Erbe ausschlagen: Frist, Form beim Nachlassgericht und Muster für die Erklärung
Der Verstorbene hatte Schulden, oder du willst aus anderen Gründen nicht erben. Dann musst du handeln, denn wer nichts tut, hat nach sechs Wochen geerbt. Ein Brief ans Gericht reicht dafür nicht, die Erklärung braucht eine besondere Form.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Frist für die Erbausschlagung: Wann beginnen die sechs Wochen?
Die Frist beginnt, sobald du vom Erbfall weißt und davon, warum du Erbe bist, etwa als Kind nach der gesetzlichen Erbfolge (§ 1944 BGB). Bei einem Testament beginnt sie frühestens, wenn das Nachlassgericht es dir bekannt gegeben hat. Verstreicht die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).
| Situation | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| Gesetzliche Erbfolge | 6 Wochen | Kenntnis vom Tod und davon, dass du Erbe bist |
| Testament oder Erbvertrag | 6 Wochen | frühestens mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht |
| Letzter Wohnsitz des Verstorbenen nur im Ausland, oder du bist bei Fristbeginn im Ausland | 6 Monate | wie oben |
| Du erbst, weil jemand vor dir ausgeschlagen hat | 6 Wochen | Kenntnis davon, oft durch einen Brief des Nachlassgerichts |
Beispiel: Du erfährst am Mittwoch, 4. November 2026, vom Tod deines Vaters und weißt, dass du gesetzlicher Erbe bist. Die Frist endet am Mittwoch, 16. Dezember 2026; bis dahin muss die Erklärung beim Nachlassgericht sein. Ausschlagen kannst du schon vor der Beerdigung, sobald der Erbfall eingetreten ist (§ 1946 BGB).
Erbe ausschlagen: beim Nachlassgericht oder Notar, ein Brief reicht nicht
Die Ausschlagung ist eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht und wirkt nur in einer von zwei Formen (§ 1945 BGB):
- Zur Niederschrift beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Du kannst sie auch beim Amtsgericht an deinem Wohnort abgeben, es leitet sie weiter (§ 344 FamFG). Frag vorher, ob du einen Termin brauchst (Muster 2).
- Mit notariell beglaubigter Unterschrift (Muster 1). Wirksam wird die Erklärung erst, wenn das Original vor Fristende beim Nachlassgericht eingeht. Klär, ob der Notar sie hinschickt oder du.
Gründe musst du nicht nennen. Die Ausschlagung gilt für das ganze Erbe und verträgt keine Bedingung (§§ 1947, 1950 BGB). Wer nach dir erbt, bestimmst nicht du, sondern Gesetz oder Testament. Das gilt in allen Bundesländern, ob Berlin, Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, denn die Form steht im BGB. Ein Formular, das du nur ausfüllst und abschickst, gibt es deshalb nicht.
Wer für dich ausschlägt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, die spätestens bis Fristende beim Gericht sein muss (§ 1945 BGB). Für einen betreuten Menschen erklärt die Betreuerin oder der Betreuer die Ausschlagung, mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1851 BGB).
Erbausschlagung: Muster und Vorlage für Notar und Nachlassgericht
Muster 1 ist die Erklärung, die du beim Notar unterschreibst oder zum Termin beim Nachlassgericht mitnimmst. Muster 2 ist das Anschreiben ans Gericht, für die Terminanfrage oder die Übersendung der beglaubigten Erklärung, Muster 3 die Erklärung der Eltern für ein Kind. Alle schicken wir dir kostenlos als PDF per Mail. Einfach per Post verschickt, ist keines davon eine wirksame Ausschlagung.
Diese Erklärung schickst du nicht einfach ab. Unterschreib sie erst vor dem Notar, der deine Unterschrift beglaubigt, oder nimm sie als Vorlage zum Termin beim Nachlassgericht mit, das die Erklärung dann aufnimmt. Wirksam ist sie erst, wenn das beglaubigte Original oder die Niederschrift innerhalb der Frist beim Nachlassgericht ist. Bring Personalausweis und, wenn vorhanden, Sterbeurkunde und Aktenzeichen mit.
Muster 1 · Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft
Betreff: Ausschlagung der Erbschaft nach [Name der verstorbenen Person], gestorben am [Datum des Todes]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Todes] ist [Name der verstorbenen Person], geboren am [Geburtsdatum der verstorbenen Person], zuletzt wohnhaft in [letzte Anschrift der verstorbenen Person], gestorben.
[Optional: Ihr Aktenzeichen lautet [Aktenzeichen des Nachlassgerichts].]
Ich bin [Verhältnis zur verstorbenen Person, z. B. Sohn]. Dass ich Erbe geworden bin, habe ich am [Datum der Kenntnis] erfahren, durch [Erfahren durch, z. B. einen Anruf meiner Schwester / Ihr Schreiben vom …].
Hiermit schlage ich die Erbschaft aus allen Berufungsgründen aus, gleich ob ich durch Gesetz, Testament oder Erbvertrag zum Erben berufen bin.
Durch meine Ausschlagung werden nach meiner Kenntnis Erben: [Nächste Erben: Namen, Geburtsdaten und Wohnorte, z. B. meine Kinder Paul Muster, geboren am …, und Anna Muster, geboren am …, beide wohnhaft in …].
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Mit diesem Brief bittest du das Nachlassgericht um einen Termin für die Niederschrift oder schickst ihm deine notariell beglaubigte Erklärung im Original. Der Brief selbst ist keine Ausschlagung. Schick die Terminanfrage sofort, Termine können dauern. Die beglaubigte Erklärung gibst du am besten gegen Eingangsstempel ab; per Post schick sie früh genug und heb den Versandnachweis auf.
Muster 2 · Anschreiben an das Nachlassgericht: Termin oder Übersendung
Betreff: Nachlass [Name der verstorbenen Person], gestorben am [Datum des Todes]: Ausschlagung der Erbschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Todes] ist [Name der verstorbenen Person], zuletzt wohnhaft in [letzte Anschrift der verstorbenen Person], gestorben.
[Optional: Ihr Aktenzeichen lautet [Aktenzeichen des Nachlassgerichts].]
[Optional: Ich möchte die Erbschaft ausschlagen und die Erklärung bei Ihnen zur Niederschrift abgeben. Meine Frist endet nach meiner Berechnung am [Fristende]. Bitte nennen Sie mir einen Termin vor diesem Datum und teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich mitbringen soll.]
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Erbausschlagung für minderjährige Kinder: Eltern, Frist, Genehmigung
Schlägst du aus, rücken meist deine Kinder nach (§ 1953 BGB). Ist der Nachlass überschuldet, müsst ihr deshalb oft auch für sie ausschlagen. Für das Kind läuft eine eigene Frist von sechs Wochen ab dem Tag, an dem ihr als Eltern davon erfahrt. Haben beide Eltern das Sorgerecht, erklären beide die Ausschlagung (§ 1629 BGB), vor dem Notar oder gemeinsam beim Nachlassgericht (Muster 3).
Ob ihr die Genehmigung des Familiengerichts braucht, regelt seit der Reform des Vormundschaftsrechts 2023 § 1643 BGB, der auf die Regeln für Betreuer in § 1851 BGB verweist (Ausnahme in § 1643 Abs. 3 BGB):
- Keine Genehmigung, wenn das Kind erst durch die Ausschlagung eines Elternteils Erbe geworden ist, der es vertritt und nicht neben ihm berufen war. Beispiel: Du schlägst das Erbe deines Vaters aus, danach schlagt ihr als Eltern für euer Kind aus.
- Genehmigung nötig in den anderen Fällen, etwa wenn das Kind im Testament selbst als Erbe steht. Beantragt sie sofort beim Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt. Schickt die Erklärung trotzdem innerhalb der sechs Wochen ans Nachlassgericht und reicht den Beschluss nach, sobald er rechtskräftig ist. Solange das Familiengericht entscheidet, ist die Frist gehemmt; wirksam wird die Ausschlagung mit der Rechtskraft der Genehmigung (§ 1644 Abs. 3, § 1858 Abs. 3 BGB).
Haben beide Eltern das Sorgerecht, unterschreiben beide vor dem Notar oder erklären die Ausschlagung gemeinsam beim Nachlassgericht. Für das Kind läuft eine eigene Frist von sechs Wochen ab eurer Kenntnis. Braucht ihr die Genehmigung des Familiengerichts, beantragt sie sofort und reicht den rechtskräftigen Beschluss beim Nachlassgericht nach. Schalte den passenden Absatz zur Genehmigung ein.
Muster 3 · Ausschlagung für ein minderjähriges Kind (Erklärung der Eltern)
Betreff: Ausschlagung der Erbschaft nach [Name der verstorbenen Person], gestorben am [Datum des Todes], für unser Kind [Name des Kindes]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Todes] ist [Name der verstorbenen Person], geboren am [Geburtsdatum der verstorbenen Person], zuletzt wohnhaft in [letzte Anschrift der verstorbenen Person], gestorben.
Unser Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], ist Erbe geworden, [Grund: wodurch das Kind Erbe wurde, z. B. weil sein Vater Paul Muster die Erbschaft am … ausgeschlagen hat]. Davon haben wir am [Datum der Kenntnis der Eltern] erfahren.
Als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern schlagen wir die Erbschaft für unser Kind aus allen Berufungsgründen aus.
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Wer erbt nach der Ausschlagung, und was bleibt dir?
Wer ausschlägt, wird behandelt, als hätte er beim Erbfall nicht mehr gelebt (§ 1953 BGB). Das Erbe geht an die Nächsten in der Reihe, bei einem Kind des Verstorbenen etwa an dessen eigene Kinder. Das Nachlassgericht soll ihnen die Ausschlagung mitteilen. Nenn in deiner Erklärung, wer nach dir erbt, und sag es den Betroffenen selbst.
Schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat (§ 1936 BGB). Bis dahin kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen (§§ 1960, 1961 BGB). Miete und Räumung der Wohnung sind dann nicht deine Sache, außer du hast mit dem Verstorbenen dort gewohnt und bist in den Mietvertrag eingetreten: Mietvertrag im Todesfall.
Einen Pflichtteil bekommst du nach der Ausschlagung in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es, wenn dein Erbteil etwa mit Vermächtnissen oder einer Testamentsvollstreckung belastet ist (§ 2306 BGB), und für Ehepartner in Zugewinngemeinschaft (§ 1371 Abs. 3 BGB): Pflichtteil einfordern. Eine Lebensversicherung, in der du namentlich oder als Erbe bezugsberechtigt bist, behältst du (§ 159, § 160 Abs. 2 VVG).
Was kostet eine Erbausschlagung, und wer zahlt die Beerdigung?
Gericht und Notar rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden (§ 103 GNotKG). Ist er überschuldet, fällt nur die Mindestgebühr an, beim Nachlassgericht 30 € je Beurkundung. Beim Notar kommen Auslagen und Umsatzsteuer dazu. Schlagen mehrere aus, gibt jeder eine eigene Erklärung ab; zum Termin könnt ihr zusammen gehen. Frag vorher nach dem Betrag.
Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB), und wer ausschlägt, ist keiner. Die Bestattungsgesetze der Länder verpflichten aber nahe Angehörige, für die Bestattung zu sorgen, auch nach einer Ausschlagung. Ist dir das nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII): Bestattungskosten vom Sozialamt.
Erbausschlagung rückgängig machen oder Frist versäumt: die Anfechtung
Widerrufen kannst du eine Ausschlagung nicht, nur anfechten, und nur mit einem gesetzlichen Grund, etwa einem Irrtum (§§ 119, 1954 BGB). Ebenso kannst du die versäumte Frist anfechten, wenn du dadurch ungewollt angenommen hast (§ 1956 BGB). Anlass können Schulden sein, von denen du nichts wusstest; ob das reicht, entscheidet das Gericht im Einzelfall.
- Frist: sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1954 BGB).
- Form: wie die Ausschlagung (§ 1955 BGB). Muster 1 hat dafür einen Absatz zum Einschalten.
- Wirkung: Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung und umgekehrt (§ 1957 BGB).
Lass dich vor Ablauf der sechs Wochen von einem Notar oder einer Anwältin für Erbrecht beraten (Anwalt anschreiben).
Bis zur Ausschlagung: Was du tun darfst und was nicht
- Nichts verkaufen, verschenken oder entsorgen, was Wert hat, keine Konten auflösen, keinen Erbschein beantragen. Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft damit annehmen (§ 1943 BGB).
- Sichern ist erlaubt: Papiere und Wertsachen verwahren, Verderbliches wegwerfen, Fenster schließen, die Heizung auf Frostschutz stellen.
- Rechnungen nicht vom Konto des Verstorbenen bezahlen, bevor du geklärt hast, ob das als Annahme gelten kann.
- Gläubigern nach der Ausschlagung das Aktenzeichen des Nachlassgerichts nennen.
Häufige Fragen
Muss man einen Grund für die Erbausschlagung angeben?
Was kostet eine Erbausschlagung beim Amtsgericht oder Notar?
Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für die Erbausschlagung?
Kann man eine Erbausschlagung rückgängig machen?
Kann ich das Erbe online, per E-Mail oder mit einem einfachen Brief ausschlagen?
Wer trägt die Beerdigungskosten bei einer Erbausschlagung?
Bekomme ich trotz Erbausschlagung einen Pflichtteil?
Muss ich nach der Ausschlagung die Wohnung kündigen und räumen?
Grundlagen
§§ 1942 bis 1957 BGB · §§ 1629, 1643, 1644, 1851, 1858, 1936, 1960, 1961, 1968, 2306 BGB · § 1371 Abs. 3, § 563 BGB · § 344 FamFG · § 103 GNotKG · § 159, § 160 Abs. 2 VVG · § 74 SGB XII · Stand: Oktober 2026
