die Behörde einen Grund für die Wartezeit hat.

Kurz gesagt: Die Untätigkeitsklage ist frühestens drei Monate nach dem Antrag zulässig (§ 75 VwGO). Hat die Behörde einen zureichenden Grund, etwa stark gestiegene Antragszahlen, setzt das Gericht das Verfahren aus, und die Kosten können bei dir bleiben. Für eine Person beträgt die Gerichtsgebühr 849 €, fällig mit der Klage. Frag deshalb vorher mit Frist nach dem Stand und nach dem Grund der Wartezeit (Sachstandsanfrage).

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Einbürgerung dauert? Erst fragen, dann klagen. Karte Untätigkeitsklage beim VG, § 75 VwGO: 3 Monate nach dem Antrag ist die Klage frühestens zulässig; Behörde schweigt, Kosten trägt dann eher die Behörde; Behörde nennt Antragsflut, Gericht kann aussetzen, Kosten bei dir; Gerichtsgebühr für 1 Person 849 Euro bei 10.000 Euro Streitwert. Schritte: Sachstand erfragen, Antwort prüfen, Klage einreichen.
Die Untätigkeitsklage auf Einbürgerung ist frühestens drei Monate nach dem Antrag zulässig (§ 75 VwGO); für eine Person kostet sie 849 € Gerichtsgebühr. Grafik: reklamo.ai

Ab wann ist eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung möglich?

Frühestens drei Monate nach deinem Antrag (§ 75 VwGO). Einen Widerspruch brauchst du vorher nicht, du klagst direkt beim Verwaltungsgericht.

Drei Monate sind nur die Untergrenze. Die Behörde muss in angemessener Frist entscheiden, und was angemessen ist, hängt vom Fall ab. Das VG Potsdam hat bei Einbürgerungen eine Wartezeit von gut fünf Monaten und in einem anderen Fall von weit über einem Jahr nicht beanstandet. Die Behörde war mit stark gestiegenen Antragszahlen belastet, hatte das bei der Personalplanung berücksichtigt, und das neue Staatsangehörigkeitsrecht seit 27.06.2024 brachte zusätzliche Arbeit (Beschlüsse vom 20.10.2025, VG 9 K 1105/24 und VG 9 K 2694/24). In beiden Fällen trug der Kläger die Kosten.

Anders in Bremen: Dort klagte eine Antragstellerin im Juni 2025 und wurde im Januar 2026 eingebürgert. Die Behörde erklärte danach, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (OVG Bremen, Beschluss vom 14.07.2026, 2 S 40/26).

Was als zureichender Grund für die Verzögerung gilt

Das entscheidet das Gericht im Einzelfall. Feste Monatszahlen gibt es nicht.

Vor der Klage: Stand erfragen, Grund verlangen, Frist setzen

  1. Lass dir den Eingang des Antrags bestätigen und notier das Aktenzeichen.
  2. Nach etwa drei Monaten fragst du nach: Wie weit ist der Antrag, fehlen Unterlagen, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, und gibt es einen Grund für die Dauer (Muster 2)? Setz zwei bis vier Wochen Frist.
  3. Nennt die Behörde einen nachvollziehbaren Grund und einen Zeitraum, wäg ab, ob du wartest. Nach dem VG Potsdam beschleunigt eine Klage das Verfahren nicht von selbst.
  4. Kommt keine Antwort, ist der Weg zur Klage frei (Muster 1).

Für Bundesbehörden steht im Gesetz, dass sie dir nach Eingang des Antrags Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer geben sollen (§ 25 Abs. 2 VwVfG). Einbürgerungsbehörden gehören zu Ländern und Kommunen; für sie gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes. Fragen darfst du dort genauso. Willst du wissen, was in deiner Akte steht, beantrag Akteneinsicht.

Zuständig ist das Verwaltungsgericht für den Bezirk der Einbürgerungsbehörde (§ 52 Nr. 3 VwGO), in Berlin also das Verwaltungsgericht Berlin, in Hamburg das Verwaltungsgericht Hamburg. Ist eine Behörde für mehrere Gerichtsbezirke zuständig, klagst du beim Gericht deines Wohnorts.

Untätigkeitsklage Einbürgerung: Muster als Word und PDF

Muster 1 ist die Klage, Muster 2 die Nachfrage mit Frist an die Einbürgerungsbehörde. Muster 3 für die Ausländerbehörde steht weiter unten. Einen Anwalt brauchst du nicht (§ 67 Abs. 1 VwGO). Klagt ihr als Familie, nennt alle Personen mit Geburtsdatum in einer Klage. Für andere Behörden, etwa Wohngeldstelle oder Jobcenter, nimm die Muster unter Untätigkeitsklage.

An das Verwaltungsgericht für den Bezirk der Einbürgerungsbehörde. Leg Kopien von Antrag, Eingangsbestätigung und deinen Nachfragen bei, dazu eine Abschrift der Klage für die Behörde. Gib sie bei der Geschäftsstelle gegen Eingangsstempel ab, schick sie per Post oder über Mein Justizpostfach. Wählst du nur die Bescheidung, kann der Streitwert niedriger sein.

Muster 1 · Untätigkeitsklage auf Einbürgerung (§ 75 VwGO)

Betreff: Klage wegen Untätigkeit im Einbürgerungsverfahren, Aktenzeichen [Aktenzeichen der Behörde]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Klage gegen [Name der Einbürgerungsbehörde und ihres Trägers, z. B. Landeshauptstadt Musterstadt, Einbürgerungsbehörde], [Anschrift der Behörde].

Ich beantrage, die Beklagte zu verpflichten, [mich einzubürgern / über meinen Einbürgerungsantrag zu entscheiden].

Begründung: Am [Datum des Antrags] habe ich bei der Beklagten die Einbürgerung beantragt. [Alle angeforderten Unterlagen habe ich eingereicht, zuletzt am … / Weitere Unterlagen hat die Beklagte nicht angefordert.]

Seitdem sind mehr als drei Monate vergangen. …

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An die Einbürgerungsbehörde, mit Aktenzeichen. Frag nach fehlenden Unterlagen, nach dem Grund der Wartezeit und nach der voraussichtlichen Dauer. Die Antwort zeigt dir, ob eine Klage Aussicht hat. Per Post, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Behörde; notier dir das Datum.

Muster 2 · Sachstandsanfrage zur Einbürgerung mit Frist

Betreff: Mein Einbürgerungsantrag, Aktenzeichen [Aktenzeichen der Behörde]: Bitte um Sachstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum des Antrags] habe ich, geboren am [Geburtsdatum], die Einbürgerung beantragt. Eine Entscheidung habe ich noch nicht erhalten.

Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, wie weit die Bearbeitung ist, ob Unterlagen fehlen und bis wann ich mit einer Entscheidung rechnen kann.

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Was kostet die Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung?

Der Streitwert liegt bei 10.000 € je Person (Streitwertkatalog 2025, Nr. 42.1; so auch OVG Bremen, 2 S 40/26). Daraus ergeben sich drei Gerichtsgebühren (Nr. 5110 KV GKG), fällig schon mit der Klage (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG).

Wer klagtStreitwertGerichtsgebühr
1 Person10.000 €849,00 €
2 Personen20.000 €1.215,00 €

Jede Person zählt extra, einen Familienabschlag gibt es nicht (SächsOVG, Beschluss vom 13.06.2024, 3 E 10/24). Beantragst du nur, dass die Behörde überhaupt entscheidet, kann der Wert bis auf die Hälfte sinken (Nr. 1.4 Streitwertkatalog). Verlangst du die Einbürgerung selbst, bleibt es bei 10.000 € (OVG Bremen).

Wer am Ende zahlt: Durftest du vor der Klage mit einer Entscheidung rechnen, trägt die Behörde die Kosten (§ 161 Abs. 3 VwGO). Wirst du während der Klage eingebürgert, ist das Verfahren erledigt, und das Gericht verteilt die Kosten nach billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 VwGO). Nimmst du die Klage zurück, trägst du die Kosten meist selbst (§ 155 Abs. 2 VwGO); statt drei Gebühren fällt dann aber nur eine an, bei einer Person 283 € (Nr. 5111 KV GKG).

Mit Anwalt kommen dessen Gebühren dazu. Wer wenig Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen (§ 166 VwGO); das Gericht prüft dann Einkommen, Vermögen und die Erfolgsaussicht. Wie du eine Kanzlei ansprichst: Anwalt anschreiben.

Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde

Für Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung oder Niederlassungserlaubnis gilt dasselbe: Klage frühestens nach drei Monaten (§ 75 VwGO), vorher nachfragen. Der Streitwert ist niedriger als bei der Einbürgerung.

AntragStreitwert je PersonGerichtsgebühr
Niederlassungserlaubnis (unbefristet)7.500 €714,00 €
Aufenthaltserlaubnis (befristet)5.000 €511,50 €

Streitwerte nach Nr. 8.1.1 und 8.1.2 Streitwertkatalog 2025. Stell den Antrag auf Verlängerung immer vor Ablauf deines Titels: Dann gilt er bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG), und die Behörde muss dir darüber eine Fiktionsbescheinigung ausstellen (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Frag schriftlich danach und heb die Eingangsbestätigung deines Antrags auf. Bleibt auch die Leitung der Behörde stumm, kommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde dazu; sie ersetzt die Klage aber nicht.

Für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung oder Niederlassungserlaubnis, der seit mehr als drei Monaten liegt. An das Verwaltungsgericht für den Bezirk der Ausländerbehörde. Leg Antrag, Eingangsbestätigung und Nachfragen in Kopie bei, dazu eine Abschrift der Klage. Frag vorher schriftlich nach dem Stand, am besten mit Muster 2, angepasst auf deinen Antrag.

Muster 3 · Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde

Betreff: Klage wegen Untätigkeit: Antrag auf [Art des Aufenthaltstitels], Aktenzeichen [Aktenzeichen der Behörde]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Klage gegen [Name der Ausländerbehörde und ihres Trägers], [Anschrift der Behörde].

Ich beantrage, die Beklagte zu verpflichten, mir [die beantragte Niederlassungserlaubnis / die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis] zu erteilen, hilfsweise, über meinen Antrag zu entscheiden.

Begründung: Den Antrag habe ich am [Datum des Antrags] gestellt. …

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich bei der Einbürgerung warten, bevor ich klagen kann?
Mindestens drei Monate ab dem Antrag (§ 75 VwGO). Ob die Wartezeit dann schon zu lang ist, prüft das Gericht im Einzelfall. Das VG Potsdam hat auch eine Wartezeit von weit über einem Jahr nicht beanstandet, weil die Behörde mit einer Antragsflut kämpfte (VG 9 K 2694/24).
Was kostet eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung?
849 € Gerichtsgebühr für eine Person, zu zweit 1.215 €, fällig mit der Klage. Grundlage ist ein Streitwert von 10.000 € je Person (Nr. 42.1 Streitwertkatalog 2025). Ob du das Geld zurückbekommst, hängt davon ab, ob die Behörde einen zureichenden Grund für die Verzögerung hatte.
Kann ich die Untätigkeitsklage ohne Anwalt einreichen?
Ja. Vor dem Verwaltungsgericht darfst du dich selbst vertreten (§ 67 Abs. 1 VwGO). Du kannst die Klage auch bei der Geschäftsstelle des Gerichts zur Niederschrift erheben (§ 81 Abs. 1 VwGO).
Wird mein Antrag durch die Klage schneller bearbeitet?
Nicht sicher. Nach dem VG Potsdam rechtfertigt eine Klage keinen Vorrang vor früheren Anträgen, und viele Klagen beschleunigen die Verfahren nicht (VG 9 K 1105/24). Hilfreich ist die Klage vor allem, wenn die Behörde ohne Grund schweigt.
Wer zahlt, wenn ich während der Klage eingebürgert werde?
Das Gericht verteilt die Kosten nach billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 VwGO). Durftest du vor der Klage mit einer Entscheidung rechnen, trägt die Behörde sie (§ 161 Abs. 3 VwGO). In einem Bremer Fall hat die Behörde die Kosten nach der Einbürgerung von sich aus übernommen (OVG Bremen, 2 S 40/26).
Welches Gericht ist in Berlin oder Hamburg zuständig?
In Berlin das Verwaltungsgericht Berlin, in Hamburg das Verwaltungsgericht Hamburg. In den Flächenländern ist es das Verwaltungsgericht für den Bezirk der Einbürgerungsbehörde (§ 52 Nr. 3 VwGO).
Können mehrere Familienmitglieder gemeinsam klagen?
Ja, in einer Klage. Beim Streitwert zählt aber jede Person mit 10.000 €, einen Familienabschlag gibt es nicht (SächsOVG, 3 E 10/24).

Grundlagen

§§ 52, 67, 75, 81, 82, 155, 161, 166 VwGO · § 25 VwVfG · § 81 AufenthG · §§ 6, 52 GKG mit Nr. 5110, 5111 KV GKG und Anlage 2 · Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025, Nr. 1.4, 8.1, 42.1 · VG Potsdam, Beschlüsse vom 20.10.2025, VG 9 K 1105/24 und VG 9 K 2694/24 · OVG Bremen, Beschluss vom 14.07.2026, 2 S 40/26 · SächsOVG, Beschluss vom 13.06.2024, 3 E 10/24 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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